Die ganze Umstellung der nationalen Vorschriften (STVZO) auf die EG-Richtlinien (EWG) sorgt schon seit Jahren für Verwirrung, weil es eben noch jede Menge Motorräder gibt, die noch nach STVZO zugelassen wurden und dem Bestandsschutz unterliegen.
Die EWG ist in ihrer Formulierung jedoch eindeutig und schreibt für einspurige Fahrzeuge explizit 4 Blinker vor, die jeweils paarweise vorn und hinten angebracht sind. Ob sich ein Polizist oder Prüfer daran stört, ist eine andere Frage. Im Falle eines Unfalles wird es auch kaum möglich sein nachzuweisen, dass die Verwendung von z.B. 4 Blinkern vorn ursächlich war - sofern gibt es auch da wohl kaum Probleme.
Momentan ist es eher so, dass baujahrunabhängig beide Regelungen zum Einsatz kommen - je nachdem welche gerade passt. Neben der Anzahl der Blinker haben beide Regelungen auch noch Unterschiede z.B. im Abstand der Blinker zum Hauptscheinwerfer bzw. Rücklicht oder Rückspiegelgrößen. Es soll jedoch penible Prüfer geben, die auf sowas achten.
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