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#1 |
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Gast
Beiträge: n/a
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dass mein Mopped das erste Mal unter meinem Besitz die Straße mit etwas anderem als den Reifen und den Ständern berührt hätte, will heißen, dass sie mir umgekippt wäre.
Und das kam so: Straße T-Kreuzung, Vorfahrtsstraße biegt nach rechts ab, ich will nach links, alles sehr eng und unübersichtlich und dann auch noch am Berg. Ich schaue nach links, dann nach rechts, kommt nichts und ich will losfahren, wärend ich dann so leicht am fahren bin schießt da so ein Auto von links raus und tritt in die Bremsen, dass es quietscht, ich erschrecke mich total und überbremse das Vorderrad => Maschine bekommt zeimlich Schlagseite nach links, aber da ich ja groß und stark bin, habe ich es gerade nochmal geschafft, sie vor dem Bodenkontakt abzufangen und wieder aufzurichten. Hat alles ein paar Sekunden gedauert und da war das liebe andere Auto auch schon wieder weg. Mal ne Frage: Mal angenommen das Mopped wäre umgefallen, wie sähe es dann mit der Schuldfrage aus? Würde das Auto ne Teilschuld bekommen oder wäre ich an allem schuld? |
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#2 |
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Gast
Beiträge: n/a
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du wärest Schuld. Da du den PKW nicht gesehen hast. 3 mal schauen
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#3 |
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Gast
Beiträge: n/a
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seh ich auch so. Auto auf der Vorfahrtsstraße, du willst runter, also musst du warten und die Lage checken.
Wenn du Angst vor größeren Schäden am Mopped hast beu dir doch Crashpadss hin (die fallen nicht groß auf), minimiert bei Sturz zumindest den Schaden etwas... |
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#4 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.06.2002
Ort: Ilmenau
Alter: 46
Beiträge: 3.360
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Wenn sie nicht die Gewinde ausm Rahmen reißen...
Cherry, über Crashpads mehr schlechtes aus gutes gehört habend
__________________
GS91 98-01, 17-45 Mm / GS97 01-?, 10-55 Mm Verantwortung übernehmen heißt: "die Geschwindigkeit an die Verhältnisse anpassen", nicht zu denken, dass das Tempolimit "Denken und Verantwortung übernehmen" am Steuer erspart. |
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#5 |
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Gast
Beiträge: n/a
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hab selbst keine montiert, habs bloß mal gelesen, dass das (angebllich was bringen soll) Falls jemand welche haben will, kann er sich ja dann selbst schlau machen, wie die so beurteilt werden. dachte bloß, ich brings mal in die Diskussion ein...
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#6 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Ich habe das so verstanden dass die Vorfahrtstrasse aus Deiner Sicht nach rechts abbiegt, Du sie nach links verlassen wolltest, wenn ja war der Autofahrer von links kommend wartepflichtig (gesetz dem Fall er wollte geradeaus fahren), es sei denn die Strasse links wäre für beide Fahrzeuge zu eng.
Ist der Autofahrer nach rechts abgebogen und es ging dabei nur um den reinen Überbremser durch Erschrecken, dann ist das wirklich ne gute Frage ob man den Autofahrer zu einer Teilschuld belangen könnte ... |
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#7 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
So einen ähnlichen Fall hat ein Arbeitskollege gehabt. Er hätte eine Zivilrechtliche Klage einreichen können....das war alles. Lohnt sich aber nicht wirklich... |
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#8 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 12.11.2002
Ort: Wiesbaden
Alter: 42
Beiträge: 373
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Zitat:
Also die Dinger mit Vorsicht geniesen Sensenmann |
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