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#51 |
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Public-Relations-Manager
Registriert seit: 19.07.2004
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Alter: 42
Beiträge: 24.180
Baujahr: 1998
Kilometer: 22000
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Erloschene BE = erloschene BE...die Versicherungen greifen da nach jedem Strohhalm...
Fahr einfach noch ne Weile ohne kapitale Unfälle oder investier den Fuffi für die Umtragung.
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Wer hat noch keinen Organspendeausweis ? Warning: may contain Verballhornung. Suzuki - ride the wings of stain ! |
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#52 | |
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Stammtisch Hamburg
Registriert seit: 27.01.2009
Ort: Hamburg
Alter: 39
Beiträge: 2.210
Baujahr: 1997
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Zitat:
. Die 50 Tacken habe ich leider z.Z. nicht einfach so über. Am liebsten hätte ich meinem Händler einen Besuch abgestattet .
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Umwege erhöhen die Ortskenntnis! ![]() Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht.
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#53 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 24.05.2004
Ort: Essen
Alter: 44
Beiträge: 1.745
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Auch wenn hier alles nur staatlich anerkannte Sachprüfer oder extremst beratungsresistente Menschen rumlaufen:
12PS mehr wäre zum Beispiel der Unterschied zwischen 25er Roller und A-beschränkt. Also mal eben fix die 50er, 80er und 125er Rollerfraktion übersprungen (Was Evolutionstechnisch schon ne menge darstellt) gruß chris
__________________
www.idoc4president.de Hubraum wird in m³ gemessen. Da einige Menschen die Sprachen "Ironie", "Sarkasmus" & "Zynismus" nicht verstehen: Spätestens, wenn ich mit "Dr.i.nett" unterschreibe, ist mein Beitrag voller Humbuck! |
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#54 | |
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Super-Moderator
Registriert seit: 16.08.2006
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Beiträge: 10.719
Baujahr: 1995
Kilometer: 66666
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Zitat:
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahren_ohne_Fahrerlaubnis Die Versicherugnen können bei der Haftpflicht bei einer (jeder) Obliegenheitsverletzung (OPV) Regress vom Versicherungsnehmer fordern. D.H. bei zwei OPV könnten es 2 x 5000 €, also 10000 €, bei drei OPV 3 x 5000 € usw. werden. 5000 € sind aber auch kein Pappenstiehl. Wobei die 5000 € jeweils die Obergrenze für eine OPV darstellt. Außerdem kann man das mit der Addierung nicht pauschalieren. Das ist einzelfallabhängig und kommt auch darauf an, ob die Obliegenheitspflicht verschiedenen Schutzzwecken oder nur einem Schutzzweck dienen, die OPV vor oder nach dem Schadensfall lagen usw. Das muss aber gegebenenfalls ein Gericht klären. Dazu gibts verschiedene Gerichtsurteile. http://www.abc-recht.de/ratgeber/aut...runkenheit.php http://www.autokiste.de/psg/0708/6470.htm Da jede Versicherung versucht sich im Falle eines Falles möglichst schadlos zu halten, darf man annehmen, dass die es im Regelfall auf einen Zivilprozess ankommen lassen. Außerdem verliert man seinen Kaskoschutz und den nicht teilweise sondern ganz. Bei der Renten- /Unfallversicherung kanns auch Probleme geben. Was ist, wenn man nach dem Unfall selber körperlich beeinträchtigt ist? Dann braucht man mehr Geld. Nur die Versicherung weigert sich zu zahlen weil man ja ohne Fahrerlaubnis gefahren ist. Das kostet mehr als 5000 €. Übrigens zählen zu den OPV auch Mängel, Umbauten, erloschene