gs-500.de  

Zurück   gs-500.de > Motorrad allgemein > TÜV, ABE, Gutachten, ...

Hinweise

Antwort
 
Themen-Optionen
Alt 17.07.2016, 09:56:01   #1
hdf
Stammtisch Karlsruhe
 
Benutzerbild von hdf
 
Registriert seit: 20.05.2012
Ort: Landau in der Pfalz
Alter: 34
Beiträge: 111
Baujahr: 1992
Kilometer: 25000
Standard Motorrad angemeldet aber ohne TÜV

Kurze Frage. Motorrad angemeldet, TÜV abgelaufen 2014. Nun wird sie verkauft und ein Interessent fragt ob er das Motorrad so nachhause fahren kann. Meine Frage nun da das Motorrad ja noch auf mich zugelassen ist wäre ich dann auch dafür verantwortlich wenn was passiert oder er angehalten wird?
__________________

hdf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.07.2016, 11:31:52   #2
CustomRider
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von CustomRider
 
Registriert seit: 30.03.2014
Ort: Gelsenkirchen
Beiträge: 267
Baujahr: 1999
Kilometer: 25000
Standard

Ersparen dir den Stress und melde sie einfach ab. Alles andere sollte danach nicht mehr dein Problem sein. Oder er fährt auf direktem Wege zum Tüv. Oder mit dem Hänger das Motorrad abholen lassen.
Ich würde mich an deiner Stelle selbst absichern wollen. Er würde nicht mit einem auf mich angemeldetem Fahrzeug ohne Tüv rum fahren dürfen.?

ABER soweit ICH weiß gilt in Deutschland die Fahrerhaftung. Wenn er jetzt einen Bums baut und es darauf zurück zu führen ist, dass er einen Fahrfehler begangen hat, ist er dran.
Kann er nachweisen, dass das Fahrzeug nicht im technisch einwandfreien Zustand war, ist der Halter dran.

Deswegen, die Karre hat keinen Tüv und fährt ( nach meiner Meinung) keinen Meter.
Bitte korrigiert wenn es falsch ist. Sollte kein Rechtsbehelf sein, deswegen das geschriebene mit Vorsicht genießen.

Grüße
__________________
Abfahrt....

Geändert von CustomRider (17.07.2016 um 11:42:13 Uhr) Grund: Ergänzung
CustomRider ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.07.2016, 13:16:21   #3
caddy
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 15.02.2016
Ort: Berlin
Alter: 61
Beiträge: 376
Baujahr: 2002
Standard

Hatte vor Jahren ein Auto verkauft, Zugelassen und mit TÜV. Der Käufer hat es nicht umgemeldet sondern nach zwei Monaten weiterverkauft. Der neue Besitzer natürlich auch nicht angemeldet und innerhalb eines Jahres nach meinem Verkauf einen Unfall gebaut. Der Schaden musste von meiner Versicherung geregelt werden und die haben sich dann wieder an mich gehalten. Wenn Fahrzeug verkaufen dann abgemeldet!!!
__________________
Ist mir Scheißegal wer dein Vater ist, solange ich Angel geht mir hier keiner übers Wasser!
caddy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.07.2016, 11:23:05   #4
der schreiner
Stammtisch Rhein - Ruhr
 
Benutzerbild von der schreiner
 
Registriert seit: 07.07.2014
Ort: Wuppertal
Alter: 57
Beiträge: 613
Baujahr: 92
Kilometer: 25tkm
Standard

Früher gab es ein Formular vom ADAC, dass haben die aber schon länger eingestampft. Nun raten sie das der Verkäufer mit einem Überführungskennzeichen (rote Nummer) das Fahrzeug abholen soll.
Ohne TÜV darfst du doch eh nur bis zum TÜV fahren, und selbst dann musst du den Termin bei einer Kontrolle nachweisen um einer Knolle oder Mängelkarte zu umgehen.

Ich würde das Möp nicht so abgeben. Er kann das Möp auch vorher Ummelden, denke aber das es ohne gültigen TÜV nicht funktioniert.
__________________
Gruß, vom schreiner !

Du hast im Leben 3 Möglichkeiten:
Nachgeben, Aufgeben oder alles geben
der schreiner ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.07.2016, 12:05:12   #5
Kay73
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.10.2014
Ort: 18184 Roggentin (bei HRO)
Alter: 52
Beiträge: 1.564
Baujahr: 1993
Kilometer: 100Mm+
Standard

Warum machst Du nicht einfach die HU neu?
Andernfalls hättest Du sie ohnehin abmelden müssen.

