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Alt 07.09.2006, 10:27:55   #14
majestic_morpheus
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Zitat:
Zitat von ricky2000
Könnte gut sein, dass man als Kunde SEINEN Teil des Vertrages nicht erfüllt, wenn man die Ware nicht annimmt und damit selbst den Vertrag gebrochen hat.
Was ist, wenn er den Auftrag nicht selbst ausgelöst hat? Im Internet kann jeder für jemanden anderen Ware bestellen, der dann diese nicht annehmen muss.

Zitat:
Zitat von ricky2000
Denn die Widerrufsfrist beginnt ja auch erst zum Zeitpunkt der Warenannehme. Ausserdem gibt es wohl auch einen Unterschied zwischen "Annahme verweigern" (das könnte man noch als Widerruf auslegen) und einfach nicht zuhause sein, so dass die Ware zurückgeschickt wird und dem Händler so unnötige Kosten entstehen (der Versand zum Kunden ist ja auch schon eine Leistung).
Nö, ist das gleiche. Man wird ja benachrichtigt, falls ein Paket nicht zugestellt werden konnte, bei Nachnahme wird gleich noch der entsprechende Betrag ausgewiesen. Holt man es nicht ab, verweigert man die Annahme des Pakets.

Zitat:
Zitat von ricky2000
Hier haben wir ja den zweiten Fall und da könnte ich mir schon vorstellen, dass der Händler Ersatzansprüche hat.
Auch nicht, beim Fernabsatz trägt bis zur Übergabe der Händler das Risiko. Lediglich Versandkosten müssen getragen werden, diese Leistung wurde ja unwiderruflich erbracht.

Zitat:
Zitat von ricky2000
´Tschuldigung, dass ich dir so oft widerspreche:
Dito - und kein Problem
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