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Alt 07.09.2006, 12:03:45   #23
majestic_morpheus
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Zitat:
Zitat von ricky2000
Vor allem, wenn man selbst nicht so fit in solchen Dingen ist, sollte man sich davor hüten, es einfach "aussitzen" zu wollen.
So war's auch nicht gemeint, ich würde dem Händler auf jeden Fall mitteilen, dass ich aus den genannten Gründen nicht zahlen werde. Dann ist er am Zug (und hat schlechte Karten).

Zitat:
Zitat von verdi
klar auch online kommt nen rechtskräftiger kaufvertrag zustande. sonst wär ebay ja auch nur spass ...
Stimmt, von dem ich zurücktreten darf. Der Händler hat den aber nicht in der Hand, insofern wird eine gerichtliche Verhandlung genauso schwierig wie bei mündlichen Verträgen. Ebay hat auch nur die Handhabe, dich vom Handel auszuschließen. Alles andere funktioniert über Anwälte und Richter.
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