gs-500.de  

Zurück   gs-500.de > Motorrad allgemein > TÜV, ABE, Gutachten, ...

Hinweise

Antwort
 
Themen-Optionen
Alt 05.04.2009, 02:57:24   #1
bagan
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.04.2009
Alter: 36
Beiträge: 24
Standard Roller Entdrosselt Strafe

Servus leute.

Folgende Sachlage .

Ein Kumpel von mir ist 23 Jahre jung und hat von seinem kleinen bruder nen roller bekommen um damit zur arbeit zu fahren .

Der roller rennt jetzt satte 70 wie er ihn bekommen hatwill ihn aber jetzt noch entdrosseln damit er um die 90 rennt.


Wie siehts dann aus wenn er von den netten männern in blau angehalten wird und die feststellen das der keine drosseln mehr hat?
Was genau kommen da für strafen auf ihn zu ?

Achja.... PKW führerschein ist seid 5 jahren vorhanden .

Mfg bagan
bagan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2009, 07:47:01   #2
Reinki
Stammtisch Hamburg
 
Benutzerbild von Reinki
 
Registriert seit: 08.06.2005
Ort: Hamburg - Eilbek
Alter: 42
Beiträge: 2.427
Standard Re: Roller Entdrosselt Strafe

Fahren ohne Fahrerlaubnis, aber das wäre das geringste Problem. Das große Problem ist das Fahren ohne Versicherungsschutz. Überleg doch mal was passiert wenn er jemanden über den Haufen fährt und derjenige gelähmt ist. Bei den Kosten, die da zusammen kommen wird dein Kumpel sein Leben nicht mehr froh.
Reinki ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2009, 08:58:25   #3
Schnubbi06
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Schnubbi06
 
Registriert seit: 21.05.2007
Ort: Köln
Alter: 36
Beiträge: 337
Baujahr: 2004
Kilometer: 24000
Standard Re: Roller Entdrosselt Strafe

Die Betriebserlaubnis ist auch erloschen. Und das sogar schon, wenn er 70 faehrt.
Schnubbi06 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2009, 09:17:12   #4
Saugwurmmensch
Public-Relations-Manager
 
Benutzerbild von Saugwurmmensch
 
Registriert seit: 19.07.2004
Ort: Strausberg
Alter: 42
Beiträge: 24.180
Baujahr: 1998
Kilometer: 22000
Standard Re: Roller Entdrosselt Strafe

Er darf mit dem Dosenschein nur 50cm³ und 45km/h fahren.
Da fällt der Rennleitung SEHR schnell auf, wenn er Überland schneller ist.
Ist dann fahren ohne Fahrerlaubnis und wird entsprechend hart bestraft.
__________________
Wer hat noch keinen Organspendeausweis ?

Warning: may contain Verballhornung.
Suzuki - ride the wings of stain !
Saugwurmmensch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2009, 09:45:50   #5
verbali
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von verbali
 
Registriert seit: 11.06.2008
Ort: Berlin
Alter: 53
Beiträge: 4.218
Baujahr: 1990
Kilometer: 106000
Standard Re: Roller Entdrosselt Strafe

Zitat:
Zitat von bagan
..

Achja.... PKW führerschein ist seid 5 jahren vorhanden .

..

Danach nicht mehr
__________________
Sollte sich jemanden an meinen Posts stören, beziehe ich mich in jedem Fall auf §20 STGB
verbali ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2009, 10:15:28   #6
Reinki
Stammtisch Hamburg
 
Benutzerbild von Reinki
 
Registriert seit: 08.06.2005
Ort: Hamburg - Eilbek
Alter: 42
Beiträge: 2.427
Standard Re: Roller Entdrosselt Strafe

Zitat:
Zitat von Saugwurmmensch
Er darf mit dem Dosenschein nur 50cm³ und 45km/h fahren.
Da fällt der Rennleitung SEHR schnell auf, wenn er Überland schneller ist.
Ist dann fahren ohne Fahrerlaubnis und wird entsprechend hart bestraft.
Zu Ergänzung:

