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#1 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 09.07.2011
Beiträge: 196
Baujahr: 1989
Kilometer: 45.000
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Moin,
mal ne Frage an die Tuner hier im Forum: wenn ich den Hauptbremszylinder vorn eines anderen Modells auf mein Mopped baue, bei identischen Kennwerten (gleicher Zylinderdurchmesser - 5/8, und gleiche Hebellänge), sich also bei gleicher Betätigungskraft der gleiche Druck aufbaut - ist eine solche Modifikation abnahme- und eintragungspflichtig? Eine Bitte noch: möglichst keine Antworten Marke "Ich vermute mal..." oder "Frag doch einfach beim TÜV nach...", das ist zwar nett gemeint aber hilft nicht wirklich weiter. Danke! bw |
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#2 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Ist abnahmepflichtig! Alles was mit der Bremse zu tun hat ist abnahmepflichtig.
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#3 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 09.07.2011
Beiträge: 196
Baujahr: 1989
Kilometer: 45.000
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Danke! Dachte ich mir schon fast.
Und wie krieg ich das ggf. eingetragen? Ich hab ja keine Papiere (ABE etc.) für den HBZ. Könnte nur die Original-Bremspumpe zum Vergleich vorlegen... |
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#4 |
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Super-Moderator
Registriert seit: 16.08.2006
Ort: Schifferstadt/Pfalz
Alter: 63
Beiträge: 10.720
Baujahr: 1995
Kilometer: 66666
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Du hast zwar oben geschrieben: keine Antworten wie "Frag doch einfach beim TÜV nach"
Aber was erwartest du? Du brauchst jemanden, der dir das einträgt. Solchen wirst du aber hier im Forum kaum finden. Was bei dem einen User geklappt hat, weil er jemanden kennt, der jemanden kennt ..., muss bei anderen nicht auch so sein. In diesem Fall musst du tatsächlich einfach mal bei mehreren Prüfstellen anfragen und einen Ingenieur finden, der keine Bedenken hat. Mit dem musst du dann die Modalitäten aushandeln.
__________________
![]() Man sollte es so oder so nicht übertreiben. |
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#5 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 09.07.2011
Beiträge: 196
Baujahr: 1989
Kilometer: 45.000
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Bedenken solllte eigentlich kein Prüfer haben, da die Bremse einwandfrei funktioniert, wovon sich jedermann durch Bremsprobe (anders wirds bei Motorrädern ja eh nicht gemacht) überzeugen kann.
Meine Frage war, WAS er dann eintragen kann, da keine Papiere für den HBZ (z. B. von welcher Marke/Modell das Ding stammt) vorliegen. Der kann ja nicht alle HBZs im Kopf oder sonstwo haben, und ich kann ihm ja alles mögliche erzählen. Und "Nicht originaler HBZ montiert" wäre ja etwas dürftig... Hoffe, ich hab meine Fragestellung jetzt etwas transparenter gemacht. |
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#6 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 19.03.2015
Alter: 49
Beiträge: 360
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Was ist denn der Grund einen Hauptbremszylinder von einem anderen Modell einzubauen wenn es sowieso die gleichen Kennwerte hat?
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#7 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 11.07.2014
Ort: Rhein Kreis Neuss
Beiträge: 99
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Hallo,
ich fahre eine Bremspumpe einer Suzuki GSF 600 Bandit. Der TÜV Ingenieur schrieb die seitliche Beschriftung in meine Fahrzeupapiere. Fahre aber auch eine Doppelscheibe von der 600er. Der Prüfer hätte die 500er Pumpe nicht genehmigt. Gruss Detlev |
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#8 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 09.07.2011
Beiträge: 196
Baujahr: 1989
Kilometer: 45.000
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Eines meiner Hobbies ist die Restaurierung älterer Mopedds. Da ist gelegentlich die Buchse des HBZ so stark verschlissen (durch Korrosion etc.), dass eine Überholung keinen Sinn mehr hat. Wenn dann der Original-HBZ nicht mehr lieferbar ist, hilft nur die Umrüstung auf einen HBZ neuerer Bauart. Die meisten HBZ (vorn) haben einen Kolben mit Durchmesser 5/8 (zumindest bei Reiskochern), was auch seitlich auf dem Gehäuse angegeben ist. Nach den Gesetzen der Hydraulik baut der gleiche Durchmesser bei gleicher Handkraft (gleiche Hebellänge vorausgesetzt) auch den gleichen Druck im System auf, so dass ein Austausch eigentlich null problemo darstellt, bis auf den bürokratischen Aspekt halt (ein Prüfer darf nur Eintragungen vornehmen, wenn er eine bestätigte Datenquelle, wie z. B. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers, vorliegen hat - die man in der Praxis nie bekommt)...
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#9 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 09.07.2011
Beiträge: 196
Baujahr: 1989
Kilometer: 45.000
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