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Alt 09.11.2021, 08:09:30   #1
Dirk-Boerge
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Standard neue Bußgelder - Rettungsgasse u.a.

https://www.spiegel.de/auto/bussgeld...e-05003a3c37c1

Ab heute gelten neue Bußgelder für Verkehrsverstöße. Ein paar finde ich richtig gut - Parken auf Behindertenparkplätzen z.B..

Richtig teuer wird es, wenn man die Rettungsgasse nutzt, das kostet das gleiche wie das Nicht-Bilden der Rettungsgasse. Darunter kann man sicher auch das Durchrollen im Stau verstehen. Ich lasse das jetzt. Es kostet 200-320€ und einen Monat Fahrverbot.

In vielen Orten wird das Abstellen von Motorrädern auf Gehwegen bisher geduldet, wenn man z.B. nur ein Blumenbeet "verlängert" oder man am Rand steht und man niemanden ansatzweise behindert. Es ist abzuwarten, wie sich das entwickelt. Es kostet sonst jetzt bis zu 110€.
Dass das Parken auf Gehwegen teurer wird, begrüße ich. Wie oft wird hier ein Gehweg mit einem PKW vollständig blockiert, damit die Straße schön frei bleibt und Kinder & Rollifahrer können sich über die Straße schlängeln. Bin aber echt gespannt, wie eng das ausgelegt wird, wenn echt richtig viel Platz bleibt, weil da nur ein Mopped steht. Hier konkurrieren der Gleichbehandlungsgrundsatz mit der Verhältnismäßigkeit.
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GS500 - mehr Mopped braucht kein Mensch!
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Alt 09.11.2021, 13:40:05   #2
der schreiner
Stammtisch Rhein - Ruhr
 
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Es bleibt den Städten überlassen, wie genau sie das auslegen.
Denke mal das folgende Regel passen könnte:
Je höher die Schulden der Kommune oder der Stadt, des so unflexibler die Auslegung.

Mir persönlich tun die Fahrer im Paketdienst leid, wenn das alles genau genommen wird. Mag die zwar auch nicht wenn sie mich zuparken, aber sie kommen meist nach sehr kurzer Wartezeit wieder.

Mir fehlt aber leider im jetzt gültigen Katalog die nervenden Mittelspurschleicher. Die sollten einen Punkt bekommen. Aber gut, mich hat ja keiner gefragt....
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Gruß, vom schreiner !

Du hast im Leben 3 Möglichkeiten:
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Alt 09.11.2021, 14:28:56   #3
Jim Knopf
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Zitat:
Zitat von der schreiner Beitrag anzeigen
Mir fehlt aber leider im jetzt gültigen Katalog die nervenden Mittelspurschleicher. Die sollten einen Punkt bekommen. Aber gut, mich hat ja keiner gefragt....
+1
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Alt 09.11.2021, 17:04:58   #4
Kay73
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Zitat:
Zitat von der schreiner Beitrag anzeigen
....

Mir persönlich tun die Fahrer im Paketdienst leid, wenn das alles genau genommen wird. Mag die zwar auch nicht wenn sie mich zuparken, aber sie kommen meist nach sehr kurzer Wartezeit wieder.
§35StVO, - die haben Sonderrechte....
Kay73 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2021, 20:26:21   #5
snailie
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Zitat:
Zitat von Dirk-Boerge Beitrag anzeigen
Dass das Parken auf Gehwegen teurer wird, begrüße ich. Wie oft wird hier ein Gehweg mit einem PKW vollständig blockiert, damit die Straße schön frei bleibt und Kinder & Rollifahrer können sich über die Straße schlängeln. Bin aber echt gespannt, wie eng das ausgelegt wird, wenn echt richtig viel Platz bleibt, weil da nur ein Mopped steht...
Mir war, als hätte ich zuletzt noch gelesen, daß mindestens 1,8m Platz auf dem Gehweg bleiben müssen...
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Alt 09.11.2021, 21:20:20   #6
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Da müßten viele neue Gehwege gebaut werden. Das wär dann Arbeit für die nächsten 20 Jahre.
Paketfahrer mit Sonderrechten, das wünschen sich wohl alle Fahrer. Aber viele glauben s ja eh schon.
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Alt 09.11.2021, 23:06:23   #7
Kay73
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Musst Du nicht glauben, steht aber ebenso wie die Müllabfuhr im der StVO.
Die halten auch an jeder Mülltonne- völlig legal.
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Alt 09.11.2021, 23:55:19   #8
GStec
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Ne, hast Du falsch verstanden.Gilt nur für Postverkehr, DHL u. im Auftrag arbeitende Subunternehmer. Hat mit Paketdiensten nichts zu tun. Hätte mich gewundert das sich da was verändert hat, seit ich selbst als Fahrer tätig war, habs aber grad nochmal recherchiert weil s mich auch interressiert hat wie es aktuell geregelt ist..
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Alt 12.11.2021, 08:16:33   #9
seife
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Zum Thema "wie streng" siehe das angehängte Bild

Zum Glück war der Verkehrsminister damals zu blöd, das Gesetz ordentlich zu machen, deswegen habe ich erst mal 20€ bezahlt (was der alte Preis war) mit Hinweis daß ich abwarte ob das überhaupt gültig ist, was dann auch der endgültige Preis war. An der Stelle kann übrigens auch ohne Baustelle niemand auf dem "Gehweg" laufen, ohne sich den Schädel am Schildpfosten anzurennen. "Gehweg" ist lustigerweise auch nirgends wirklich definiert, das wäre ein interessanter Rechtsstreit geworden, wenn ich denn gewillt gewesen wäre, wegen 20€ vor Gericht zu ziehen.
Angemeckert war "Sie parkten verbotswidrig auf dem Gehweg. § 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 52a BKat"

Die Post-Sonderrechte gelten übrigens wenn ich das richtig lese nur für "einfahren in eine Fußgängerzone" und "halten in 2. Reihe *VOR EINEM BRIEFKASTEN ZUR LEERUNG DESSELBEN*"
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