Lasst mich kurz lügen aber ich glaube Roller vor Bj. 98 waren es 50km/h
bei alten Rollern (BJ. weiß ich nicht) sogar 60km/h
Reinki ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2009, 10:27:32   #7
Jais
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Jais
 
Registriert seit: 20.08.2007
Ort: HRO
Alter: 37
Beiträge: 3.244
Baujahr: 2001
Kilometer: 25000
Standard Re: Roller Entdrosselt Strafe

Die alten 50ccm Ostmopeds wie S50 und Co. darf er auch fahren und die schaffen teilweise auch noch ihre 60.
__________________
Gruß, Jais

スズキ

In reality, we are still children. We want to find a playmate for our thoughts and feelings
Jais ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2009, 10:34:20   #8
Saugwurmmensch
Public-Relations-Manager
 
Benutzerbild von Saugwurmmensch
 
Registriert seit: 19.07.2004
Ort: Strausberg
Alter: 42
Beiträge: 24.180
Baujahr: 1998
Kilometer: 22000
Standard Re: Roller Entdrosselt Strafe

Die dürfen das auch (Bestandsschutz).
Das es Roller nach '89 gibt, für die diese Ausnahmeregelung gilt, wäre mir neu.
__________________
Wer hat noch keinen Organspendeausweis ?

Warning: may contain Verballhornung.
Suzuki - ride the wings of stain !
Saugwurmmensch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2009, 10:46:20   #9
verdi
Administrator
 
Benutzerbild von verdi
 
Registriert seit: 15.05.2002
Ort: Hamburg
Alter: 43
Beiträge: 9.038
Baujahr: 1994
Kilometer: 45000
Standard Re: Roller Entdrosselt Strafe

das mit den 45km/h gilt nur für zulassungen nach 200x ( kann auch paar jahre eher gewesen sein ) und hat rein garnix mit dem führerschein zu tun ...
__________________
When I get sad, I stop being sad and be awesome again. True story.
verdi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2009, 10:53:26   #10
Eagle
Super-Moderator
 
Benutzerbild von Eagle
 
Registriert seit: 18.10.2005
Ort: Erkrath - Fundort des Neandertalers
Alter: 65
Beiträge: 2.386
Baujahr: 1993
Kilometer: 47.000
Standard Re: Roller Entdrosselt Strafe

Wie oben bereits erwähnt, ist der Pkw Führerschein erst mal weg. Wenn nicht ein Unfall dazukommt, darf er nach ein bis zwei Jahren dann einen neuen beantragen. Hinzu kommen die Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz und das Kraftfahrzeugsteuergesetz. Wofür es dann noch eine kleine Geldstrafe, je nach Richter von ca. 30 bis 100 Tagessätzen, gibt. Im Norden Deutschlands sind die Strafen im Durchschnitt etwas milder, im Süden etwas härter.

Ist ein Unfall dazugekommen gibt es noch dass Problem der Regressforderung des Haftpflichtversicherers. Im günstigen Fall 5.000,-- Euro / im schlimmsten Fall die gesamte Schadensumme.

Von derartigen Experimenten sollte man daher ex tunc die Finger lassen.


Gruß Uwe
__________________
93er GS im Telefonica Design

_________________
Errare humanum est, in errore perseverare stultum.
Eagle ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2009, 10:55:46   #11
Saugwurmmensch
Public-Relations-Manager
 
Benutzerbild von Saugwurmmensch
 
Registriert seit: 19.07.2004
Ort: Strausberg
Alter: 42
Beiträge: 24.180
Baujahr: 1998
Kilometer: 22000
Standard Re: Roller Entdrosselt Strafe

?
Klar.
Du darfst je nach Erwerbsdatum des Dosenscheins unterschiedliche Teile fahren.
Vor 1980 sogar 125. Danach doch nur noch 50cm³ und schneller als 45km/h auch nur noch die Mopeds mit den Ausnahmeregelungen.
Wenn du ein schnelleres/größeres Moped fahren willst, brauchst du die entsprechende Fahrerlaubnis.

