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Alt 08.10.2012, 09:43:08   #1
Mr_Unknow
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Standard War die Drosselung nötig?

Hi,
keine Ahnung, ob das hier das richtige Unterforum ist, aber ich versuche es einfach mal.
Und zwar geht es darum, dass ich eine GS-500 EU habe, die ca. ein Jahr abgemeldet war und nun die Drossel entfernt wurde (Habe 2009 den Führerschein gemacht). Nun wollte ich mich wegen der Versicherung informieren und habe festgestellt, dass nach Hersteller (7102) und Typ (176) folgendes angezeigt wird: SUZUKI GM 51 B (GS 500 EU) 27 PS/ 20 KW
In meinem Fahrzeugschein steht unter P.2 aber 25, was ja die KW sind.
Dann habe ich in der GS500Wiki (http://www.gs-500.info/index.php?tit...nd_Motornummer) gesehen, dass meine Maschine (Rahmennummer GM51B121729) von Haus aus nur 27 PS hat und somit die Drosselung völlig umsonst war. Denn ich durfte ja die zwei Jahre max. 34 PS fahren.
Wie viel PS habe ich denn nun?
27 wie laut Rahmennummer oder 34 wie laut Fahrzeugschein?
In beiden fällen wäre die Drosselung nicht nötig gewesen. Umsonst bezahlt.

Welche Möglichkeiten gibt es denn, da etwas mehr Leistung zu bekommen?
Ich habe mal den Fahrzeugschein angehängt, nicht dass der Vorbesitzer da schon was gemacht hat.
Da steht viel Text und auch was von Leistungssteig.

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen um da ein wenig mehr durch zublicken.
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Alt 08.10.2012, 10:36:04   #2
Rocky
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ungedrosselt hat die Gs laut Werksangabe 34kw an der Kupplung

die erste A begrenzt Führerscheinregelung erlaubte max 20kw für Anfänger , später wurde diese Grenze vom Gesetzgeber auf 25Kw angehoben

daher gibt es zunächst mal 2 unterschiedliche leistungsvarianten bei der gedrosselten GS

es kann durchaus sein , dass deine Maschine bereits vom Werk gedrosselt nach Deutschland kam aber dort noch vor der Auslieferung an den Erstbesitzer vom Händler wieder entdrosselt wurde

ausschlaggebend dafür wieviel Leistung offiziell momentan anliegt ist letztlich der Eintrag im deinem Schein
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Alt 08.10.2012, 13:56:24   #3
Knotenfrosch
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Leistungssteigerung durch Ausbau der Gasschieberanschläge und gleichzeitig
Leistungsreduzierung durch Alpha-Technik; Drosselblende

Wer verbaut denn so 'nen Quatsch bzw. wer trägt sowas ohne Nachfrage ein?

EDIT:
oder muss das so eingetragen sein, weil von Werk aus eigentlich eine Drosselung per Gasschieberanschläge drin sein müsste?
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Alt 08.10.2012, 14:20:40   #4
Mr_Unknow
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Ich bin ja der dritte Besitzer.
Dann hat im Jahr 99 scheinbar, einer der Vorbesitzer die Drossel rausgenommen und ich musste die Maschine ja wieder drosseln lassen. Somit wird sie wohl, wenn ich die TüV Unterlagen bekomme (der Prüfer hatte keine für Motorrad dabei) auf die 46 PS kommen.
Das die EU gedrosselt auf dem Markt kam hat mich etwas verwirrt.
Ich bin gespannt, was beim Anmelden auf dem neuen Fahrzeugschein steht.

Danke für die Antworten.
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Alt 08.10.2012, 14:23:43   #5
acid88
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Am besten wärs eh, du schaust mal in die Vergaser rein. Dann weißt du nämlich 100%, welche Leistung deine GS haben soll.
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Alt 08.10.2012, 15:05:47   #6
ups25
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Zitat:
Zitat von Mr_Unknow Beitrag anzeigen
Dann habe ich in der GS500Wiki (http://www.gs-500.info/index.php?tit...nd_Motornummer) gesehen, dass meine Maschine (Rahmennummer GM51B121729) von Haus aus nur 27 PS hat
So ist es ja nun nicht ganz richtig! Guckst Du Dir die Tabelle richtig an findest Du zu Deiner Rahmennummer, zum Bj. 1993, unter GS500E 46 PS als Angabe und unter GS500EU die 27 PS.

