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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Roller Entdrosselt Strafe


bagan
05.04.2009, 02:57:24
Servus leute.

Folgende Sachlage .

Ein Kumpel von mir ist 23 Jahre jung und hat von seinem kleinen bruder nen roller bekommen um damit zur arbeit zu fahren .

Der roller rennt jetzt satte 70 wie er ihn bekommen hatwill ihn aber jetzt noch entdrosseln damit er um die 90 rennt.


Wie siehts dann aus wenn er von den netten männern in blau angehalten wird und die feststellen das der keine drosseln mehr hat?
Was genau kommen da für strafen auf ihn zu ?

Achja.... PKW führerschein ist seid 5 jahren vorhanden .

Mfg bagan

Reinki
05.04.2009, 07:47:01
Fahren ohne Fahrerlaubnis, aber das wäre das geringste Problem. Das große Problem ist das Fahren ohne Versicherungsschutz. Überleg doch mal was passiert wenn er jemanden über den Haufen fährt und derjenige gelähmt ist. Bei den Kosten, die da zusammen kommen wird dein Kumpel sein Leben nicht mehr froh.

Schnubbi06
05.04.2009, 08:58:25
Die Betriebserlaubnis ist auch erloschen. Und das sogar schon, wenn er 70 faehrt.

Saugwurmmensch
05.04.2009, 09:17:12
Er darf mit dem Dosenschein nur 50cm³ und 45km/h fahren.
Da fällt der Rennleitung SEHR schnell auf, wenn er Überland schneller ist.
Ist dann fahren ohne Fahrerlaubnis und wird entsprechend hart bestraft.

verbali
05.04.2009, 09:45:50
..

Achja.... PKW führerschein ist seid 5 jahren vorhanden .

..


Danach nicht mehr :twisted:

Reinki
05.04.2009, 10:15:28
Er darf mit dem Dosenschein nur 50cm³ und 45km/h fahren.
Da fällt der Rennleitung SEHR schnell auf, wenn er Überland schneller ist.
Ist dann fahren ohne Fahrerlaubnis und wird entsprechend hart bestraft.

Zu Ergänzung:

Lasst mich kurz lügen aber ich glaube Roller vor Bj. 98 waren es 50km/h
bei alten Rollern (BJ. weiß ich nicht) sogar 60km/h

Jais
05.04.2009, 10:27:32
Die alten 50ccm Ostmopeds wie S50 und Co. darf er auch fahren und die schaffen teilweise auch noch ihre 60.

Saugwurmmensch
05.04.2009, 10:34:20
Die dürfen das auch (Bestandsschutz).
Das es Roller nach '89 gibt, für die diese Ausnahmeregelung gilt, wäre mir neu.

verdi
05.04.2009, 10:46:20
das mit den 45km/h gilt nur für zulassungen nach 200x ( kann auch paar jahre eher gewesen sein ) und hat rein garnix mit dem führerschein zu tun ...

Eagle
05.04.2009, 10:53:26
Wie oben bereits erwähnt, ist der Pkw Führerschein erst mal weg. Wenn nicht ein Unfall dazukommt, darf er nach ein bis zwei Jahren dann einen neuen beantragen. Hinzu kommen die Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz und das Kraftfahrzeugsteuergesetz. Wofür es dann noch eine kleine Geldstrafe, je nach Richter von ca. 30 bis 100 Tagessätzen, gibt. Im Norden Deutschlands sind die Strafen im Durchschnitt etwas milder, im Süden etwas härter.

Ist ein Unfall dazugekommen gibt es noch dass Problem der Regressforderung des Haftpflichtversicherers. Im günstigen Fall 5.000,-- Euro / im schlimmsten Fall die gesamte Schadensumme.

Von derartigen Experimenten sollte man daher ex tunc die Finger lassen.


Gruß Uwe

Saugwurmmensch
05.04.2009, 10:55:46
?
Klar.
Du darfst je nach Erwerbsdatum des Dosenscheins unterschiedliche Teile fahren.
Vor 1980 sogar 125. Danach doch nur noch 50cm³ und schneller als 45km/h auch nur noch die Mopeds mit den Ausnahmeregelungen.
Wenn du ein schnelleres/größeres Moped fahren willst, brauchst du die entsprechende Fahrerlaubnis.

Werd die Sachverhalte mal bei Gelegenheit googlen.

Eagle
05.04.2009, 10:58:37
Ein Kumpel von mir ist 23 Jahre jung



Der Kumpel dürfte demnach keinen Autoführerschein haben, der Leichtkrafträder oder offene 125er einschließt.

verdi
05.04.2009, 11:21:59
@swm:

die Klasse besagt nur dass du kleinkrafträder fahren darfst aber nicht welche geschwindigkeit .... allerdings gelten als kleinkrafträder nur welche mit 50ccm und max 45km/h ab zulassung 2001 bzw 50km/h vor 2001 oder halt 60km/h bei ddr zulassung vor 28.2.1992

Eagle
05.04.2009, 11:36:54
Übrigens:

Auch mit dem vor dem 01.04.1980 erworbenen Dosenführerschein darf man nicht alle 125er fahren. Es gibt hier eine Begrenzung des Leistungsgewichts. Hab' die genaue zugelassene Leistung pro Kg Leergewicht allerdings jetzt nicht im Kopf.

Multiman
05.04.2009, 12:00:27
vor 1980 durften in der brd die 50ccm teile auch nur 40 km/h fahren

des mitn leistungsgewicht wäre mal intressant da mein vater ab und zu am überlegen ist sich nen roller (125ccm mit kompressor) zu kaufen

Eagle
05.04.2009, 12:02:48
vor 1980 durften in der brd die 50ccm teile auch nur 40 km/h fahren



Falsch!

Es gab 50er Mockicks mit 40 km/h und 50er Kleinkrafträder ohne Geschwindigkeitsbegrenzung.

Saugwurmmensch
05.04.2009, 12:08:01
@swm:

die Klasse besagt nur dass du kleinkrafträder fahren darfst aber nicht welche geschwindigkeit .... allerdings gelten als kleinkrafträder nur welche mit 50ccm und max 45km/h ab zulassung 2001 bzw 50km/h vor 2001 oder halt 60km/h bei ddr zulassung vor 28.2.1992

Gut, aber egal wie man es dreht: 70 km/h sind zu viel ;)

verdi
05.04.2009, 12:36:21
es sei denn es ist nen ddr roller mit sehr schlechtem tacho ;-)

Multiman
05.04.2009, 14:15:49
mhh also mei schwalbe läuft berg ab 70 (reale) und das ohne veränderungen hab nur nen bing vergaser drauf der der bvg kaputt war

nur der tacho zeigt halt 50 an :benni: und so ne verkehrs anzeigetafel hat dann 68 gezeigt

(hoffe die namen von den vergasern passen schon länger nichts mit zutun gehabt)

Saugwurmmensch
05.04.2009, 14:27:55
es sei denn es ist nen ddr roller mit sehr schlechtem tacho ;-)
Ja, aber den kann man nicht auf 90 entdrosseln.