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Zitat von majestic_morpheus
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Zitat von Fernabsatzgesetz
...die regelmäßigen Kosten der Rücksendung dem Verbraucher in zwei Fällen VERTRAGLICH auferlegt werden können:
1. Wenn der Preis der rückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt
ODER
2. Wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
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Ich nehme an, der Reifen war teurer als 40 Euro, die Versandkosten wurden aber bezahlt. Es darf also keine Umlage der weiteren Kosten erfolgen.