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#1 |
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Benutzer
Registriert seit: 26.07.2010
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Mir ist Folgendes passiert. An einer Rechts-vor-Links-Kreuzung stürzte ich beim Bremsen wegen eines blockierenden Vorderrads bei sehr geringer Geschwindigkeit. Es kam niemand zu Schaden, aber ein Anwohner rief die Polizei, die mir jetzt "Verursachung eines Unfalls aufgrund nichtangepasster Geschwindigkeit" vorwirft und einen Anhörungsbogen geschickt hat.
Ich bin nicht rechtsschutzversichert. Die Strafen dafür können schon recht happig sein. Wie verhält man sich am klügsten? |
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#2 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 31.08.2015
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Das kann Dir am Besten ein Anwalt sagen...
Aber wenn ich das recht verstehe kam doch niemand ausser Dir zu Schaden oder? In diesem Falle kann ich Dir sagen wie ich reagieren täte. Den Bogen ausfüllen was deine Personalien angeht. Keine Angaben zur Sache/dem Unfallhergang, dazu bist du nicht verpflichtet. Ich schätze mal dann wird die Sache einfach eingestellt. Falls nicht, kannst Du dir dann immer noch überlegen ob Du etwas von Steinchen auf der Strasse oder einem technischen Defekt erzählen willst oder es einen Anwalt texten lassen willst (Richtig Hartgesottene erzählen von einer Verschmutzung der Strasse und machen eine Gegenanzeige bei der Gemeinde Aber halte mal lieber den Ball flach, da wird schon nichts passieren! Die Ordnungshüter müssen halt tätig werden wenn jemand eine Anzeige macht. Aber glaub mir, die haben daruf auch keinen Bock! |
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#3 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 06.12.2010
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Servus,
Warte mal ab was Berndy dazu meint Oder schreib Ihn mal per PN an.
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Duracell ist Scheiße
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#4 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 31.08.2015
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#5 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 17.11.2015
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Google sagt zumindest schon mal "Auch ein Alleinunfall, bei dem sich der Schaden auf das eigene Fahrzeug und die eigene Person beschränkt, ist im juristischen Sinne ein Unfall, der den Straßenverkehr schädigt"...
(Quelle: http://www.general-anzeiger-bonn.de/...cle180271.html ) Da niemand außer dir zu Schaden gekommen ist, wirst du zumindest um eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung und um einer Erhöhung der Schadensfreiheitsklasse bei deiner Versicherung herumkommen. Das Bußgeld wirst du aber vermutlich zahlen müssen, da du eben (angeblich) die Ordnungswidrigkeit begangen hast. Tipp, den ich natürlich niemals empfehlen würde, da das eine Anstiftung zur Straftat wäre, wäre dem "netten" Anwohner mal was anderes als sein Auto zu polieren... Was für Arschgeigen es auf diesem Planeten gibt, unglaublich. War er nicht selbst Cop oder so? Meine mal sowas mitbekommen zu haben.
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Hauptsache fährt. スズキ X 暴走族 Rechtschreibfehler locken Gesindel an. |
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#6 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 17.11.2015
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...
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Hauptsache fährt. スズキ X 暴走族 Rechtschreibfehler locken Gesindel an. Geändert von Ne0n (04.09.2018 um 11:25:24 Uhr) Grund: Doppelpost |
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#7 | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Interessanter Bericht |
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#8 |
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Public-Relations-Manager
Registriert seit: 19.07.2004
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Ja, da lohnt der Aufwand nicht.
Das sind 35€ Sieh es als Lehrgeld und übe den Untergrund zu lesen, wie man richtig bremst und was bei blockierendem Vorderrad zu tun ist.
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#9 |
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Benutzer
Registriert seit: 26.07.2010
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35,- Euro fände ich auch nicht so tragisch, aber ich habe da was von 145,-- Euros gelesen plus mindestens einen Punkt in Flensburg...
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#10 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 17.11.2015
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35€ sind es vermutlich, wenn die kein Vorfahrtsvergehen daraus machen.
Wenn die das so auslegen, dass du die Vorfahrt missachtet hast (hast du ja eigentlich nicht, hast ja angehalten... irgendwie), dann kann da bestimmt ein Punkt drin sein.
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#11 |
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Stammtisch München
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Als ich aus der Kurve rausgefahren bin hat mich die Polizei auch mündlich verwarnt, dass ich eigentlich meine Geschwindigkeit nicht meinem Können entsprechend angepasst habe. Folgen gabs aber keine.
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"Ha ha!" - Admiral Nelson |
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#12 |
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Super-Moderator
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Nicht angepasste Geschwindigkeit mit Unfall kostet 145 € und einen Punkt. Da lohnt es sich doch mal drüber nachzudenken.