Betriebserlaubnis ... kurz Gefahrenerhöhungen. Diese sind bei der Versicherung meldepflichtig. Auch wer seine GS erlaubt entdrosselt, das beim TÜV abnehmen und bei der Zulassungsstelle eintragen lässt, muss dies seiner Versicherung mitteilen. Auch wenn sich am Versicherungsbeitrag wegen der selben Beitragsklasse nichts ändert! Es bleibt eine Gefahrenerhöhung und die ist meldepflichtig. Das ist eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers. Im Zweifel besser mal melden. Das ist aber immer einzelfallabhängig und setzt natürlich voraus, dass die Versicherung von der OPV Kenntnis erlangt. Die fordern aber immer die Unfallakten an. Also wenn da drin steht "Erforderliche Fahrerlaubnis vorhanden? Nein" oder "Betriebserlaubnis erloschen, technische Veränderungen, Leistungssteigerung ..." Kann man schon mal anfangen zu sparen. Man sollte sich vll auch mal die Obliegenheiten in seinem Vertrag ansehen. Ich weiß, das ist trocken und langweilig dazu noch schwer verständlich aber wichtig. |
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Registriert seit: 20.02.2010
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Kilometer: 25000
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lso ich wurde damals mit meiner auch kontrolliert als ich hätte 34 PS fahren sollen
Routinekontroll, war sogar in den Papieren die 50 PS eingetragen. Die ham alles kontrolliert und nich gemerkt^^ Soviel dazu. Bei der GS is das kein Ding. die sieht halt aus wie n 34 ps moped. wenn jetzt ne große bandit fährst mit deiner 34er erlaubniss, dann dürfte das schon probleme geben, aber nich mit der GS^^ Allerdings bist halt bei nem Unfall der Arsch. Da kriegst masive Probleme mit der Versicherung. und wenn bei dem Unfall Personenschaden entsteht (z.B. Sozia bricht sich das Genick) Dann kannst deinen Lohn gleich verpfänden Aber sonst, kein Problem Gruß |
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#56 |
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Super-Moderator
Registriert seit: 16.08.2006
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Meine Kollegen sind auch nur Menschen. Manchmal übersieht man halt was. Wer tut das nicht.
Die Voraussetzung, dass man erwischt wird, ist halt, dass es auffällt. Aber, da man das nicht beeinflussen kann, sollte mans lieber lassen und auf Nummer sicher gehen, es könnte teuer werden. |
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#57 |
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Benutzer
Registriert seit: 20.02.2010
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klar, war ja auch kein Vorwurf
Bei der GS is es eben Naheliegend, das mans übersieht, weils halt auch n einsteiger-moped is. |
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#58 | |
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Benutzer
Registriert seit: 20.02.2010
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Zitat:
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#59 |
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Stammtisch Hamburg
Registriert seit: 27.01.2009
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Naja, ich fahre ja noch mit 34 PS! Sie hat halt "nur" eine andere Drosslung, als im Schein steht. Dadurch hat sie ja aber nicht mehr Leistung. Ist das das selbe, oder macht das einen Unterschied bei einem schweren Unfall? Das würde mich interessieren. Ich hätte die Drosslung ja auch gerne gleich richtig eingetragen, hätte der Schweißkerl nicht gepfuscht (und das war nicht das Einzige dort, was nicht so lief wie es sollte!)
. Aber hätte, hätte, hätte hilft mir ja jetzt leider auch nicht mehr... ![]() Andererseits, wenn was passieren sollte und ich mein lebenlang zahlen müsste, dann kann ich die Geldstrahfe für die Körperverletzung auch gleich noch mitnehmen .
