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Alt 29.11.2010, 23:45:46   #4
majestic_morpheus
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Das ist nicht besonders neu. Und berndy kann euch genau sagen, dass das so leider nicht funktioniert. Weil erstens die Gefährdung anderer unbeachtet bleibt und Wiederholungstäter auch höher bestraft werden können. Der Bußgeldkatalog ist kein Dogma, sondern eine Richtlinie und Orientierungshilfe.
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