Die Überschreitung der HU ist eindeutig über die Uhrzeit im Kaufvertrag, ach Quatsch, Datum mit Jahr... DIR zuzuordnen.
Kay73 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.07.2016, 12:49:23   #6
Alexsnd
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.03.2015
Alter: 49
Beiträge: 360
Standard

Zitat:
Zitat von der schreiner Beitrag anzeigen
Nun raten sie das der Verkäufer mit einem Überführungskennzeichen (rote Nummer) das Fahrzeug abholen soll.
Die Überführungs-/Kurzzeitkennzeichen sind gelb, bzw. haben einen gelben Rand. Die roten kriegen nur Händler, wenn man nicht gerade eng mit einem befreundet ist kommt man als Privatmensch nicht wirklich dran...

Zum Thema: würde das Risiko auch nicht eingehen und das Moped vor der Übergabe abmelden...


Gruß
Alex
Alexsnd ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.07.2016, 16:44:42   #7
vonMutti
Benutzer
 
Benutzerbild von vonMutti
 
Registriert seit: 17.05.2016
Ort: Halle / Saale
Beiträge: 45
Baujahr: 1996
Kilometer: 35000
Standard

Zitat:
Zitat von Kay73 Beitrag anzeigen
Warum machst Du nicht einfach die HU neu? Andernfalls hättest Du sie ohnehin abmelden müssen.

Die Überschreitung der HU ist eindeutig über die Uhrzeit im Kaufvertrag, ach Quatsch, Datum mit Jahr... DIR zuzuordnen.
Das war schon die Frage in einem seiner anderen Treads. Es gab genau dieses Thema letztens im MZ Forum. Haumichtod, ich find es nicht mehr. Es war sehr interessant. Ich glaube mich erinnern zu können, das grob: Wenn ein Fahrzeug zugelassen ist, muss TÜV vorhanden sein. Es gibt natürlich die oblig. Kulanzzeit. Darum bekommt man auch nur Fahrzeuge zugelassen, die noch TÜV haben. Manche hatten nämlich einfach zugelassene Rahmen liegen. Aus den unterschiedlichsten Gründen. Das ist wohl nicht zulässig. Aber zum Theama. Erfahrungswerte zeigen, das man nur Fahrzeuge weg gibt, die abgemeldet sind. Wenn was passiert, wird die Versicherung dir was husten, anstatt zu zahlen. Für den Käufer ist es natürlich bequemer. Ich würde dir auf jeden Fall abraten, das Möp angemeldet her zu geben. ImHo
__________________
Offizieller Sponsor der Bußgeldstelle Halle

https://www.facebook.com/pages/Emmen...42329322650103

PDF-Reparaturhandbüchersammelfetischist
vonMutti ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.07.2016, 16:56:46   #8
Saugwurmmensch
Public-Relations-Manager
 
Benutzerbild von Saugwurmmensch
 
Registriert seit: 19.07.2004
Ort: Strausberg
Alter: 42
Beiträge: 24.180
Baujahr: 1998
Kilometer: 22000
Standard

Ist aber natürlich sehr verkaufsfördernd, die Maschine angemeldet zu haben / zu übergeben.
So kann der Käufer nicht nur probefahren sondern hat es auch sehr viel einfacher die Maschine zu überführen.
Nicht jeder hat ein Auto mit Anhängerkupplung greifbar und auch das mieten eines passenden Anhängers ist mit Aufwand verbunden.

Aber das was man dafür an Kaufinteressenten mehr hat, verprellt man eh durch den abgelaufenen TÜV...
__________________
Wer hat noch keinen Organspendeausweis ?

Warning: may contain Verballhornung.
Suzuki - ride the wings of stain !
Saugwurmmensch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.07.2016, 17:37:32   #9
vonMutti
Benutzer
 
Benutzerbild von vonMutti
 
Registriert seit: 17.05.2016
Ort: Halle / Saale
Beiträge: 45
Baujahr: 1996
Kilometer: 35000
Standard

Zitat:
Zitat von Saugwurmmensch Beitrag anzeigen
Ist aber natürlich sehr verkaufsfördernd, die Maschine angemeldet zu haben / zu übergeben.
So kann der Käufer nicht nur probefahren sondern hat es auch sehr viel einfacher die Maschine zu überführen.
Nö .... kann man so nicht gelten lassen. Das ist glaube ich rechtlich nicht haltbar. Ohne TÜV keine Probefahrt. Ohne TÜV (Kulanzzeit mal ausgenommen, keine Zulassung mehr)

Im Gegenteil. Mittlerweile gibt es Strafen für manches ........ z.B. zugelassen und über 8 Monate kein TÜV = 40,-€ & 2 Punkte.