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 25.12.2008
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Beiträge: 399
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Mal ganz ehrlich: Wenn man keine 50 Euro für eine korrekte Eintragung aufbringen kann, dann ist Motorradfahren irgendwie nicht das rechte Hobby
Gruß Finn Geändert von snippy (03.04.2010 um 02:06:11 Uhr) |
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Stammtisch Hamburg
Registriert seit: 27.01.2009
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Zitat:
Hoffentlich ist dies auch nur ein vorübergehender Zustand...Dazu kommt, dass vielleicht noch einiges gemacht werden muss, da sie momantan nicht läuft. Reifenwechsel steht auch noch an... Außerdem sind es keine 50 Euro, sondern insgesamt 100 Euro, wenn ich dann im November nochmal die Eintragung der Entdrosslung zahlen muss
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Geändert von Snake86 (03.04.2010 um 09:06:51 Uhr) |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 07.01.2010
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@sanke: ich würde deiner werkstatt auf´s dach steigen. wenn die dir verkauft haben dein motorrad ordnungsgemäß zu drosseln sollen sie das auch tun. alles andere ist ein verstoß gegens vertragsrecht.
am einfachsten ist das natürlich innerhalb von 6 monaten, aber schätzungsweise ist das schon länger her?! meine maschine ist ja noch nicht angemeldet, aber ich hatte vor kurzem die ehre eine runde auf jesko´s möp zu drehen, das gedrosselt ist. und ich fand das fahrverhalten durchaus ausreichend. soviel von mir ich muss jetzt los teile shoppen |
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#63 |
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Stammtisch Hamburg
Registriert seit: 27.01.2009
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Ja, ist leider schon länger her. War eben damals dumm und naiv genug um mich über den Tisch ziehen zu lassen... Dem Händler kann ich leider jetzt nicht mehr ans Bein pissen, was mich ja noch mehr aufregt
. Das einzige was mir bleibt um ihm zu schaden ist seinen Ruhf zu schädigen, indem ich anderen erzähle wie schlecht er arbeitet. Ich erfinde ja nichts dazu, ich sage nur was er bei mir abgezogen hat.
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Geändert von Snake86 (03.04.2010 um 10:50:56 Uhr) |
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Super-Moderator
Registriert seit: 16.08.2006
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Zitat:
Ob dieser Verstoß im Fall der Fälle auch tatsächlich geahndet werden würde, kann ich im Vorfeld schlecht beurteilen. Das hängt von der Würdigung der Bußgeldstelle bzw. eines Gerichts ab. Und auf hoher See und vor Gericht liegt das Schicksal in Gottes Hand. ( Wobei ich persönlich eher zu einer Einstellung des Verfahren wegen geringer Schuld tendiere. Ich sehe darin nur einen Formverstoß).Was jedenfalls nicht der Fall ist, ist ein Verstoß gegen § 21 StVG Fahren ohne Fahrerlaubnis. 34 PS sind 34 PS, egal welche Drossel verbaut wurde. Meiner Meinung nach ergibt sich daraus auch keine Gefahrenerhöhung für die Versicherung. Und realistisch betrachtet ist die Chance, dass das auffällt relativ gering.Aber die mit "meine Meinung" gekennzeichneten Passagen sind auch nur meine Meinung! Wenn du es 100 %ig machen willst, lass dir die richtige Drossel eintragen. |
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#65 |
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Stammtisch Hamburg
Registriert seit: 27.01.2009
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Danke für die sachlichen Infos und deine Meinung dazu
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#66 |
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Gast
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#67 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 15.11.2009
Beiträge: 28
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nun bin ich seit 2,5 jahren mit der gs unterwegs und möglicherweise, vielleicht ungedrosselt, ich bin 2 mal aufgehalten worden bei einer laufleistung von 7tkm pro saison, bin nie geblitzt worden und habe nie eine strafe wegen raserei gehabt
das erfolgsrezept: fahren mit hirn, dann kann man auch mal den gashahn aufreisen fast alle meine freunde hatten schon unfälle (leichte und und meistens alleine) ... auf was ich hinaus will: NUR WEGEN SOLCHEN TYPEN DARF ICH ALS JUNGER MENSCH WARSCHEINLICH ETWAS MEHR VERSICHERUNSSUMMEN ZAHLEN und vom versicherungssystem bei autos möchte ich nicht reden: mit 18-25 bist du eine gefahrenquelle nur weil die gti typen unfälle bauen |
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#68 |
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Stammtisch Hamburg
Registriert seit: 27.01.2009
Ort: Hamburg
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Baujahr: 1997
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Wenn du aber dann "mal" den Hahn aufreißt und geblitzt wirst, nützt dir "mit Hirn fahren" auch nichts
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#69 |
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Registriert seit: 06.09.2009
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Kilometer: 40200
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Ich habe gestern meine erste Runde in der neuen Saiso...meiner ersten Saison gedreht.
