Trotzdem kann man die Annahme der Sendung ohne Gründe verwehren und muss dafür nichts zahlen außer den Versandkosten, PUNKT.
Zitat:
|
Zitat von berndy
Ein Bekannter hat mir erzählt, dass er 300 € an einen Rechtsanwalt abdrücken muss, weil sein Sohn letztes Jahr ein Spiel von emule heruntergeladen hat. Das Strafverfahren gegen ihn, wegen Verstosses gegen das Kunst- und Urheberrechts-Gesetz wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt. Zivilrechtlich muss er aber das Geld zahlen. Der Spieleprogrammierer kriegt 50 €, den Rest der Anwalt.
|
Hier handelt es sich um eine Straftat, die nichts mit dem Fernabsatzgesetz zu tun hat, sondern mit dem von dir genannten Urheberrechts-Gesetz.