@Cardillac Du bist nur alleine beteiligt oder gibt es da jemanden, der Vorfahrt hatte oder der dir hätte Vorfaht geben müssen? Prinzipiell verhält es sich auch so, wie Neon bereits geschrieben hat. Auch wenn kein anderer beteiligt war oder kein Fremdschaden entstanden ist, ist es doch ein Unfall. Wenn ein Alleinunfall mit einem Motorrad passiert, ist es immer ein deutlicher Hinweis darauf, dass etwas nicht gepasst hat. Meistens ist es die Geschwindigkeit, die für diese eine spezielle Situation einfach zu hoch gewählt war. Oder lag es an einem Umstand, der dem Fahrzeugführer nicht angelastet werden kann und der auch nicht vorherzusehen war. Z.B. eine total glatt gefahrene Fahrbahn, lose Pflastersteine, unebener Fahrbahnbelag, blanker Kanaldeckel, Öl ... und das ganze ohne Hinweisschild? Würde eines der letzteren zutreffen, müsste man geschickt argumentieren um eventuell eine Abstufung zu einer Verwarnung oder eine Einstellung zu erreichen.
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#13 |
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Erfahrener Benutzer
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Ist da nicht gerade in dem Moment ein halterloser Hund über die Strasse gelaufen oder geht das jetzt nicht mehr? Oder Blendung durch Laserpointer?
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Ist mir Scheißegal wer dein Vater ist, solange ich Angel geht mir hier keiner übers Wasser!
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#14 |
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Benutzer
Registriert seit: 26.07.2010
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Tempo 30-Zone, kurz vor einer Kreuzung mit rechts vor links. Der andere hatte Vorfahrt, deshalb bremste ich ja ab. Sofort hingelegt bei geringer Geschwindigkeit. Der Sturz fand noch vor der Kreuzung statt. Prellungen bei mir, leichter Schaden am Moped (aus Lampenfassung rausgesprungener Reflektor, verrückter Fußbremshebel, verschobener Motorschutzbügel, zerborstenes Windshield). Trockenes, warmes Wetter, nicht weit weg von Schifferstadt (ehrlich!), ca. 11.00 Uhr. Kein dritter geschädigt; etwas Benzin ausgelaufen.
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#15 |
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Stammtisch Hamburg
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Wenn bei einer leichten Bremsung aus nicht mal 30 (man geht ja vorher schon vom Gas) das Rad blockiert, ist was auf/mit der Straße nicht in Ordnung. Da würde ich nochmal nachgucken und es auch in den Anhörungsbogen schreiben.
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#16 |
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PS: Öl war tatsächlich auf der Straße, auch am Sturzort. Eine Anwohnerin machte meine Frau drauf aufmerksam; wir wohnen ganz in der Nähe. Ich hab`s fotografiert und auch noch mal die Polizei angerufen. Die wollte vorbeikommen und sich das anschauen. Hat aber den Termin offen gelassen und ist dann doch nicht gekommen. Wahrscheinlich ein Weinbergtrecker hat überall Tropfspuren und wo er gehalten hat, Pfützen bis zu 80cm Durchmesser hinterlassen. Die waren aber nicht nass, sondern eingezogen in den Asphalt.
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#17 |
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Public-Relations-Manager
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DAS hättest du in den ersten Post schreiben sollen
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#18 |
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Benutzer
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Das Ganze ist am 27. passiert. Da niemand was passiert ist dachte ich, die Sache ist gegessen. Das Motorrad hab ich schon am nächsten Tag repariert. Das windshield wird nicht ersetzt. Am Freitag kam dann der Anhörungsbogen und ich fiel aus allen Wolken. Gegoogelt und rausgefunden, dass ich im Schlamassel sitze. Abends habe ich die Ölsiffereien aufgenommen und Samstag Mittag den auf dem Anhörungsbogen benannten Ansprechpartner bei der Polizei angerufen. Der sagte, er käme am Nachmittag vorbei, ist dann aber nicht gekommen.
Habe das in einer ellenlangen Schilderung des Unfallgeschehens aus meiner Sicht dargestellt, weiß aber nicht, ob es klug ist, das abzuschicken. Manche sind der auffassung, dass es immer das Beste sei, garnichts zu sagen. Fällt man mit dem Motorrad hin, so lag das daran, dass die Geschwindigkeit nicht angepasst war, denn bei angepasster Geschwindigkeit wäre man nicht hingefallen. Bei der Logik wird einem schwindelig, ebenso bei der Rechtsauffassung, dass es eine Ordnungswidrigkeit darstellt, wenn niemand außer einem selbst geschädigt wird. Stell dir vor, du haust dir beim Einschlagen eines Nagels den Daumen platt und der Staat bittet dich dafür zur Kasse. PS: Freunde, Bekante lächeln milde und meinen, ich hätte einen Fahrfehler gemacht und zu stark gebremst. Selbst wenn dem so ist, kann man doch mein Interesse verstehen, die Kosten überschaubar zu halten, weil ich ja weder dem Staat noch sonstjemand einen Schaden zugefügt habe. |
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#19 |
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Super-Moderator
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Eine Ordnungswidrigkeit setzt nicht unbedingt voraus, dass eine andere Person geschädigt ist. Bei einer simplen Geschwindigkeitsüberschreitung gibt es auch keinen Geschädigten. Es reicht, wenn man gegen die Rechtsnorm verstößt.
