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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neue Kennzeichenhalterung von bikefarmMV verbaut. TÜV???


CorollaTuningFreak
25.02.2008, 09:56:40
Hi! Habe mir am Wochenende die Kennzeichenhalterung von bikefarmMV montiert, dazu das originale Schutzblech bis zum Rücklicht abgeschnitten und das neue verschraubt.
Kann der TÜV da irgendetwas bemängeln?

Saugwurmmensch
25.02.2008, 10:11:23
Ja, den fehlenden Spritzschutz!

Den brauchst du für dein Baujahr laut STVZO ab 150mm über der Radachse.

CorollaTuningFreak
25.02.2008, 10:57:22
Aber das Kennzeichen selber ist doch nun so gesehen der Spritzschutz oder?
Kennzeichen hängt ja jetzt nicht höher oder tiefer????????

Nusch
25.02.2008, 11:13:22
kennzeichen is kennzeichen und kein spritzschutz!

Saugwurmmensch
25.02.2008, 11:17:06
Richtig, das Kennzeichen als amtliches Dokument darfst du nicht knicken und auch nicht bespritzen ;)

Schau dir mal den Originalspritschutz an.
Da wo der aufhört will der Gesetzgeber das.
Willste dein Kennzeichen wirklich so tief hängen? ;)
btw: ein Alublech in Kennzeichengröße hinterm Kennzeichen gilt als Spritzschutz.
Bei deinem Baujahr aber strenggenommen immernoch unzureichend.
Nach EG-Recht zugelassene Maschinen brauchen nur noch "ausreichend" Spritzschutz 8)

CorollaTuningFreak
25.02.2008, 11:29:54
http://www.bikefarmmv.de/pics/GS%20500%20E.JPG

also so sieht es jetzt aus nur das das Nummernschild noch montiert ist. Selbst der Reflektor ist noch montiert.

blub1254
25.02.2008, 12:28:39
soweit ich weiss kannst du dein mopped aber auf EG-Recht umtragen lassen (schreit wenn ich scheiße erzähl!!!!)

Dann hätte sich die Spritzschutzsache geklärt...

Nusch
25.02.2008, 12:36:20
jo wenn ich mich recht erinnere hat das swm auchschonmal erwähnt!

Saugwurmmensch
25.02.2008, 13:02:05
Naja, die Beleuchtungseinrichtungen kann man scheinbar recht einfach umtragen lassen.
Aber ob ein Graukittel "Spritzschutz nach EG-Recht zulässig" einträgt? :D

CorollaTuningFreak
25.02.2008, 15:53:11
Was ist denn mir EG gemeint?

e-reyser
25.02.2008, 16:29:00
EG=Europäische Gemeinschaft
Neuere Motorräder (bzw. KFZ allgemein) sind nach EG-Recht zugelassen, dort sind die Regelungen vereinheitlicht und (teilweise!) etwas lockerer als nach dem normalen Zulassungsrecht.
Beispiel: Keine Vorgabe mehr wie weit die Blinker vorne vom Scheinwerfer weg sein müssen oder halt die Länge des Spritzschutz ;)

blub1254
26.02.2008, 08:31:36
eigentlich meinte ich mit umtragen des gesamte mopped anch eg-recht zuzulassen... ich meine da mal was gehört zu haben ich rufe einfach mal beim tüv an und frag mal nach... werd euch dann ma bescheid sagen wenn ich weiss was die helden mir erzählt ham....

blub1254
26.02.2008, 09:01:00
So... also ich habe jetzt gerade mit meinem Graukittel vom TÜV SÜD telefoniert und den gefragt ob es möglich ist das gesamt mototrrad auf EG-Recht umtragen zu lassen.

Er meinte das das STVZO und das EG-Zulassungsrecht ineinander einfließen würden, das heisst das alle E-Geprüften Sachen so oder so kein Problem sind und auch so Sachen wie "aussreichender Spritzschutz" bei einem nach STVZO zugelassenem Motorrad machbar sind. Also legen die sich das so aus wie sie wollen. also denke ich das das dann immer auf den graukittel ankommt der dir dein mopped abnimmt.

Sgt.Fragg
26.02.2008, 11:05:39
hm, wie is das dann mit ins rücklicht integrierten blinkern? (sorry für ot ^^)

Saugwurmmensch
26.02.2008, 12:09:21
Hab gesehen, dass Harley sowas in aktuellen modellen verbaut.

Wichtig sind da auf jeden Fall die nötigen E-Nummern/Prüfungen für Rücklicht, Bremslicht, Heckblinker.

Gibt es sowas schon am Markt, oder gibt es nur irgendwelchen "Streetfighter"-Müll ohne gültige Zulassung?

Nach EG-Recht müsste das Rücklicht dann auch relativ breit sein, damit der Abstand der Blinker zueinander stimmt...

blub1254
26.02.2008, 12:17:07
Hmmm... keine Ahnung obs sowas gibt... aber is auf jeden fall so wie du gesagt hast das wichtigste an der ganzen geschichte sind die E-Nummern/Zeichen usw....

CorollaTuningFreak
26.02.2008, 21:00:53
Hi! Danke für eure Antworten, werde das Mopped einfach mal fertig bauen so wie ich es mir vorstelle und dann mal sehen ob ich beim TÜV Probs. bekmme.

gs500newbie
05.04.2008, 23:10:23
Jip, mach das mal und dann meld das Ergebnis. Will meine GS auch von dem dicken schwarzen Plastikmüll befreien. Hoffe das lohnt noch bei meinem KM-Stand. :lol:

maCCu
24.04.2008, 15:15:19
Hi,

nochmal zur Sicherheit: Für den (Zubehör)-Kennzeichenhalter an sich brauch ich keine ABE oder?

Spritzschutz wird nicht ausreichend sein, also überlege ich auch ob ich auf EG-Recht zulassen soll..zumal die Blinker auch recht "eng" sind..

http://img258.imageshack.us/img258/1383/seitekleinxd6.th.jpg (http://img258.imageshack.us/my.php?image=seitekleinxd6.jpg)

grüße

maCCu
24.04.2008, 15:37:54
soo, ich hab grad mal mit dem TÜV telefoniert.

"Ausreichender Spritzschutz muss vorhanden sein, dann klappts auch mit der Plakette."
Er verwies auf die neuen Modelle, bei denen der Schutz auch nur ausreichend knapp bzw teilweise vom Kennzeichen gegeben wird.
Wobei die ja schon nach dem EG-Recht zugelassen sein müssten :?: :?
Naja nächste Woche seh ich ja obs klappt :wink:

so long..

FireFighter
26.04.2008, 19:32:27
EG-Recht is schon was Feines!!! Wie säh datt den aus wenn man sich an einer Wttbewerbsenduro nen Spritzschutz dranschrauben müsste der 150mm über der Hinterachse ist :evil:

Wobei die neuen KTM's haben nur den "Renn"-Spritzschutz wo dann noch ein Halter für die Blinker montiert wird! Außerdem sorgt der Halter dafür das der Kennzeichen Winkel nicht so krass ist!

[Edit]: Die KTM's sind auch nach EG-Recht zugelassen (wie alle Wetbewerbsenduros), auch wegen Geräusch entwicklung und Leistung :twisted:

majestic_morpheus
26.04.2008, 19:38:52
Inzwischen werden alle Maschinen nach EG-Recht zugelassen. Die älteren GS sind dies aber nicht und müssen ihren Spritzschutz (strengenommen) gemäß der STVZO haben. Ob das einen Graukittel stört, wenn der "nur" dem EG-Recht entspricht, ist eine ganz persönliche Entscheidung des Prüfers.