Hab gerade mal nachgeguckt. Beschriftung ist nicht explizit vorgeschrieben, die Farbe auch nicht, bei Zulassung nach StVO reicht auch die erkennbare Schalterstellung.
Die Funktion der Kontrolleuchte (sofern vorhanden) muss jedoch unmissverständlich sein. Gibt es wie bei der GS eine grüne Neutralleuchte, muss auch die Blinkkontrolle (sofern auch grün) beschriftet sein.
Lichttechnik.pdf
Edit:
Auch ein guter Link (nicht nur für Kontrollleuchten):
http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer