Richtig, das Standlicht leuchtet immer mit, sozusagen als Fallback, dass bei einem Ausfall des Abblendlichtes es nicht komplett finster ist. Man muss nach Gesetz dann schnellstmöglich für Abhilfe sorgen.
Unter Strafe (Ordnungswidrigkeit) steht, wenn man absichtlich mit Standlicht fährt. Denn das Standlicht ist, wie der Name schon sagt, nicht für den Fahrbetrieb geeignet.
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