Seit 1. April dieses Jahres sind an Motorädern Tagfahrleuchten zugelassen, die tagsüber das Ablendlicht ersetzen dürfen. Wenn zugelassene Tagfahrleuchten installiert sind, unterliegen diese der Zwangsschaltung, müssen also mit Einschalten der Zündung leuchten. Beim Einschalten des Abblendlichts müssen die Tagfahrleuchten erlischen oder können gedimmt als Standlicht genutzt werden (wenn sie über das entsprechende Prüfzeichen verfügen).
http://www.tuev-nord.de/de/Pressemit...PRODUCTIVE.htm