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Alt 21.11.2011, 16:42:51   #1
tomcat
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Daumen runter Achtung in Norddeutschland!

Es scheint wieder mal jemand auf uns abgesehen zu haben:

http://www.motorradonline.de/de/news...dfallen/396158
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Alt 22.11.2011, 06:50:59   #2
Raku
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Wann wird diesen Irren bewusst, dass das Menschen mit Familie, Beruf, Freunden sind, die sie von den Böcken versuchen zu kriegen?

Für mich sind das Mörder - Mit vollster Härte zu bestrafen, falls sie gefasst werden.
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Mithilfe / Ideen gefragt! Präsentation - Motorradfahrer und Autofahrer: HowTo
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Alt 22.11.2011, 09:39:16   #3
tomcat
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Dem kann ich nur zustimmen! Allerdings würde ich solchen Typen auch wenn ich eigentlich gegen Gewalt bin gönnen das beim "Fallen auslegen" zufällig mal die Banditos oder Hells Angels mit nem Corso vorbei kommen
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Alt 22.11.2011, 13:15:04   #4
Ghostrider
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Wahnsinn!
*sprachlos*

Was kann/soll man dazu sagen?
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Alt 22.11.2011, 15:04:23   #5
gsmattis
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Zitat:
Zitat von tomcat Beitrag anzeigen
Dem kann ich nur zustimmen! Allerdings würde ich solchen Typen auch wenn ich eigentlich gegen Gewalt bin gönnen das beim "Fallen auslegen" zufällig mal die Banditos oder Hells Angels mit nem Corso vorbei kommen
Das müssen gar keine Angels oder Bandidos sein. Ne normale Bikertruppe reicht da bestimmt schon aus.
Nur leider werden der/die Täter nur selten gefasst, ich glaube bei den Öllachen-Anschlägen wurde auch niemand gefasst
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Alt 22.11.2011, 18:02:03   #6
berndy
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Wenn solch ein Mensch nicht auf frischer Tat betroffen oder von einem Mitwisser verraten wird, hat man keine große Chance.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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Alt 23.11.2011, 19:06:21   #7
DarkFlashKiller
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mir fallen gerade viele dinge ein die ich mit so einem machen würde!
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Alt 25.11.2011, 16:40:14   #8
Jensler
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Zitat:
Zitat von DarkFlashKiller Beitrag anzeigen
mir fallen gerade viele dinge ein die ich mit so einem machen würde!
Ich glaub es reicht, wenn man diese Pfeife mit großem Schild um Hals, wo drauf steht, was er machen wollte, an eine befahrene Motorrad-route stellt mit Eimer in der Hand.
Schuhe mit Metallsohlen, Abschleppseil und ansonsten mit nichts bekleidet Stunts üben und er am Schleppseil und auf Metallsohlen dahinter.... Wenn er hinfällt tut es halt mal weh. Ist halt so, wenn man nackig Stunts macht, gel !?!?!?!.....
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Alt 25.11.2011, 17:43:54   #9
DarkFlashKiller
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das wäre natürlich auch eine schöne idee! aber die straße sollte noch "präpariert" werden.

ich hoffe ja echt das so einer mal gefasst wird sonst kommen bald noch mehr deppen auf so ideen...
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Alt 25.11.2011, 21:20:55   #10
bikerday
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da bin ich sprachlos,
soll man jetzt sein bike um kurven schieben wo man nicht
den verlauf sieht ??

meine fresse auf was für ideen manche kommen
*kopfschüttel*
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Alt 28.11.2011, 01:22:45   #11
thy
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Ja super -.- muss man noch vorsichtiger im WBL und in Nienstedt fahren -.-
toll... mit solchen Leuten sollte man echt kein Mitleid haben...
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Die Linke zum Gruß

Motorradfahren ohne zu stürzen ist wie Alkohol trinken ohne zu kotzen. Entweder man ist super trainiert, oder man hat nicht alles gegeben.
Alle Angaben ohne Gewähr!
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Alt 28.11.2011, 09:04:54   #12
gsmattis
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So einen sollte man mal mit nem Schild, auf dem steht was er gemacht hat, um den Hals in eine Bikerkneipe schicken
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Alt 28.11.2011, 09:20:02   #13
Runestone
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Ja....nur was hilfts? Solch krankes Gesocks gibts immer wieder und meist werden Sie nicht geschnappt, also muß man immer mit so nem Scheiß rechnen.
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Schon bevor ich ihn anfuhr, war ich davon überzeugt, dass dieser alte Mann nie die andere Straßenseite erreichen würde.
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Alt 28.11.2011, 10:15:38   #14
gsmattis
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Solange so jemand nicht geschnappt wird und es keine entsprechende Strafe gibt, werden die Leute nicht davor abgeschreckt, soetwas zu tun. Ich gehe davon aus, dass dieser jemand wegen eingriffs in den Straßenverkehr und versuchten Totschlag verurteilt wird.

Aus einem Juraforum habe ich folgenden Satz gefunden:" Für den versuchten Totschlag bedarf es auch zumindest des bedingten Vorsatzes hinsichtlich des deliktspezifischen Taterfolgs, also dem Todesentritt. Der Täter muss also bewusst in Kauf genommen haben, dass sein Opfer durch sein Handeln zu Tode kommen könnte.