Im Schein / Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht in der Regel die tatsächliche Leistung. Bei Dir also 34 PS bei 8700 U/min.

Meine, ab Werk, ungedrosselte hat die Typen-Nummer 175. Meine entdrosselte hat hat weiterhin die Typen-Nummer 176. Die Angaben zu KW und Drehzahl wurden aber geändert ( 34 / 9200 ) und die Leistungssteigerung eingetragen ( Ausbau Gasschieberanschlag, Hauptdüsen ).

Deine auf 27 PS gedrosselte wurde 1999 auf 46 PS entdrosselt über andere Düsen und den Ausbau der Gasschieberanschläge. 2009 wurde dann die Drossel von Alpha eigebaut und auf 34 PS gedrosselt. Das ist es wie ich die Angaben der Zulassungsbescheinigung sehe. Der Ausbau der Drossel wird aber normalerweise in die Papiere eingtragen und hierzu muß das Fahrzeug einem Prüfer vorgeführt werden, der die Leistungsänderung schriftlich bestätigt. Mit den Unterlagen des Prrüfers musst Du zur Zulassung und die ändern die Unterlagen. Dann sollte unter T auch 175 stehen, als Höchstgeschwindigkeit, und nicht 146.

Ich denke wie acid88 wird Dir nur ein Nachsehen wirklich weiterhelfen.
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Alt 08.10.2012, 16:33:42   #7
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Mein Teileträger war ungedrosselt, ab Werk, und hat die Typen-Nummer 175. Wurde dann gedrosselt auf 25KW / 34 PS bei 8000 U/min und 143 KM/h.

Ich hab noch den Brief einer weiteren hier, die auch ab Werk 34 KW / 46 PS hatte und die Typen-Nummer 175. Die wurde auf 20 KW / 27 PS gedrosselt. Hier waren es dann auch 8000 U/min und die Höchstgeschwindigkeit wurde mit 135 KM/h angegeben.

Der Unterschied der Drossel waren unterschiedliche Gasschieberanschläge 18 mm und 23 mm, bei 135er Hauptdüsen. Ohne Drossel sollten wohl 120er Düsen verbaut sein, siehe FAQ oder gs-500.info Drosseln_und_entdrosseln.
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Alt 08.10.2012, 19:33:23   #8
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[offtopic]
Wir könnten übrigens auch mal ne Sammlung von unseren KFZ-Scheinen machen wie die Kollegen im Bandit-Forum. Grade bei Umbauten find ich das sau praktisch.
[/offtopic]
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Alt 08.10.2012, 20:23:50   #9
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Ebenfalls OT: Wo hat denn das BF ne Fahrzeugscheinsammlung?

OT Ende
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Alt 08.10.2012, 22:36:10   #10
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Zitat:
Zitat von Knotenfrosch Beitrag anzeigen
oder muss das so eingetragen sein
Ich denke schon! So wie es aussieht wird wohl die Historie festgehalten. Dazu hab ich mir ein Bild von nem Brief schicken lassen. Auch hier wurde ne offene gedrosselte auf 20KW und dann auf 25KW.
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Alt 10.10.2012, 13:05:35   #11
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Ich hab damals nen komplett neuen Schein bekommen, da stand dann nix mehr von Leistungsbeschränkung durch soundso...
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Alt 10.10.2012, 15:05:52   #12
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Klar, wenn der Schein schon voll unds nen neuen gibt. Aber solange noch was geht wirds Ein- und Ausgetragen oder geändert.
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Alt 10.10.2012, 17:46:45   #13
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Zitat:
Zitat von ups25 Beitrag anzeigen
Klar, wenn der Schein schon voll unds nen neuen gibt. Aber solange noch was geht wirds Ein- und Ausgetragen oder geändert.
Jein, je nach Amt tragen die entweder nach solange noch Platz ist oder stellen gleich einen komplett neuen Schein aus, auch wenn der alte noch lange nicht voll war.
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Alt 10.10.2012, 18:02:53   #14
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Man(n) lernt nicht aus.

Bisher habe ich nur das Eintagen / Ändern bis zum bitteren Ende erlebt, auch im Freundeskreis. Noch nie direkt nen neuen Schein bekommen. Außer beim Umtausch Brief / Schein gegen Zulassungsbescheinigung.
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Alt 10.10.2012, 18:16:10   #15
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Ich habe bisher mit einer Ausnahme immer einen neuen Schein bekommen.
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