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#1 |
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Hi,
Hab in nem andern Thread gelesen, dass es reicht, wenn man den Rückstrahler über dem Kennzeichen anbringt. Hab da bedingt durch eine andere Kennzeichenhalterung noch praktischerweise ein Loch zum befestigen übrig Geht das wirklich oder sollte der Rückstrahler für den TÜV doch lieber unter dem Kennzeichen sein? (Die 90° zur Fahrbahn hat das Teil da wo es jetzt ist zumindest schonmal) €: Der Vorbesitzer ist halt ohne Rückstrahler gefahren, und die Halterung hatten die am Samstag nicht da beim Louis. ...und morgen soll die GS zum TÜV ^^ Hatte das mit dem Rückstrahler nur per Zufall noch entdeckt MfG |
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#3 |
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Super-Moderator
Registriert seit: 18.10.2005
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§53 Abs. 4 StVZO sagt hierzu:
Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit 2 roten Rückstrahlern ausgerüstet sein. Anhänger müssen mit 2 dreieckigen roten Rückstrahlern ausgerüstet sein; die Seitenlänge solcher Rückstrahler muß mindestens 150 mm betragen, die Spitze des Dreiecks muß nach oben zeigen. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein. Ist wegen der Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung der Rückstrahler nicht möglich, so sind 2 zusätzliche Rückstrahler erforderlich, wobei ein Paar Rückstrahler so niedrig wie möglich und nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt und das andere Paar möglichst weit auseinander und höchstens 900 mm über der Fahrbahn angebracht sein muß. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein. An den hinter Kraftfahrzeugen mitgeführten Schneeräumgeräten mit einer Breite von mehr als 3 m muß in der Mitte zwischen den beiden anderen Rückstrahlern ein zusätzlicher dreieckiger Rückstrahler angebracht sein. Fahrräder mit Hilfsmotor dürfen mit Pedalrückstrahlern (§ 67 Abs. 6) ausgerüstet sein. Dreieckige Rückstrahler sind an Kraftfahrzeugen nicht zulässig.
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93er GS im Telefonica Design _________________ Errare humanum est, in errore perseverare stultum. |
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#4 | |
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Registriert seit: 18.05.2009
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#5 | |
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Super-Moderator
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Zitat:
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93er GS im Telefonica Design _________________ Errare humanum est, in errore perseverare stultum. |
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#6 |
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Registriert seit: 18.05.2009
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Ok, besten Dank
Der oberste Punkt hat 82cm Höhe, von daher passt das. TÜV kann kommen |
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#7 |
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Public-Relations-Manager
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Ein fehlender Reflektor ist ein gravierender Mangel.
Ohne Reflektor keine Plakette.
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Wer hat noch keinen Organspendeausweis ? Warning: may contain Verballhornung. Suzuki - ride the wings of stain ! Geändert von Saugwurmmensch (25.03.2011 um 23:03:03 Uhr) |
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#8 |
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Benutzer
Registriert seit: 18.05.2009
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So...
die erstbesten regenfreien Minuten ausgenutzt und die GS zur Werkstatt kutschiert. Die Selbsteingebaute Drossel dürfte in Ordnung sein, meinte der "Meister" und das Rücklicht passt ja auch Ich freu mich auf morgen |
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#9 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 16.03.2011
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Hab dazu mal noch ne Frage. Meine GS 500 hat so ein ewig langes Schutzblech, wo der Reflektor mit nem extra Plastikteil angeschraubt ist. Kann ich das einfach wegschrauben und mit den damit freiwerdenden 2 Löchern am oberen Blech einen neuen Reflektor befestigen?
Hab woanders gelesen, dass der Reflektor zwingend senkrecht zur Fahrbahn stehen muss, in der STVZO steht davon aber nix. |
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#11 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 16.03.2011
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§53 steht bereits hier im Thema, da ist nix drin. Auch in keiner neueren Fassung.