Muß sagen die 46ps die sie hat (Unkedrosselt, da ich direktEinsteiger bin und vorher nur Roller gefahren habe) sind Vollkommen ausreichend manchmal muß ich sagen hatte ich sogar etwas Muffe was das fahren angeht.Mir wären etwas weniger auch ok gewesen aber irgendwann muß man sich an alles gewöhnen. da ich leider weiß wieschwer sie ist,wen se mal auf der Seite liegt und ich eine natürliche Abneigung gegen schmerzen habe, Fahre ich von vornherein nicht schneller als 120. Was mit einem Superbike Lenker auch schwierig wird, wegen dem erhöhten windwiderstand. *an den Zahnarzt denk*
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"...eher laufe ich brennend durch eine Dynamit Fabrik.!" |
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Erfahrener Benutzer
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Wenn ich schon eine straftat begehe weil ich ohne drossel fahre...
Dann doch nicht wegen 12 Ps .. Das steht in keinem Verhältnis oO.. Wenn, dann gleich Richtig... und ne 150 Ps maschine Da lohnt sich dann wenigstens... |
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#71 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 13.09.2005
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Zitat:
Wobei 120 auf so mancher kurvenreichen Strecke doch sehr schnell wirken können (zu schnell für so manch einen) |
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#72 |
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Benutzer
Registriert seit: 06.09.2009
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das hab ich ja nie behauptet sie is mir beim schieben schon 2 mal umgekipt xD immer nur auf des maulwurfs zuhause nix passiert ;D
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"...eher laufe ich brennend durch eine Dynamit Fabrik.!" |
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#73 |
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Neuer Benutzer
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Hallo GS Fahrer,
ich habe mir mal alle Eure Bericht um gedrosselt,entdrosseln,legal,illegal,scheißegal durchforstet. Ich bin der Meinung das einige von Euch nicht genau wissen was sie tun.Es ist nun mal gesetzlich festgelegt das die Mopeds für Fahranfänger gedrosselt sein müßen,das ist numal Fakt. Ich habe in meinem Freundeskreis ein ganz tragischen Fall. Von meinem Bikerkumpel der Sohn 20J. hat sein Moped entdrosselt und ein kleines Kind(war nicht seine Schuld) halb totgefahren. Die Polizei hat das Moped eingezogen und von einem Gutachter in alle Einzelteile zerlegen lassen,wie gesagt:er war nicht Schuld. Das Ende vom Lied: Teilschuld,Versicherungsbetrug,fahren ohne Führerschein 5 Jahre Führerscheinsperre,Schmerzensgeld von 15.000 Euro und und und. Ich bin 47 Jahre alt und fahre seit meinem 18.Lebensjahr eine Honda 750 Four Bj.1974 und habe so über 250000km unfallfrei runtergespult. Meiner Tochter 19 J. habe ich eine GS 500 ungedrosselt gekauft (deswegen bin ich hier im Forum) die jetzt noch gedrosselt werden muß. Ich habe ihr die klare Ansage gemacht das die Drossel so lange drinne bleibt wie es vorgeschrieben ist.Andernfalls lege ich persönlich das Moped still. Ich kann diejenigen die mit den Gedanken spielen zu entdrosseln nur Raten :macht kein Scheiß,es lohnt sich für ein paar km/h mehr einfach nicht. In diesem Sinne....volle vier Rohr
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Wenn ein Genie auftaucht,verbrüdern sich die Dummköpfe
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 22.01.2009
Ort: nirgendwo
Alter: 38
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Baujahr: 1990
Kilometer: 37310
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danke für das schildern eines konkreten falls!!!