Zitat:
Zitat von Saugwurmmensch Beitrag anzeigen
Nicht jeder hat ein Auto mit Anhängerkupplung greifbar und auch das mieten eines passenden Anhängers ist mit Aufwand verbunden.
Dann sollte man sich das mit einem Moped nochmal überdenken.......... Einige Sachen sollten doch wohl nicht an einem fehlenden Anhänger oder Transporter liegen. Aber ! Jeder wie er es für richtig und vertretbar hält.
Miniaturansicht angehängter Grafiken
Klicke auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	Unbenannt.JPG
Hits:	1071
Größe:	50,1 KB
ID:	25123  
__________________
Offizieller Sponsor der Bußgeldstelle Halle

https://www.facebook.com/pages/Emmen...42329322650103

PDF-Reparaturhandbüchersammelfetischist
vonMutti ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.07.2016, 19:12:15   #10
Kay73
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.10.2014
Ort: 18184 Roggentin (bei HRO)
Alter: 52
Beiträge: 1.564
Baujahr: 1993
Kilometer: 100Mm+
Standard

Man bekommt die HU auch ohne Zulassung, aber nicht die Zulassung ohne HU.
Wenn die GS abgemeldet wird und die Zulassungsstelle dabei (wie ich es gewohnt bin) die abgelaufene HU nicht registriert, ist der Verkäufer sauber raus.
Ist die Zulassung (Teil2, also nicht der "Brief") eingezogen, ist nirgends bei einer Zulassungsstelle mehr registriert, wie lang die letzte HU zurückliegt.
Und neu muß sie vor der NEUEN Zulassung auf den NEUEN Eigentümer sowieso gemacht werden.
Kay73 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.07.2016, 19:37:11   #11
Thom
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zur Zulassung braucht man den letzten TÜV Bericht. Ist der < 15 Monate alt, bekommt man eine neue Zulassung, ist er älter, muss neuer TÜV gemacht werden. Es ist ja so schon nicht zulässig, mit abgelaufenen TÜV rumzufahren, aber ein verkauftes Fahrzeug würde ich so nicht aus der Hand geben. Wenn etwas passiert, selbst unverschuldet, wird die Versicherung eine Regelung ablehnen, Deine wird einspringen und erstmal zahlen und sich das Geld von die wiederholen. Und das alles für ein 700€ Mpped?
  Mit Zitat antworten
Alt 18.07.2016, 19:38:54   #12
Alexsnd
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.03.2015
Alter: 49
Beiträge: 360
Standard

Zitat:
Zitat von Kay73 Beitrag anzeigen
Ist die Zulassung (Teil2, also nicht der "Brief") eingezogen, ist nirgends bei einer Zulassungsstelle mehr registriert, wie lang die letzte HU zurückliegt.
Ein wenig OT
Es wird nichts eingezogen, ohne beide Zulassungsbescheinigungen kriegt man ein Fahrzeug auch nicht zugelassen.
Alexsnd ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.07.2016, 19:49:14   #13
Kay73
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.10.2014
Ort: 18184 Roggentin (bei HRO)
Alter: 52
Beiträge: 1.564
Baujahr: 1993
Kilometer: 100Mm+
Standard

hast recht
Kay73 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.07.2016, 21:33:29   #14
Pullemer
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Pullemer
 
Registriert seit: 09.10.2012
Ort: Pulheim, Nähe Köln
Alter: 62
Beiträge: 346
Baujahr: 1992
Kilometer: 80000
Standard

Wenn das Moped keinen TÜV mehr hat bist du dran, selbst wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit auf deinem eigenen Grund steht.
Also, entweder schnell TÜV machen, oder schnell abmelden.
Pullemer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2016, 14:40:33   #15
Campino
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Campino
 
Registriert seit: 23.08.2015
Ort: Landsberg am Lech
Beiträge: 1.175
Baujahr: 2001
Kilometer: 100000
Standard

Zitat:
Zitat von Pullemer Beitrag anzeigen
Wenn das Moped keinen TÜV mehr hat bist du dran, selbst wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit auf deinem eigenen Grund steht.
Also, entweder schnell TÜV machen, oder schnell abmelden.
+1


Das Thema hatten wir schon ein paar mal... Ich hab sogar bei den netten Herren in Grün / Blau angerufen und nachgefragt....
Wenn es zugelassen ist dann muss es gültige HU+AU haben sonst droht Ärger! Egal ob es nur in der Garage steht oder gefahren wird.
(Allerdings wird das nicht wirklich konsequent verfolgt wenn es in der abgeschlossenen Garage ist)
__________________
Als dein Anwalt rate ich dir, mit Höchstgeschwindigkeit zu fahren. Es wäre ein Wunder, wenn wir ankämen, bevor du dich in ein wildes Tier verwandelst.
Campino ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.07.2016, 07:57:34   #16
Motorradverrückter
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.06.2016
Ort: München
Alter: 31
Beiträge: 336
Baujahr: 1990
Kilometer: 59150
Standard

ich habe mir hier nicht alles durchgelesen. Aber ich schildere mal wie das bei mir ablief. Fahrzeug gekauft letzter TÜV 2013. Fahrzeug war abgemeldet. Erstmal zum KVR. Die hatten natürlich keine Ahnung und meinten ich müsse schieben oder mit Anhänger fahren wenn ich keinen habe Pech . Dann bei der Zulassungsstelle wurde das ganze so bearbeitet wie sich das gehört. Es gibt eine vorläufige Zulassung für 3 Wochen. Man bekommt eine Vorabzuteilung ohne Stempel auf dem Nummernschild. Damit kann man dann zum TÜV etc. fahren. Ob der euch vom TÜV eine Plakete aufklebt ist eigentlich recht Wurscht. Man bezahlt Sie zwar mit in den TÜV Gebühren aber man bekommt Sie auch bei der richtigen Anmeldung. Man kann ja Fragen ob man Sie um Sie sich ,,einzurahmen'' mit nach Hause nehmen darf . Mit dem TÜV Bericht geht ihr dann zur Zulassungsstelle und lasst euer Fahrzeug ganz normal anmelden et violá. Ein Tipp wenn ihr wollt, dass die Plakete besonders gut Pappt. An warmen Tagen mit geputzem Schild zur Zulassungsstelle. War zufällig bei meiner Hisun so. Ich glaube der hat eine viertel Stunde gekratzt und dann einfach drüber geklebt
Motorradverrückter ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.07.2016, 08:11:25   #17
Alexsnd
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.03.2015
Alter: 49
Beiträge: 360
Standard

Zitat:
Zitat von GSist Beitrag anzeigen
...Dann bei der Zulassungsstelle wurde das ganze so bearbeitet wie sich das gehört. Es gibt eine vorläufige Zulassung für 3 Wochen. Man bekommt eine Vorabzuteilung ohne Stempel auf dem Nummernschild. Damit kann man dann zum TÜV etc. fahren....
Ist anscheinend abhängig vom Zulassungsbezirk. Bei meiner Zulassungsstelle ging das nicht, ich musste Kurzzeitkennzeichen holen mit der Auflage dass ich nur auf dem direkten Weg zum TÜV fahren darf.


Gruß
Alex
Alexsnd ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.07.2016, 22:04:22   #18
Coyote
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Coyote
 
Registriert seit: 14.01.2013
Ort: Olpe / Sauerland
Beiträge: 162
Baujahr: 1997
Kilometer: 39500
Standard

Hallo,
muß auch mal meinen Senf dazugeben :
1. Es heißt nicht TÜV Prüfung oder TÜV sondern HU = Hauptuntersuchung,
da es auch andere Prüforgas wie Dekra, GTÜ etc. gibt und nicht nur
den TÜV (Techn. Überwachungsverein). Ich fahre immer zur Dekra.
2. Ich kaufe IMMER nur Fahrzeuge (Autos, Motorräder) die zugelassen sind,
da ich 100% eine Probefahrt vor dem Kauf machen will. Nicht zugelassen
- Verkäufer hat verloren - kein Interesse.
3. Meine 37 Jahre alte RD steht auch schon mal ein Jahr im Keller rum,
wenn ich keine Lust auf HU habe. Wer soll da bitte mir wegen seit
12 Monaten abgelaufener HU an den Karren fahren ? Die Beamten
benötigten einen richterlichen Durchsuchungsbeschluß, ohne den kommen
sie nicht in mein Haus. Eine Owi liegt liegt sowieso erst vor wenn ich
mit Fzg. ohne gültige HU öffentliche Straßen benutze. Auf Privatgrund
habe ich Hausrecht.