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#12 |
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Erfahrener Benutzer
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Dann lese dir nochmal den Absatz (5) des §53 durch. Da taucht das Wort senkrecht auf.
Und unabhängig davon sagt einem schon die Vernunft das er senkrecht sein muss, denn sonst funktioniert er nicht.
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Sollte sich jemanden an meinen Posts stören, beziehe ich mich in jedem Fall auf §20 STGB |
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#13 |
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Erfahrener Benutzer
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Das "senkrecht" in der stvzo hat aber nichts mit der Anbringung zu tun. Mein Strahler pappt jetzt direkt unter dem Nummernschild und hat nen leichten Neigungswinkel. Das tut der Funktion aber keinen Abbruch.
Hier nochmal Absatz 5 der STVZO §53: (5) Vorgeschriebene Schlußleuchten, Bremsleuchten und Rückstrahler müssen am äußersten Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Ist dies wegen der Bauart des Fahrzeugs nicht möglich, und beträgt der Abstand des äußersten Endes des Fahrzeugs von den zur Längsachse des Fahrzeugs senkrecht liegenden Ebenen, an denen sich die Schlußleuchten, die Bremsleuchten oder die Rückstrahler befinden, mehr als 1000 mm, so muß je eine der genannten Einrichtungen zusätzlich möglichst weit hinten und möglichst in der nach den Absätzen 1, 2 und 4 vorgeschriebenen Höhe etwa in der Mittellinie der Fahrzeugspur angebracht sein. Nach hinten hinausragende fahrbare Anhängeleitern, Förderbänder und Kräne sind außerdem am Tage wie eine Ladung nach § 22 Abs. 4 der Straßenverkehrs-Ordnung kenntlich zu machen. |
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#14 | |
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Public-Relations-Manager
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Zitat:
Der funktioniert sekrecht zur Fahrbahn nämlich am besten...deshalb der extra Kasten am Spritzschutz. Allerdings wird das höchstwahrscheinlich nicht bemängelt...habe meinen Reflektor auch direkt unterm Kennzeichen. Alternativ hast du zwischen Kennzeichen und Rücklicht ein senkrechtes Stück Kotflügel. Wenn das Kennzeichen also tief genug sitzt, kannst du den dort hin packen. btw: nach StVZO brauchst du den zusätzlichen Spritzschutz (muss 150 mm oberhalb der Radnabe beginnen). Nach EG-Richtlinie brauchst du nur noch "ausreichend" Spritzschutz (das Kennzeichen ist ein Dokument, kein Spritzschutz).
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#15 |
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Erfahrener Benutzer
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Hier mal ein Bild von meiner GS 500E vor dem "Umbau". Der normale Spritzschutz endet kurz unterm Nummernschild, der Reflektor sitzt auf der Verlängerung. Die Verlängerung hab ich weggemacht und den Reflektor ans untere Ende vom Rest gepackt.
Sieht in meinen Augen auch "richtig" aus. |
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#16 |
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Public-Relations-Manager
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Hast du den Reflektor samt seiner Kiste (zum Ausgleich des Winkels) unters Kennzeichen gekricht?
Ich hab nur den Reflektor drangeschraubt (musste nur die Nase der Plastik am Reflektor absägen und ein mittiges Loch für den Bolzen bohren). http://forum.gs-500.de/picture.php?a...pictureid=1127
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#17 |
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Erfahrener Benutzer
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Nein, den kleinen Halter hab ich weggelassen. 2 Löcher gebohrt, eins für die Nase eins für die Schraube. Falls mal jemand meckern sollte kann mans dann wieder (fast) rückstandsfrei zurückbauen.