werde direkt morgen einen kumpel anrufen und ihm das mal schildern...er hat nurnoch ein jahr gedrosselt vor sich und grade erst ausgebaut.... weil die 1200er bandit auf der BAB an die 15liter auf 100km genommen hat...is scheiße...aber wenn einem sowas wie deinem bekannten passiert ist noch viel schlimmer... |
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#75 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 04.08.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 180
Kilometer: ca.52k
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Ich fahre schon seit längerem mit 34PS rum, auch wenn ich längst viel mehr dürfte. (Fahr gelegentlich auch größere Maschinen)
Ich finde das ganze Theater lohnt sich für die GS sowieso nicht. Wenn ich mehr Leistung möchte, dann würde ich eher mit dem Gedanken spielen mir gleich ein anderes Bike mit mehr Ps und mehr Hubraum zu besorgen (Wie war der alte Spruch?: Hubraum ist durch nichts zu ersetzen) Aber dit is nur meine Bescheidene Meinung. p.s: Ick bin im Übrigen auch ganz froh, dass Fahranfänger (auch meine Wenigkeit damals) mit nicht mehr als 34PS rumgurken dürfen. Und das Argument, dass es gefährlicher ist mit einer gedrosselten GS einen Wagen bergauf zu überholen als mit mehr Ps, ist in meinen Augen hinfällig. Ich kenne mein Motorrad. Ich weiss, dass ich einen PKW bergauf nur schwehr überholen kann - Also lass ich es. Wer es dennoch versucht hat auch irgendwie selber Schuld oder?
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GS 500 Z
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#76 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 19.09.2008
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Baujahr: 1991
Kilometer: 47000
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Zitat:
![]() Zitat:
Und wenn ich sie dann entdrosselt habe, muss ich mich natürlich erstmal wieder dran gewöhnen und mich langsam rantasten. Und da TÜV eh im Oktober fällig wird, lass ich das auch gleich eintragen.
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Gruß Sgt.Maulwurf If you're not part of the solutuion, you're part of the problem. |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 27.01.2007
Ort: Lübeck (D)
Beiträge: 136
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Soo, Senf dazumodus ein:
Zwei Jahre gehen schnell vorbei, deshalb hab ich die nach der besagten Zeit auch kraftvoll und mit voller Leistung fahren wollen... Hab meine GS damals vom Händler - gedrosselt - gekauft. Beim Ausbau des Vogels stellte ich fest, dass da überhaupt nüscht drin war. Jetzt habe ich zwei blitzend neue 120ger Hauptdüsen in der gleichen Größe wie vorher. Passiert ist nichts, zumindest nix Versicherungsrelevantes. Wie soll der nullachtfuffzehnfahrer, der nicht einmal weiß, wie so ein Schraubendreher zu bedienen ist, sein Motorrad ordentlich von der Werkstatt warten lässt und sonst nur Öl prüft und auffüllen lässt - tanken klappt schon alleine- bei einem Unfall nachweisen, dass er nix an der Drosselung gemacht hat? Man vertraut doch seiner Fachwerkstatt - die werden schon wissen, was sie machen... Meine Entdrosselung hat sich dann auch eher zur Vergaserwartung entwickelt... Neue Düsen, neue Plastikscheiben für die Nadeln, neuer Luftfilter, Vergaser gereinigt, Schwimmernadelventile überprüft, neue Membrane. Und, ich sage Euch, mein Motorrad ist kaum wieder zu erkennen nach der Entdrosselung - das Leistungsloch ist weg, es fährt sich deutlich besser und kraftvoller, mit voller Leistung eben. Manchmal gibt es halt auch alternative Drosselungsmethoden, die nicht im Schein eingetragen sind.... Also, erst nach zwei Jahren Vergaser reinigen, sonst erlischt die BE Nachdem ich dann noch ein gutes Jahr legal ohne "Drossel" gefahren bin, hab ich das dann auch mal meiner Versicherung mitgeteilt... Und, es wurde sogar günstiger in den Beiträgen... Wie