Grüße
Coyote
Coyote ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.07.2016, 06:45:43   #19
Saugwurmmensch
Public-Relations-Manager
 
Benutzerbild von Saugwurmmensch
 
Registriert seit: 19.07.2004
Ort: Strausberg
Alter: 42
Beiträge: 24.180
Baujahr: 1998
Kilometer: 22000
Standard

Zahlst aber 20% Aufschlag beim nächsten TÜV. Und ja, wir alle wissen, dass es HU heißt
__________________
Wer hat noch keinen Organspendeausweis ?

Warning: may contain Verballhornung.
Suzuki - ride the wings of stain !
Saugwurmmensch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.07.2016, 06:58:06   #20
Campino
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Campino
 
Registriert seit: 23.08.2015
Ort: Landsberg am Lech
Beiträge: 1.175
Baujahr: 2001
Kilometer: 100000
Standard

Zitat:
Zitat von Coyote Beitrag anzeigen
Hallo,

3. Meine 37 Jahre alte RD steht auch schon mal ein Jahr im Keller rum,
wenn ich keine Lust auf HU habe. Wer soll da bitte mir wegen seit
12 Monaten abgelaufener HU an den Karren fahren ? Die Beamten
benötigten einen richterlichen Durchsuchungsbeschluß, ohne den kommen
sie nicht in mein Haus. Eine Owi liegt liegt sowieso erst vor wenn ich
mit Fzg. ohne gültige HU öffentliche Straßen benutze. Auf Privatgrund
habe ich Hausrecht.

Das ist gefährliches Halbwissen.

Ich hab vor paar Wochen erst bei den freundlichen Herren der Executive angerufen um das genau zu erfragen...
Es ist auch eine Ordnungswidrigkeit wenn die Maschine nur in deinem Keller / Garage etc. steht.
Und das lässt sich auch nachverfolgen, da die Überwachungsvereine (TÜV DEKRA GTÜ etc.) Jede HU dokumentieren und melden müssen. --> die Polizei könnte theoretisch irgendwann bei dir klingeln und sich die Prüfberichte zeigen lassen.
(Du hast aber recht... solange kein Polizist ein Interesse daran hat dir eins rein zu würgen wird nix passieren)

Offiziell ist es aber auch eine Ordnungswidrigkeit wenn sie ohne HU + AU bei dir in der Garage steht und dazu musst du sie nicht einmal fahren.

Wenn du dein Motorrad einfach rumstehen haben willst ohne dabei ein "ungehorsamer Bürger" zu sein musst du es abmelden.
__________________
Als dein Anwalt rate ich dir, mit Höchstgeschwindigkeit zu fahren. Es wäre ein Wunder, wenn wir ankämen, bevor du dich in ein wildes Tier verwandelst.
Campino ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.07.2016, 22:11:48   #21
Kay73
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.10.2014
Ort: 18184 Roggentin (bei HRO)
Alter: 52
Beiträge: 1.564
Baujahr: 1993
Kilometer: 100Mm+
Standard

Zudem kann das ganze schon passieren nach den geschilderten 12 Monaten im heimischen Keller, wenn die RD wieder zur HU bewegt wird.
Und da ist egal, ob sie selbst fährt, auf dem Hänger steht oder im Transporter bewegt wird. Mit Glück hat der Transporter dann keine Sichtfenster.
Aber gerade auf dem Hänger hält man den Beamten im Bus hinter einem das Blech quasi direkt unter die Nase.....
Kay73 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.07.2016, 22:50:11   #22
Alexsnd
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.03.2015
Alter: 49
Beiträge: 360
Standard

Das Blech ist doch innerhalb einer Minute abgeschraubt - und schon interessiert es keinen


Gruß
Alex
Alexsnd ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.07.2016, 06:20:14   #23
berndy
Super-Moderator
 
