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#1 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hi,
vielleicht weiss das jemand von euch Bei meinem Auto habe ich ein Gewindefahrwerk eingebaut, ist auch schön alles eingetragen. Nun will ich das Niveau auf normal drehen. Muss ich damit wieder zum TÜV, wenn ich das Fahrwerk auf Herstellerniveau hochdrehe? |
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#2 |
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Super-Moderator
Registriert seit: 09.06.2006
Ort: 85435 Erding
Alter: 50
Beiträge: 6.739
Baujahr: 1992
Kilometer: 68000
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Warum fragst du nicht den Hersteller oder den TÜV? Ein Anruf ist meist sehr hilfreich.
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m² __________________________________________________ ____ Entdrosseln - die FAQ (ins PDF schauen) FAQ - immer einen Blick wert |
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#3 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 03.09.2012
Ort: Südfriesland
Beiträge: 225
Baujahr: 2002
Kilometer: CBR600
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Es gibt einige (teurere) Gewinde, bei denen ist der Einstellbereich eingetragen, steht adnn im Fahrzeugschein oder auf dem Zettel, den du nach dem Eintragen von der Prüfstelle bekommen hast.
Bei den anderen, normalen Gewindefahrwerken ists meist so, dass nur die aktuelle Höhe eingetragen ist und die theoretisch jede Änderung neu abnehmen lassen musst. Aber: Wer machts schon? Höher drehen wird nicht gefährlicher sein als niedriger drehen. Wer niedriger dreht, kann immer noch sagen: Das Fahrwerk hat sich nach der Abnahme noch gesetzt. |
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#4 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 30.10.2012
Ort: Mainz
Alter: 33
Beiträge: 20
Baujahr: 1993
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normalerweise hast du ja im gutachten einen tüv geprüften verstellbereich...beispielsweise 30-50mm. in dem bereich kann das dir der tüv abnehmen OHNE EINZELABNAHME da es ja schon geprüft wurde.
solltest du zB auf 60mm verstellen kostets dich gleich das doppelte weil der tüver alles prüfen muss. solltest du das eingetragene maß verstellen musst du das fahrzeug wieder vorführen und eintragen lassen.rechtlich |
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