gesagt, Glück gehabt, dass nichts passiert ist, manchmal kommt es dümmer, als man denkt. Letztendlich ist jeder selbst dafür verantwortlich, was er macht, nur muss m man dafür dann auch gerade stehen, wenn was passiert und nicht über den doofen deutschen Staat schimpfen (was ich selbst auch oft genug tue) oder über die bösen bösen Polizisten, die gemerkt haben, dass man ohne Drossel unterwegs war, weil man irgendwie aufgefallen ist uder halt Pech hatte in eine "Routinekontrolle" zu geraten. Wie viele Vorposter bin auch ich der Meinung, dass die Regelung mit der gedrosselten Leistung auch auf Autos ausgeweitet werden sollte. Oder, wie in Australien zum Beispiel, dass Fahranfänger im ersten Jahr nicht schneller als 80 und im zweiten Jahr nicht schneller als 100km/h fahren dürfen. Gibt genug unerfahrene Poser, die eine plätzliche Kraftentfaltung beim KFZ oder in einer Notsituation plötzlich nicht mehr Herr der Lage sind. Mit der Erfahrung nimmt sicherlich die Aufmerksamkeit ein wenig ab, man lässt sich leichter ablenken, aber muss man nicht erst über (ääh, wie war das jetzt, Kuppeln, bremsen, Lenker festhalten, Fußbremse, motorrad drücken *bämm*) die sachen nachdenken, die einem bereits, Fahrpraxis ohne große Pause mal vorrausgesetzt, ins Blut übergegangen sind. Dass die GS nur eine geringe Spanne zwischen gedrosselter und offener Leistung hat, ist sicherlich pech, irgendwo muss aber die Grenze gezogen werden, weil es sonst immer irgendwelche leute gibt, die diese Grenze weiter nach oben verschieben würden. Wer eine 1200'er Bandit fahren will, diese dann auf 34PS drosselt und dann minderwertigkeitskomplexe bekommt, weil er den Golf rechts an der Ampel nicht "abziehen" kann, ist selber schuld. Wer dann die Drossel aber ausbaut und sich dann von der Gesetzgebung freispricht, dann erwischt wird - hat es nicht anders verdient. Wenn man schon ein günstiges Motorrad fährt, wo die Leistung dem jeweilligen Führerschein entspricht, die Drosselung fast nichts mehr ausmacht, warum sollte man dann, wenn man eh noch nicht genug Praxis hat um die Leistung voll ausschöpfen zu können, sich in die Gefahr begeben, sein leben lang Schmerzensgeld oder ähnliches zahlen zu müssen? Von den Selbstvorwürfen mal ganz abgesehen. Die GS lässt sich gut wieder verkaufen, fast ohne Verlust, wenn man bischen was dran gemacht hat, dann vielleicht sogar mit Gewinn. Wer unbedingt ein stärkeres Motorrad fahren möchte sollte sich eins kaufen. Wer das letzte bischen Kraft aus der GS herausholen möchte, der kann dann nach zwei Jahren ganz legal entdrosseln und bei der Gelegenheit mal den vergaser reinigen ![]() Und dann kann man auch mal mit gutem Gewissen den Hahn in der Stadt aufreißen
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StGB § 328 :Verursachen einer nuklearen Explosion: 5 Jahre Haft. UrhG § 106,108a : Verbreitung von Raubkopien: 5 Jahre Haft. |
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#79 | |
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Stammtisch Hamburg
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Zitat:
. 130 KmH fände ich dann schon eher angebracht als Höchstgeschwindigkeit.Die Regierung hat ja auch schon im Sinn gehabt in der Stadt nur noch 30 KmH, ist doch gut oder? Passieren doch wenigstens keine Unfälle mehr?... Von wegen, die Aufmerksamkeit würde nur sinken und man wäre mega angepisst, weil es gar nicht mehr voran geht . Stress im Straßenverkehr würde dann wohl eher das Gegenteil bringen. ABer gut, hätten sie noch ein Möglichkeit mehr uns abzukassieren, das Geld für die Haushaltslöcher muss ja irgendwo herkommen. Aber anderes Thema...Im Grunde finde ich es auch sehr sinnvoll, dass man die ersten zwei Jahre gedrosselt fahren muss. Ich finde aber auch über 25 jährige sollten das, da es für die nicht weniger "gefährlich" ist und auch ein 45 jähriger noch übermütig sein kann.
