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Alt 30.07.2007, 13:06:47   #14
majestic_morpheus
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Ja und nein.

Das Rücklicht muss ein E-Kennzeichen tragen oder eine ABE für dein Motorrad haben, dann darfst du es auch verwenden. Oder du lässt es dir von TÜV, Dekra usw. abnehmen und dann eintragen. Bei Autos ist das nicht anders...
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