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Alt 20.08.2019, 05:39:30   #51
Mumpfel
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Hallo Pikmin,

wenn ich das Gutachten durchgehe ist in deinem Fall einzige Auflage eine längere Bremsleitung (30mm). Auf Seite 03 des Gutachtens steht unter Punkt 11, das eine Abnahme nach §19 (3) nicht notwendig ist. Da für den Lenker A01 auf der LSL Seite das gleiche Gutachten bereitgestellt wird, gehe ich davon aus das hier das Gleiche gilt.
Jetzt kommt es eigentlich drauf an, was im Gutachten/ABE von Melvin steht und ob die Leitung länger ist oder auf den Original-Lenker zugeschnitten ist.

Sollte ich mich irren, bitte korrigieren!

Gruß Michael
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Alt 20.08.2019, 06:06:38   #52
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Die längere Leitung von Melvin hat keine ABE mehr, sondern ein Gutachten. Bei mir war allerdings eine 80cm (anstelle der originalen 70) lange Leitung nötig, um sie stressfrei verlegen zu können.
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Alt 20.08.2019, 14:28:24   #53
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Die KBA-Nummer und ABE für die Klemmbücke ist neu!
Coole Sache!

Aber lies dir die ABEs genau durch, ob da nicht trotzdem irgendwo steht, dass die Teile vorzuführen sind.
Kenne ich eigentlich nur vom Auto, aber gründlich lesen sollte man trotzdem.

Wenn da nix weiter steht, kannst du die Sache mit der (längeren) melvin Leitung einfach anbauen und gut ist.
Die Länge kannst du ja von der Spiegler-Leitung übernehmen.
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Alt 20.08.2019, 17:38:18   #54
pikmin
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Zitat:
Zitat von Saugwurmmensch Beitrag anzeigen
Aber lies dir die ABEs genau durch, ob da nicht trotzdem irgendwo steht, dass die Teile vorzuführen sind.
[...]
Wenn da nix weiter steht, kannst du die Sache mit der (längeren) melvin Leitung einfach anbauen und gut ist.
Hier ein paar Zitate, der Lenker/Klemmbock muss in der Tat nicht vorgeführt werden:
Zitat:
Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
nicht notwendig
Zitat:
Grundsätzlich wird eine Abnahme gem. § 19 (3) StVZO durch einen amtl. anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur nicht für erforderlich gehalten, wenn die Auflagen gemäß Pkt. 2.1 beachtet werden.
Jetzt noch allgemein zur längeren Bremsleitung:

Lenker LSL A01 (aufgeführt als Lenker 2) hat als einzige Bedingung laut Tabelle die Bedingung den Buchstaben i =
Zitat:
( i) S36 / KM3 : Klemmbock mit Oberteil für Ø 22,2mm).
Eine längere Leitung ist nach ABE also gar nicht nötig. Das ist nur bei anderen Lenkern (z.B. LSL-L02/A02) mit der Bedingung "p" der Fall.

Nun zur Stahlflex:


Melvin bietet 2 Stahlflexversionen an:
Zitat:
* Suzuki GS 500 EK-EM GM51B 89-93 F 114
* Suzuki GS 500 ER-EY GM51B 92-03 F 114
Leider steht nicht dabei, worin der Unterschied besteht - weiß jemand bauartbedingte Unterschiede? Welche davon wäre denn die "längere"? Welche nimmt man besser mit Baujahr 1993? Da gingen ja laut Melvin beide.

Wenn die Melvin dann dran ist und eine ABE mitliefert, steht die verbaute Melvinleitung dann auch nicht im Konflikt mit der Aussage der ABE des Lenkers/Klemmbocks? :

Zitat:
2 Verwendungsbereich
Die Verwendung der unter Pkt. 1. beschriebenen Umrüstung ist grundsätzlich an allen in Anlage 3 aufgeführten Kraftradtypen mit Typgenehmigung (ABE gem. § 20 StVZO oder EG-BE gem. RREG 92/61/EWG oder RREG 2002/24/EG bzw. VO (EU) Nr. 168/2013) bei ansonsten serienmäßiger Ausrüstung zulässig.
Wenn das alles so geht, dass die ABE sich nicht ausschließen und gültig sind

edit: Melvin lobe ich mir im Vergleich zu Spiegler. Hier findet sich die ABE für die Leitungen: https://media.melvin.de/wsContent/pd...n_DOT_KRAD.pdf

Geändert von pikmin (20.08.2019 um 20:12:51 Uhr)
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Alt 20.08.2019, 18:48:38   #55
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Ich würde die Stahlflex für
* Suzuki GS 500 ER-EY GM51B 92-03 F 114
nehmen. In den späteren Baujahren waren ja die Riser der Stummel höher. Ich weiß es nicht mit Sicherheit, aber möglicherweise sind dadurch auch die Leitungen das berühmte "Mü" länger...
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Alt 20.08.2019, 20:12:26   #56
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...und die ABE des Lenkers würde durch eine Stahlflex nicht erlöschen, weil die ABE eine "ansonsten serienmäßige Aussstattung" vorschreibt?
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Alt 21.08.2019, 05:27:04   #57
Mumpfel
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Siehe Beiträge 48 und 49, da wurde dazu was geschrieben. Im Zweifelsfall bespreche dich mit dem Prüfer deines Vertrauens.

Gruß Michael
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Alt 21.08.2019, 06:09:31   #58
pikmin
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Danke für die Antwort. Die Beiträge enthalten Erfahrungswerte, von Personen, die dann schon zum Graukittel gefahren sind und wie der es dann gehandhabt hat.

Meine Frage zum Thema "serienmäßige Aussstattung" sollte die Frage behandeln, was dieser Passus genau bedeutet und ob ein Vorfahren beim Graukittel überhaupt notwendig wird, wenn ABE für alle Teile vorliegen.

Die ABE von LSL gilt ja auch für weitere Lenker für die GS, die nach ABE zwingend eine längere als die original-Bremsleitung benötigen (Zusatz "p" in der Tabelle). Es würde in dem Fall dann ja auch mit der längeren Bremsleitung der Serienzustand der GS verändert, ohne dass dann in der ABE vorgeschrieben steht, dass in diesem Fall das Fahrzeug vorgeführt werden muss. Aus meiner Sicht gilt die ABE also weiterhin. Ich hoffe es wird klar, was ich meine.
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Alt 21.08.2019, 08:08:39   #59
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So wie in deinem dritten Absatz sehe ich das auch so. Auch in Hinblick das LSL ja bei "p" keine bestimmte Leitung benennt. Wenn alle Teile eine ABE haben, in der eine Vorführung nicht als notwendig erachtet wird, brauchst du meiner Meinung auch keine Vorführung.

Den Hinweis von Mattis beachten das die Leitung keine ABE mehr haben sondern ein Gutachten! Ist in der Artikelbeschreibung auch nicht klar ersichtlich. Da heißt es dann auf einmal im Lieferumpfang "ABE/Gutachten".

Gruß Michael
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Alt 21.08.2019, 08:49:14   #60
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Zitat:
Zitat von Mumpfel Beitrag anzeigen
Den Hinweis von Mattis beachten das die Leitung keine ABE mehr haben sondern ein Gutachten! Ist in der Artikelbeschreibung auch nicht klar ersichtlich. Da heißt es dann auf einmal im Lieferumpfang "ABE/Gutachten".
Gruß Michael
In Beitrag #54 habe ich unten den Link zur ABE von Melvin verlinkt.
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Alt 22.08.2019, 06:23:55   #61
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habe ich übersehen, sorry! Dann passt ja alles.

Gruß Michael
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