Werd die Sachverhalte mal bei Gelegenheit googlen.
__________________
Wer hat noch keinen Organspendeausweis ?

Warning: may contain Verballhornung.
Suzuki - ride the wings of stain !
Saugwurmmensch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2009, 10:58:37   #12
Eagle
Super-Moderator
 
Benutzerbild von Eagle
 
Registriert seit: 18.10.2005
Ort: Erkrath - Fundort des Neandertalers
Alter: 65
Beiträge: 2.386
Baujahr: 1993
Kilometer: 47.000
Standard Re: Roller Entdrosselt Strafe

Zitat:
Zitat von bagan

Ein Kumpel von mir ist 23 Jahre jung
Der Kumpel dürfte demnach keinen Autoführerschein haben, der Leichtkrafträder oder offene 125er einschließt.
__________________
93er GS im Telefonica Design

_________________
Errare humanum est, in errore perseverare stultum.
Eagle ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2009, 11:21:59   #13
verdi
Administrator
 
Benutzerbild von verdi
 
Registriert seit: 15.05.2002
Ort: Hamburg
Alter: 43
Beiträge: 9.038
Baujahr: 1994
Kilometer: 45000
Standard Re: Roller Entdrosselt Strafe

@swm:

die Klasse besagt nur dass du kleinkrafträder fahren darfst aber nicht welche geschwindigkeit .... allerdings gelten als kleinkrafträder nur welche mit 50ccm und max 45km/h ab zulassung 2001 bzw 50km/h vor 2001 oder halt 60km/h bei ddr zulassung vor 28.2.1992
__________________
When I get sad, I stop being sad and be awesome again. True story.
verdi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2009, 11:36:54   #14
Eagle
Super-Moderator
 
Benutzerbild von Eagle
 
Registriert seit: 18.10.2005
Ort: Erkrath - Fundort des Neandertalers
Alter: 65
Beiträge: 2.386
Baujahr: 1993
Kilometer: 47.000
Standard Re: Roller Entdrosselt Strafe

Übrigens:

Auch mit dem vor dem 01.04.1980 erworbenen Dosenführerschein darf man nicht alle 125er fahren. Es gibt hier eine Begrenzung des Leistungsgewichts. Hab' die genaue zugelassene Leistung pro Kg Leergewicht allerdings jetzt nicht im Kopf.
__________________
93er GS im Telefonica Design

_________________
Errare humanum est, in errore perseverare stultum.
Eagle ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2009, 12:00:27   #15
Multiman
Stammtisch Franken
 
Benutzerbild von Multiman
 
Registriert seit: 06.03.2008
Ort: Kronshagen / Mistelgau (bei Bayreuth)
Alter: 38
Beiträge: 1.928
Baujahr: 1992
Standard Re: Roller Entdrosselt Strafe

vor 1980 durften in der brd die 50ccm teile auch nur 40 km/h fahren

des mitn leistungsgewicht wäre mal intressant da mein vater ab und zu am überlegen ist sich nen roller (125ccm mit kompressor) zu kaufen
__________________
GS 500 E KM-Stand Gekauft:39.393 Aktuelle: 57.000
GPX 600 R KM-Stand Gekauft:50.884 Aktuelle: 54.000
Multiman ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2009, 12:02:48   #16
Eagle
Super-Moderator
 
Benutzerbild von Eagle
 
Registriert seit: 18.10.2005
Ort: Erkrath - Fundort des Neandertalers
Alter: 65
Beiträge: 2.386
Baujahr: 1993
Kilometer: 47.000
Standard Re: Roller Entdrosselt Strafe

Zitat:
Zitat von Multiman
vor 1980 durften in der brd die 50ccm teile auch nur 40 km/h fahren
Falsch!