Man wird nicht zur Rechenschaft gezogen, weil man jemanden geschädigt, sondern weil man einen Fehler gemacht hat. "103602 Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrs*verhältnisse mit nicht angepasster Geschwindig*keit. Es kam zum Unfall." Da steht halt nirgends etwas von "anderen geschädigt". Es gibt auch Verstöße, bei denen "und schädigten andere" explizit drin steht. Da gibts nur eine Strafe, wenn auch tatsächlich ein Fremdschaden entstanden ist. Das mit dem Daumen steht nicht in der StVO oder in einer anderen Rechtsverordnung oder einem Gesetz. Deswegen wird man auch nicht bestraft. Keine Strafe ohne Gesetz. Hätte der Gesetzgeber es in ein Gesetz oder eine Rechtsverordnung geschrieben, würde man auch dafür bestraft. U.U. kann man auch für so etwas bestraft werden: § 17 Wehrstrafgesetz Selbstverstümmelung Es ist halt einfach so, bei einem Alleinunfall impliziert das Ergebnis schon, dass man selber etwas falsch gemacht hat. Hätte man alles richtig gemacht, wäre es nicht zum Unfall gekommen. Das ist Logik. https://de.wikipedia.org/wiki/Logik In diesem Fall hattest du drei Mal Pech. 1. Du bist hingefallen. 2. Jemand hat die Polizei gerufen. 3. Die Polizei hat ihre Arbeit gemacht. Man könnte nun auch wieder anführen, die Polizei hätte nach eigenem Ermessen entscheiden können... Der Ermessensspielraum wird aber von der Gesetzeslage begrenzt. Ihr glaubt doch wohl nicht, dass das, was ein Polizist macht, nicht kontrolliert wird. Das wird mindestens von einem Vorgesetzten nachgesehen und auf Fehler überprüft. Was passiert wenn ihr in eurem Beruf Fehler macht? So ähnlich ist es auch bei einem Polizisten. Solche Gespräche mit dem Chef sind immer unangenehm, deswegen vermeidet man das und versucht keine Fehler zu machen.
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#20 |
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Stammtisch Hamburg
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Was soll man denn bei Öl auf der Straßen machen, gar nicht bremsen? Und bei 30 oder langsamer auf die Fresse zu fliegen, weil man überbremst muss man wirklich erstmal schaffen. So schnell blockiert das Rad bei der Geschwindigkeit nicht. Daher sehe ich den Vorwurf als übertrieben an. Maja, deutsche Gesetze halt
Man ist doch nicht selbst Schuld, wenn ein Fahrzeug Öllachen an jedem Haltepunkt produziert.
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#21 | |
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Public-Relations-Manager
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Zitat:
Hast du beim Anhörungsbogen die Ölgeschichte groß und breit geschildert? Damit solltest du doch fein raus sein. Dafür kannst du nichts, das kann man nicht immer sehen und es ist da auch keine Geschwindigkeitsanpassung möglich. Eher noch solltest du der Feuerwehr bescheid geben (was die Cops hätten tun müssen), dass die Ölspur beseitigt wird. Ich finde das Bußgeld gerade bei einem solchen Fall entschieden zu hoch. Wenn du jemandem hinten drauf fährst, zahlst du weniger...
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#22 |
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@gsmattis Siehe meinen ersten Post, vorletzter Absatz.
Es kommt darauf an, ob es vorwerfbar ist. Hätte man damit rechnen müssen, wird es wohl vorwerfbar sein. Mit Verunreinigungen muss man i.d.R. rechnen, wenn Hinweisschilder aufgestellt sind oder wenn es einem der gesunde Menschenverstand sagt, z.B. in Baugebieten oder Baustellenbereichen. Die Bußgelder werden vom Bundesministerium für Verkehr ... festgelegt. Cardillac hatte einfach Pech, dass jemand die Polizei gerufen hat. In unserem Rechtssystem steht es jedem frei gegen einen Bußgeldbescheid Widerspruch einzulegen, wenn man mit dem Ergebnis nicht einverstanden ist. Wer denkt bei uns seien die Bußgelder hoch, der sollte mal bei unseren Nachbarstaaten gucken, was die so aufrufen. https://bussgeldrechner.com/verkehrsregeln-frankreich/ Warnweste kostet bei uns z.B. 15 €, Gurt nur 30 € ... Also nicht beschweren.
