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Alt 07.12.2012, 08:55:21   #5
majestic_morpheus
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Zitat von AmigaHarry Beitrag anzeigen
Wenn sie der Vorbesitzer bereits entdrosselt hat, dann natürlich. Sollten aber noch #135 Hauptdüsen eingebaut sein ist er allerdings NICHT entdrosselt! Schieber alleine sind zu wenig.
Würde ich so nicht unterschreiben. Die Begrenzung der Leistung passiert AFAIK durch die Bohrung in den Gasschiebern, die dadurch nicht mehr voll öffnen können und somit kein Vollgas erlauben. Ohne Bohrung können die Schieber den vollen Querschnitt freigeben und die Drosselung ist somit Geschichte. Mit den größeren Düsen der Drossel läuft sie allerdings ein gutes Stück zu fett und hat so keine Betriebserlaubnis.
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