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#80 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 18.04.2010
Beiträge: 4
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Habe eine U gekauft, aber offen. Mit 25 kw ist sie auch eingetragen.
Versicherungstechnisch spielt es keine Rolle, ob offen oder nicht. Der Preis bleibt gleich, denn an den 487 ccm ändert sich nichts, zumind. bei meiner Versicherungsgesellschaft. Ich gab dort auch an, dass sie offen sei, aber es interessiert dort nicht. Nun bin ich aber auch der Meinung, sicher ist sicher. Demnach möchte ich sie lieber korrekt eingetragen haben. Daher hier kurz zwischengefragt, was brauche ich bzw. muss ich tun, um sie ohne ohne Drossel fahren zu dürfen (TÜV, etc.) ?
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Gruß Patrick |
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#81 |
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Gast
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der hubraum ist für die berechnung des beitrags eh uninteressant, die leistung zählt. wär ja noch schöner wenn ein 600er joghurtbecher das gleiche kostet wie ein chopper. meine versicherung hat auch nicht mitbekommen, dass die drossel umgehend nach vertragsabschluss entfernt wurden, obwohl es auf dem vertrag extra vermerkt wurde. aufgefallen ist das dann 3 jahre später als ein bruchstrichkennzeichen dran kam. grundsätzlich hab ich mir nix vorgeworfen, aber der laden hätte sich im fall des falles erstmal aus der zahlungspflicht klagen wollen.
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#82 | |
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Super-Moderator
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Beiträge: 10.719
Baujahr: 1995
Kilometer: 66666
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Zitat:
1. eine Leistungssteigerung erhöht das Versicherungsrisiko. Jede Erhöhung des Versicherungsrisikos ist laut allgemeinen Versicherungsbedingungen bei der Versicherung meldepflichtig. Schau mal in die Obliegenheitspflichten des Versicherungsnehmers in deinem Vertrag, das ist das winzig klein gedruckte, das niemand ließt. 2. das ist leider vollkommen unabhängig von der Versicherungsklasse. Es stimmt zwar, dass die Versicherungsklasse - in der BRD richtet die sich nicht nach dem Hubraum sondern nach der Leistung und ist zwischen 28 und 50 PS (21 - 37 kW) gleich - sich nicht ändert, da sowohl die 25 kW als auch die 34 kW der GS in dieser Klasse liegen. Trotzdem erhöht sich das Versicherungsrisiko. Man ist daher, egal was der Versicherungsmensch behauptet, immer auf der sicheren Seite, wenn man das der Versicherung, möglichst schriftlich mit Bestätigung, mitteilt. Spätestens im Fall der Fälle kann sich nämlich niemand mehr an irgendwelche mündlichen Zusagen oder Abmachungen erinnern. Und das Erinnerungsvermögen von Versicherungsvertretern ist dermaßen schlecht ... Nehmt das mit der Versicherung nicht auf die leichte Schulter. Die handeln meistens nach der Devise: Geld das nicht gezahlt wird, ist verdientes Geld. Und 5000 € aus eigener Tasche zahlen, ist nicht einfach, wenn man nur 1500 € verdient. |
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