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Alt 09.05.2011, 18:06:00   #5
majestic_morpheus
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Es passiert nichts, wenn du den TÜV einen Monat später machst. Der wird zwar zurückdatiert, mehr passiert da aber nicht. Zum TÜV-Termin darfst du auch mit abgelaufenen TÜV fahren.

Zuerst solltest du die Vergaser öffnen und reinigen, das war es in den allermeisten Fällen schon. Wenn die Schwimmerkammerventile kaputt sind, ist es meist sinnvoll, zwei (!) Vergaserreparatursätze zu bestellen und zu verwenden. Mehr dazu steht in den FAQ.

Bis dahin: Nicht mehr fahren! Auch nicht zum Händler.
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Entdrosseln - die FAQ (ins PDF schauen)

FAQ - immer einen Blick wert
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