Meine Maschine sieht jetzt hinten genauso aus wie bei Dir, nur eben tiefer |
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#18 |
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Achso:
Vorhin beim durchscrollen gesehen, dass da was falsches steht. Ohne Reflekor fällt man durch die HU und bekommt keine Plakette. Das wurde geändert (und jetzt auch von mir in Thread weiter oben
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#19 |
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Hab den Reflektor unterhalb des Rücklichts, aber oberhalb des Nummernschilds angebracht. Hat sich noch kein TÜV Mensch drüber beschwert (müsste von der Höhe auch passen). Die Spritzschutzverlängerung hab ich abgeschraubt. Damit man die beiden Löcher nicht mehr sieht ab ich kurzerhand das Nummernschild ein klein wenig tiefer angebracht, so dass es gerade so die Löcher verdeckt und "optisch" das Heck mit dem Nummernschild endet.
Auf dem Bild kann man gerade so den Reflektor erkennen. Aber man erkennt gut wi das Heck mit dem Kennzeichen abschließt: http://img703.imageshack.us/i/gs500motorrad001.jpg/ Gruß Alex Geändert von tuxedo0801 (29.03.2011 um 16:15:01 Uhr) Grund: bild link korrigiert |
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#20 |
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Die Stelle meinte ich mit
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#21 |
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Erfahrener Benutzer
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Kilometer: 26500
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Mein Kennzeichen sitzt direkt unter dem Rücklicht, so dass die ersten mm sogar verdeckt sind (nicht die Schrift !).
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#22 | |
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Public-Relations-Manager
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Zitat:
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#23 |
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Ich bin unschuldig, guck mich nicht so an
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#24 | |
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Gast
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Zitat:
hast du uns ein Bild nach dem Umbau? |
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#25 | |
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Stammtisch Hamburg
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Zitat:
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Bandit 1200 TL1000S weil nur 6 Zylinder Sinn ergeben
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#26 |
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Hey hab mein Heck nun auch verkürzt: den unteren Teil abgeschraubt und den Rückstrahler darunter gesetzt (neuer selbstklebend). Die alten bohrlöcher hab ich mit so schwarzen kappen von louis zugemacht (http://www.louis.de/_107363117fd16cc...nr_gr=10005534) Meint ihr das ist so in ordnung?
http://img714.imageshack.us/img714/4...g0075je.th.jpg Uploaded with ImageShack.us http://img194.imageshack.us/img194/9...ag0076e.th.jpg Uploaded with ImageShack.us
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#27 |
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Hey, hab mal (noch) ne Frage zum Thema Rückstrahler...
Und zwar ist meine GS ohne 'extra' Rückstrahler "ausgestattet". (siehe mein Profil -> Alben) Und iwie ist ja vorgeschrieben, dass KFZs n Rückstrahler brauchen. D.h. man bekommt keinen TÜV ohne. -> meine hat aber bis Juni TÜV (habe sie erst seit einigen Monaten und sie ist noch nicht angemeldet. -> Gebrauchte GS) Und ich frag mich wie der Vorbesitzer ihr den TÜV verschafft hat. Zusätzlich: Als ich im Forum n bissl rumgestöbert habe habe ich folgedes Bild (Link) gefunden - sorry wenn ich das Bild bzw. deine GS dafür missbrauche. Und auf dem Foto ist ja auch kein 'extra' Rückstrahler zu sehen, dennoch TÜV. Genauso wie bei mir. Muss jetzt noch einen extra dranschrauben oder kann ich beruhigt zum TÜVler fahren und sagen: "Bitteschön, nimm' sie ab." Oder habe iche eine negative Antwort zuerwarten? Sorry, wenn ich das Thema schon wieder neu aufrolle, aber iwie ist es mir noch nicht ganz klar... ich bitte und Verzeihung und Nachsicht Klick
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#28 |
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Stammtisch Karlsruhe
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Wie swm schon geschrieben hat: Ohne Reflektor keine Plakette. Ist aber gut möglich, dass der Prüfer das einfach nur übersehen hat. Sind ja auch nur Menschen.