Benutzerbild von berndy
 
Registriert seit: 16.08.2006
Ort: Schifferstadt/Pfalz
Alter: 63
Beiträge: 10.720
Baujahr: 1995
Kilometer: 66666
Standard

Zitat:
Zitat von Coyote Beitrag anzeigen
Hallo,
muß auch mal meinen Senf dazugeben :
1. Es heißt nicht TÜV Prüfung oder TÜV sondern HU = Hauptuntersuchung,
da es auch andere Prüforgas wie Dekra, GTÜ etc. gibt und nicht nur
den TÜV (Techn. Überwachungsverein). Ich fahre immer zur Dekra.
2. Ich kaufe IMMER nur Fahrzeuge (Autos, Motorräder) die zugelassen sind,
da ich 100% eine Probefahrt vor dem Kauf machen will. Nicht zugelassen
- Verkäufer hat verloren - kein Interesse.
3. Meine 37 Jahre alte RD steht auch schon mal ein Jahr im Keller rum,
wenn ich keine Lust auf HU habe. Wer soll da bitte mir wegen seit
12 Monaten abgelaufener HU an den Karren fahren ? Die Beamten
benötigten einen richterlichen Durchsuchungsbeschluß, ohne den kommen
sie nicht in mein Haus. Eine Owi liegt liegt sowieso erst vor wenn ich
mit Fzg. ohne gültige HU öffentliche Straßen benutze. Auf Privatgrund
habe ich Hausrecht.

Grüße
Coyote
Das kann ich nicht unkommentiert so stehen lassen weil es teilweise falsch ist.

1. absolut richtig

2. kann man so machen, warum nicht, wenn der Verkäufer sie so verkauft

3. wenn es niemand sieht, gibts natürlich auch keine Anzeige.

Dann kommt leider falsches.

Ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss ist nicht immer notwendig, so gesehen ist diese Aussage falsch. Gefährliches Halbwissen! Z.B. Gefahr im Verzug, Verfolgung auf frischer Tat, Abwehr einer Gefahr (Wasserrohrbruch, Brand, Hilfeschreie usw.). Das Durchsuchungs- und Betretungsrecht richtet sich nicht nur nach der StPO sondern wird auch in den Polizei- und Ordnungsbehördengesetzen der Länder geregelt.

Eine Owi liegt nicht erst vor, wenn das Kfz ohne gültige HU im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird, sondern es reicht aus, wenn es angemeldet ist. Da gibt es einschlägige Gerichtsurteile. Der Verstoß lautet:
329113 Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage (B - 0) 15,00
VIII *) keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen
Hauptuntersuchung vorzuführen.
Der Termin **) war um mehr als
2 bis zu 4 Monate überschritten.
§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.1 BKat
329119 Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage (B - 0) 25,00
VIII *) keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen
Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als
4 bis zu 8 Monate überschritten.
§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.2 BKat
329610 Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage B - 1 60,00
VIII *) keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen
Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als
8 Monate überschritten.
§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.3 BKat


Da steht nirgends etwas von öffentlichem Verkehrsraum.

Das Hausrecht hast du zwar auf deinem Privatgrundstück. Du kannst aber trotzdem nicht uneingeschränkt tun und lassen was du willst. Sonst wäre Mord und Totschlag in den eigenen Vier Wänden nicht strafbar. Das Sonn- und Feiertagsgesetz, Immisionsschutzgesetz, Bauvorschriften, Umweltstrafrecht, Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht usw. gelten auch auf deinem Privatgelände. Nur die Bestimmungen, die explizid "öffentlichen Verkehrsraum" beinhalten, gelten nicht auf Privatgelände.
__________________

Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
berndy ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist aus.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
keine Leistung, merkwürdiger Sound, startet aber ohne Probleme! AbsturzPunk Fehlerdiagnose 47 30.08.2015 18:55:53
Motorrad versichern ohne Zulassung? Chancentod Allgemeines 2 26.10.2009 19:43:01
TÜV für Windschild Puig Motorplastik ohne Abe aber mit Kba? Verkleidungen, Anbauteile und Zubehör 10 03.04.2006 14:27:31
Motorrad ohne Tank Starten? Vergaser - Kraftstoff - Drosseln - Tuning 5 26.03.2006 07:16:36
Motorrad-Schloss! Aber welches? XENA? Allgemeines 2 26.08.2004 17:07:32


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 20:43:11 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.9 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.