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Alt 04.09.2006, 11:04:09   #9
majestic_morpheus
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Zitat:
Zitat von In Flames
Zur Gewährleistung: Oft ist es so dass diese nur ein halbes Jahr gilt, weil NACH 6 monaten musst du dem Verkäufer beweisen dass der Schaden/Mangel schon da war. Ist oft sehr schwer. Davor ists umgekehrt, und weil sich da der Händler schwer tut mit der Beweislage wird dir eigentlich immer alles gemacht.
Gesetzlich stimmt das. Aber auch in den ersten 6 Monaten musst du damit rechnen, dass sich der Händler auf ein Werkstattprotokol und den Kaufvertrag berufen wird, worin entweder Mängel notiert sind, die du zum Kauf automatisch akzeptiert hast oder das Bike zum Zeitpunkt des Verkaufs mängelfrei war. Damit ist er seiner Nachweispflicht nachgekommen. Dann musst du ihm nachweisen, dass er lügt bzw. den bestehenden Fehler nicht hätte erkennen können.
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