Es gab 50er Mockicks mit 40 km/h und 50er Kleinkrafträder ohne Geschwindigkeitsbegrenzung.
__________________
93er GS im Telefonica Design

_________________
Errare humanum est, in errore perseverare stultum.
Eagle ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2009, 12:08:01   #17
Saugwurmmensch
Public-Relations-Manager
 
Benutzerbild von Saugwurmmensch
 
Registriert seit: 19.07.2004
Ort: Strausberg
Alter: 42
Beiträge: 24.180
Baujahr: 1998
Kilometer: 22000
Standard Re: Roller Entdrosselt Strafe

Zitat:
Zitat von verdi
@swm:

die Klasse besagt nur dass du kleinkrafträder fahren darfst aber nicht welche geschwindigkeit .... allerdings gelten als kleinkrafträder nur welche mit 50ccm und max 45km/h ab zulassung 2001 bzw 50km/h vor 2001 oder halt 60km/h bei ddr zulassung vor 28.2.1992
Gut, aber egal wie man es dreht: 70 km/h sind zu viel
__________________
Wer hat noch keinen Organspendeausweis ?

Warning: may contain Verballhornung.
Suzuki - ride the wings of stain !
Saugwurmmensch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2009, 12:36:21   #18
verdi
Administrator
 
Benutzerbild von verdi
 
Registriert seit: 15.05.2002
Ort: Hamburg
Alter: 43
Beiträge: 9.038
Baujahr: 1994
Kilometer: 45000
Standard Re: Roller Entdrosselt Strafe

es sei denn es ist nen ddr roller mit sehr schlechtem tacho
__________________
When I get sad, I stop being sad and be awesome again. True story.
verdi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2009, 14:15:49   #19
Multiman
Stammtisch Franken
 
Benutzerbild von Multiman
 
Registriert seit: 06.03.2008
Ort: Kronshagen / Mistelgau (bei Bayreuth)
Alter: 38
Beiträge: 1.928
Baujahr: 1992
Standard Re: Roller Entdrosselt Strafe

mhh also mei schwalbe läuft berg ab 70 (reale) und das ohne veränderungen hab nur nen bing vergaser drauf der der bvg kaputt war

nur der tacho zeigt halt 50 an und so ne verkehrs anzeigetafel hat dann 68 gezeigt

(hoffe die namen von den vergasern passen schon länger nichts mit zutun gehabt)
__________________
GS 500 E KM-Stand Gekauft:39.393 Aktuelle: 57.000
GPX 600 R KM-Stand Gekauft:50.884 Aktuelle: 54.000
Multiman ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2009, 14:27:55   #20
Saugwurmmensch
Public-Relations-Manager
 
Benutzerbild von Saugwurmmensch
 
Registriert seit: 19.07.2004
Ort: Strausberg
Alter: 42
Beiträge: 24.180
Baujahr: 1998
Kilometer: 22000
Standard Re: Roller Entdrosselt Strafe

Zitat:
Zitat von verdi
es sei denn es ist nen ddr roller mit sehr schlechtem tacho
Ja, aber den kann man nicht auf 90 entdrosseln.
__________________
Wer hat noch keinen Organspendeausweis ?

Warning: may contain Verballhornung.
Suzuki - ride the wings of stain !
Saugwurmmensch ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist aus.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
reifenfrage bei roller shadow Räder, Reifen und Bremsen 3 24.02.2007 14:59:33
Strafe für nicht eingetragenes Federbein Paula Fahrwerk 37 20.10.2006 09:59:08
simson roller... Allgemeines 10 27.03.2006 09:32:04
Roller auf GS Starthilfe? Elektrik, Elektronik und Beleuchtung 10 23.02.2005 10:03:51
Als Anfänger ungedrosselt fahren! Welche Strafe? Allgemeines 8 19.11.2003 15:56:02


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 21:43:46 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.9 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.