Zum Eingriff in den Straßenverkehr hab ich das hier gefunden

Korrigiert mich, wenn ich falsches gepostet hab
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Alt 28.11.2011, 19:59:18   #15
Grollicus
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Mit dem Abschreckungsargument wäre ich sehr vorsichtig, gsmattis. Fährst du nicht auch mal zu schnell, obwohl hinter der nächsten Kurve nen Polizist mit Laserpistole stehen könnte?
§315b StGB seh ich hier auf jeden Fall.

Zu dem Versuchten Totschlag (genauso wie zur Strafverschärfung nach $315b Abs.3) - ich denke nicht, dass dem Täter nachzuweisen wäre, dass er einen Unfall beabsichtigt hat [wenn er kein Vollidiot ist und sich verquatscht]. So in Richtung der Überlegung "ich lege hier sone Kiesbahn aus damit sich das unter den Motorradfahrern herumspricht und die wo anders rumfahren". Ein billiges Inkaufnehmen (d.h. "es könnte einen Unfall geben") sollte da nicht ausreichen.

Noch ein Nachsatz zu dem Begriff "Versuchter Totschlag": Ein Versuchter Totschlag ist ein Versuch eines Totschlages. Das bedeutet, dass Person A konkret versucht hat, Person B zu "totschlagen" - dass es also zumindest eine Tat gab - nur dass es nicht geklappt hat. Von der Situation her eher sowas wie eine Schlägerei, wo Person B knapp überlebt hat.

Auch hier: Korrigiert mich, wenn ich falsch liege
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Alt 28.11.2011, 20:11:37   #16
Ghostrider
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Kein aus Interesse: Was wäre denn der Unterschied zu: Versuchten Mordes?

Zurück zum eigentlichen Thema:
Fakt ist: Diese Leute müssen bestraft werden - ohne "wenn" und "aber"!
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Alt 28.11.2011, 20:34:34   #17
Grollicus
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Hehe ich hab mir das grad selbst angelesen also kA, aber ich denke der Unterschied wird der gleiche sein wie zwischen Mord und Totschlag - also eines der drei Mordmerkmale ist durch den Versuch erfüllt.

Zum Bestrafen: Augen offen halten, mit Freunden reden dass sie genauso aufmerksam sind, ist wohl das Beste was wir tun können. Vielen nicht-Moppetisten ist garnicht bewusst was für eine Gefahr "so ein bisschen Split" darstellen kann.
Um jemanden zu bestrafen muss er erstmal erwischt werden. In dem im Startpost verlinkten Artikel hat das ja zumindest schonmal teilweise geklappt. Aber das geht noch besser..
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Alt 29.11.2011, 09:56:19   #18
gsmattis
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Zitat:
Zitat von Grollicus Beitrag anzeigen
Mit dem Abschreckungsargument wäre ich sehr vorsichtig, gsmattis. Fährst du nicht auch mal zu schnell, obwohl hinter der nächsten Kurve nen Polizist mit Laserpistole stehen könnte?
§315b StGB seh ich hier auf jeden Fall.

Zu dem Versuchten Totschlag (genauso wie zur Strafverschärfung nach $315b Abs.3) - ich denke nicht, dass dem Täter nachzuweisen wäre, dass er einen Unfall beabsichtigt hat [wenn er kein Vollidiot ist und sich verquatscht]. So in Richtung der Überlegung "ich lege hier sone Kiesbahn aus damit sich das unter den Motorradfahrern herumspricht und die wo anders rumfahren". Ein billiges Inkaufnehmen (d.h. "es könnte einen Unfall geben") sollte da nicht ausreichen.

Noch ein Nachsatz zu dem Begriff "Versuchter Totschlag": Ein Versuchter Totschlag ist ein Versuch eines Totschlages. Das bedeutet, dass Person A konkret versucht hat, Person B zu "totschlagen" - dass es also zumindest eine Tat gab - nur dass es nicht geklappt hat. Von der Situation her eher sowas wie eine Schlägerei, wo Person B knapp überlebt hat.

Auch hier: Korrigiert mich, wenn ich falsch liege
Warum? Wenn es keine Strafen für solche Taten gibt wird sich jemand, der sowas vorhat, denken: "Och, wenn mich keiner erwischt passiert mir nix." Gab es aber schon mal eine richtig saftige Strafe wird er sich das vlt nochmal überlegen.

Klar fahre ich auch mal zu schnell und wenn sie mich dann lasern hab ich halt pech gehabt. Wird bezahlt und gut ist es. Da bin ich mir auch bewusst drüber wenn ich fahre. Ein Polizist mit Laserpistole wird mich aber nicht verletzen oder umbringen.

Ich denke, wenn jemand eine Splitspur über die Fahrbahn baut nimmt er billigend inkauf, dass jemand dabei mindestens verletzt, wenn nicht sogar getötet wird. Also schon versuchter Totschlag oder eben schwere Körperverletzung, und das dann mit Vorsatz. Er wollte ja mit sicherheit jemandem Schaden zufügen. Wofür sonst legt man solche "Fallen"?

Edit: Lies dir nochmal den ersten Absatz zu deinem verlinkten "Vorsatz" durch, da steht "Ein Versuch kommt immer dann in Betracht, wenn keine Tatvollendung vorliegt und der Versuch strafbar ist."

Auch der Link zum Totschlag bestätig meine Recherchen. Lies nochmal meinen Post und deine Links durch
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