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#51 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 20.08.2007
Ort: HRO
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Baujahr: 2001
Kilometer: 25000
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Kann nicht sein. Ich grüße selbst die motorisierte Streife und die grüßt fröhlich zurück.
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Gruß, Jais ![]() スズキ In reality, we are still children. We want to find a playmate for our thoughts and feelings |
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#52 |
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Benutzer
Registriert seit: 04.04.2007
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Alter: 38
Beiträge: 79
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Kann mir eigentlich nur vorstellen das der Hintern aufm Sattel vorschrift iss weil Beine ausschütteln wird ja wohl noch drinnen sein. Obwohl dann wär ja aufstehen verboten.
Vielleicht gibts ne Mindestanzahl an Gliedern die am Motorad anliegen müssen @Jais : ... und noch dicker im Geschäft , bevor ich an die beiden glaube glaub ich an mich frei von allem bin ich weit weit weg
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Alle Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen der Belustigung |
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#53 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 20.08.2007
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Kilometer: 25000
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Kann mir vorstellen, dass alles erlaubt ist, sofern es nicht die Kontrolle des Fahrzeugs einschränkt.
Man kann ja schließlich auch ohne Kupplung schalten. @Weedy Eins seiner besten Lieder, wie ich finde.
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#54 |
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Super-Moderator
Registriert seit: 16.08.2006
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So siehts aus.
Was nicht ausdrücklich geregelt ist, fällt unter sogenannte Auffangtatbestände wie z.B. den § 23 StVO Sonstige Pflichten. Hochaktuell: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_23.php Letzten Absatz beachten. Man darf auch nur mit einer Hand fahren, muss ja manchmal sein, z.B. zum Gruß Wenn der Straßenzustand das erfordert darf man auch die Füße von den Rasten nehmen (da sind wohl große Pfützen oder Stellen, an denen man ins Rutschen kommen könnte, gemeint). Wird auch keiner was sagen, wenn man mal das Bein ausschüttelt. Da steht aber nirgends, dass man nicht im Stehen fahren darf. Wenn was passiert, fällt das wieder unter den § 23 Abs. 1 StVO.
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![]() Man sollte es so oder so nicht übertreiben. |
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#55 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.12.2006
Ort: Wien
Alter: 43
Beiträge: 462
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is in ö auch ähnlich - hab schon diverse motorradstreifen gegrüsst, ohne dass die wie ein geölter blitz hinter mir her sind. auch schon einarmig an polizeiautos, geschwindigkeitskontrollen, u.ä. vorbeigefahren, .... solang man sich nciht irgendwie deppert spielt, sollts keine probleme geben, ....
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Life is not a journey to the grave with the intention of arriving safely in a pretty and well-preserved body, but rather to skid in broadside, thoroughly used up, totally worn out, and loudly proclaiming "Wow, what a ride!!!" Zitat:
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#56 |
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Benutzer
Registriert seit: 03.06.2007
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Alter: 36
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Baujahr: 1991
Kilometer: 71000
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Ich hätte da mal eine Frage (leider ein bissl off topic):
darf man denn eigentlich während der Fahrt aufstehen? Oder kriegt man von der Rennleitung eine Verwarnung aufgebrummt??? EDIT: Sorry leute! Hab nicht vernünftig gelesen...
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mfg, SERBIG '97er GSX 600 F, Schwarz, 4 in 1 V2A Komplettanlage, 42 TKM '92er GS 500 E, Lila-Pink, 72 TKM |
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#57 |
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Super-Moderator
Registriert seit: 16.08.2006
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Prinzipiell darf man aufstehen, sofern man dadurch das sichere Fahren nicht beeinträchtigt, dabei mindestens eine Hand am Lenker und die Füße auf den Fußrasten hat, es sei denn die Straßenverhältnisse erfordern es, dass man die Füße von den Rasten nimmt (das würde ich gerne mal sehen). Manchmal, z.B. auf groben Unebenheiten, ist das sowieso die einzigste Möglichkeit halbwegs annehmbar fahren zu können. Bei höheren Geschwindigkeiten würde ich das Aufstehen aber nicht empfehlen, das kann ins Auge gehen.
Allerdings sollte man bei der GS bedenken, dass man wegen der Stummellenker ziemlich gebückt drauf steht, wenn man aufsteht. Ich glaube, das sieht für Außenstehende ziemlich merkwürdig aus. Wenn man dabei auf die Schnauze fällt, hat man wieder was falsch gemacht und ein Bußgeld droht. Also, mal kurz aufstehen, weil einen eine Falte am A... drückt oder die Beine eingeschlafen sind, ist vertretbar. Von Flensburg bis nach Garmisch wird sowieso niemand so fahren. Die Haltung wird nach wenigen Minuten unbequem.
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