Nochmal zusammenfassend und der Reihe nach:
Rein theoretisch müsstest du die Drossel vom TÜV abnehmen lassen, da dies eine abnahmepflichtige, technische Änderung ist. Rein praktisch kannst du dir das sparen, solange du die Drossel einbaust, die in den Papieren eingetragen ist - du stellst ja nur den bereits abgenommenen technischen Zustand wieder her. Ob du die Drossel neu oder gebraucht erstanden hast, spielt keine Rolle. Ein erneutes Gutachten brauchst du nicht, da ja keine Änderung der Fahrzeugpapiere erforderlich ist.
Baust du jedoch eine andere oder gar keine Drossel ein, stimmen die Papiere nicht mit technischen Zustand der GS überein und die Betriebserlaubnis erlischt - was im schlimmsten Falle Bußgelder und Ärger mit der Versicherung mit sich bringt. Wenn du noch nicht offen fahren darfst, kommt ohne Drossel noch fahren ohne Fahrerlaubnis hinzu.
Im originalen Gutachten von Suzuki wird übrigens keine Fahrgestellnummer eingetragen.
So, jetzt bleibt nur noch die Frage: Welche Drossel ist eingetragen bzw. was genau steht in den Papieren?
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