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#29 |
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Gib einfach die 3-8€ für nen Reflektor aus und bau den vorschriftgemäß ran (ich würde da immer einen schraubbaren nehmen...Kleber auf der rauhen Plaste vertrau ich nicht).
Ist ja nun keine große Sache...
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#30 |
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#31 |
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Stammtisch Karlsruhe
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Hast du den Tank mit Leder bezogen? Sieht ja heiß aus.
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#32 |
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Ist ne Bagster-Tankschutzhaube, hab ich hier im Forum jemandem abgekauft. Muss nur die nächsten Tage noch fertig angepasst werden.
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#33 |
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Stammtisch Karlsruhe
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*auf.Einkaufsliste setz*
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#34 |
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Erfahrener Benutzer
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Ist halt neu ziemlich teuer (rund 100 Euro), dafür kannst Du fast jede erdenkliche Farbkombination wählen und die fertigen das dann auf Kundenwunsch. Und hat praktische Aufnahmen für Tankrucksäcke derselben Firma, wo ich mir noch einen zulegen muss (auch rund 100 Euro).
Und es fährt sich sehr angenehm mit den beiden Kniepolstern seitlich |
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#35 |
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Gast
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#36 |
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Hey!
Ich fasse noch mal kurz das Thema auf und berichte von meiner Erfahrung mit m TÜV: Bin heute bei dem schei* Wetter also zum TÜV und hab gehofft, dass alles ohne Probleme durchgeht. Gedacht -> Geschehen. Alles super! Sogar bei den Abgaswerten bin ich "drunter" gewesen. Aber zum eigentlichem Thema: Hatte den Rückstrahler noch nicht dran, weil die GS noch nicht angemeldet ist und ich erst schauen wollte wo ich den Rückstrahler hinklebe, damit der nicht hinterm Kennzeichen verschwindet. Hab aber mal so nebenbei n TÜVler (die hier in Mering sehr sehr nett sind!!) gefragt wie des diesbezüglich ausschaut. Sinngemäß lautete die Antwort:"Ich achte schon gar nicht mehr darauf. Eigentlich wäre es ein Fehler, aber es gibt so manche die den Rückstrahler nicht dran haben." Naja, hat also alles super gepasst. Resumé: Es ist Pflicht, aber es achtet nicht jeder TÜV extrem drauf.
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#37 |
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Benutzer
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Hallo,
dann kann ich das ja mal hoch holen, weil ich wegen dem Rückstrahler gesucht hatte. Vor guten 2 Jahren habe ich ohne Rückstrahler die HU bekommen. Diesmal leider nicht. Muss MöpMöp innerhalb des nächsten Monats nochmal mit Rückstrahler vorführen. GS´ler Grüße |
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#38 | |
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#39 |
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Es gibt sogar Fahrer, die mit einer Mängekarte aus einer Verkehrskontrolle gefahren sind, weil der Rückstrahler keine e-Nummer o.Ä. aufwies...
(ich war's nicht) |
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#40 |
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Stammtisch Hamburg
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Totale Willkür und Korinthenkackerei. Da würde ich mich beschweren, auch wenn er im Recht ist.
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#41 |
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Das war ne Kontrolle und nicht beim TÜV. Wer den Strahler beim Tüvtermin nicht dran hat ist doch selber schuld!
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#42 | |
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#43 | |
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#44 |
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Ein fehlender Reflektor ist schon seit einigen Jahren ein schwerwiegender Mangel.
War vor 10 Jahren noch anders, aber find ich OK. Im dunkeln am Straßenrand ist das Moped sonst fast unsichtbar...
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#45 | |
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Zitat:
Hat der Prüfer nichmal erwähnt. |
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#46 |
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Gast
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Glück gehabt. Manche legen halt Wert drauf, anderen Prüfern ist es egal. Tatsache ist, dass der Rückstrahler vorgeschrieben ist. Man kann ihn auch zwischen Rücklicht und Kennzeichen montieren.
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