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#23 |
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Benutzer
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Was den Gerechtigkeitssinn der Behörde betrifft, halte ich meine Erwartungen flach. Werde gleich mal versuchen, ein Foto hochzuladen.
Berndy schrieb, ich hätte Pech gehabt, dass jemand die Polizei gerufen hätte. Stimmt, aber die Polizei wurde ja nicht meinetwegen gerufen. Mein Unfall war nur der Vorwand. Der betreffende Anwohner wollte dem von rechts kommenden Campingbus an den Kragen. Zur Zeit der Weinlese sind die Orte an der Weinstraße im Volksfestmodus und Rentner aus ganz Deutschland kommen mit ihren Wohnmobilen an die Weinstraße um die Weinfeste abzuklappern. Ihre Riesenkarren sind nicht gebaut für die engen Gassen hier. Sie kratzen an den Hauswänden, säbeln die Regenfallrohre ab, blockieren ganze Straßenzüge, weil's nach vorne und rückwärts nicht mehr geht. Dafür erfreuen sie nachts durch Darbietung von Volksliedern, lauten Streitdiskussionen und dem Gekreische ihrer Weiber. Dieser spezielle Anwohner machte ihnen noch zum Vorwurf, den Übergang von Straße zu seinem Hausfundament kaputt zu fahren, weshalb er nasse Fundamente hat. Diesbezügliche Beschwerden bei dem Bürgermeister liefen ins Leere, was seinen Privatkrieg gegen die Campingbusse noch mehr anstachelte. Er wollte, dass die Polizei den Camper vorkriegt, weil er die Stelle, an der er stand, nur einnehmen konnte, indem er zuvor über gesperrte Wege gefahren ist. Das zweite ist, dass die Camper natürlich gut Restalkohol in ihrer Säuselbirne von den 5,6 Schöpple am Abend zuvor drinne haben. Das wussten die Camper natürlich auch, die still und unauffällig im Wagen sitzen blieben und es vermieden, irgendwie auffällig zu werden. sie behaupteten, von meinem Sturz nichts mitgekriegt zu haben und erst später vorgefahren zu sein. Das war natürlich eine Lüge. aber um diesen Leuten eins auszuwischen, wurde die Polizei in Wirklichkeit gerufen, nicht meinetwegen. |
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#24 |
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Benutzer
Registriert seit: 26.07.2010
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Nur ans Bauchgefühl appelliert: Sollte man den Anhörungsbogen nur mit den Pflichtdaten zurückschicken, oder eine eigene Darstellung abgeben?
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#25 |
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Stammtisch München
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Ärgere dich nicht wegen solchen dingen, behandle sie so, wie sie sind. Wenn Öl auf der Straße war, fechte das Bußgeld an. Probieren kann nicht schaden.
Ohne es böse zu meinen: ein "Mimimi" bringt dich keinen Schritt weiter.
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#26 |
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Benutzer
Registriert seit: 26.07.2010
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Ca. 25Meter vom Sturzort entfernt. Am Sturzort ähnlich aber weniger prägnant weilmehr Sonne und mehr Verkehr drübergegangen sind.
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#27 |
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Super-Moderator
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@Cardillac, das ist noch mehr Pech.
Prinzipiell ist es so, dass dich niemand zu der Abgabe einer Erklärung zwingen kann. Du hast das Recht keine Angaben zur Sache zu machen. Angaben zur Person müssen aber gemacht werden. Manchmal ist es klug keine Angaben zu machen, z.B. wenn noch nicht alles bekannt ist, was man angestellt hat, also wenn es für einen selbst besser ist. Manchmal ist es aber besser Angaben zu machen, z.B. wenn man Dinge anführen kann, die dazu führen, dass man milder oder gar nicht bestraft wird. Darüber muss man sich selbst Gedanken machen. Manchmal ist es auch klug einen Rechtsanwalt aufzusuchen, gerade wenn man selber keine Ahnung hat. Rechtsanwälte kosten aber Geld. Das kann schnell mehr sein als das Bußgeld. Wenn du noch keine Punkte hast, ist ein Punkt auch zu verschmerzen. Ich, an deiner Stelle würde es, der Kosten wegen, ohne Anwalt probieren und alles an die Bußgeldstelle schreiben, was entlastend sein könnte. Dann musst du hoffen und abwarten.
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#28 |
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Benutzer
Registriert seit: 26.07.2010
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Aufgeschrieben, eingetütet, abgeschickt.
Mit vielen Flüchen und wenig Hoffnung, trotzdem irgendwie spannend. Werde euch unterrichten, wenn's vorbei ist. Gruß und Dank an die Forenten C. |
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#29 |
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Erfahrener Benutzer
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Ich drück die Daumen das sie das einstellen ohne Bußgeld und einem Punkt!
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