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gaaaanz links vorbei....
also, folgende situation: wir haben hier eine bundesstraße, die is kurzfristig extremst breit... also, richtig breit, platz für mindestens 4 spuren, aber insgesamt nur 2. halt eine einwärts, eine auswärts.
is unbegrenzt, kein überholverbot. um euch zu verdeutlichen, wie breit sie ist: es können problemlos 2 truks neben einander in jede richtung fahren, ohne irgendwelche abstandrichtlienein zuunterschreiten. grad auf der heimfahrt: ganz rechts ein bagger mit 40 sachen, der wird überholt von einm fiest mit geschätzt 50 sachen. direkt hinter dem fiest zieht ein golf raus, der den fiesta mit etwa 60 überholt. während der fiesta überholt... mich hat gefuchst, das die straße jetzt mit 3 schleichenden fahrzeugen nebeienander zu war, bin dann ganz links, und an den 3en vorbei... und, direkt hintermir war ein schwarzer 5er, der sich hinter mich gehengt hat, da hatte ich kurzzeitig panik, das das zivilbullen sind... isses auf der bundesstraße legal in zweiter oder dritter reihe zu überholen? |
Hehe, war bestimmt ein schönes Bild :)
Obs jetzt legitim ist sei mal dahin gestellt *g* |
ja,ich ja auch nich ^^
und, ich meine, oft kommmt ma nich in die verlegenheit, sowas tun zu können, hab aber grad ma im busgeld katalog geschaut, da steht jetz das niergends aufgezählt ^^ |
naja, das überholen auf autobahnen in der 4. spur is auch nicht illegal ... insofern, wenn kein gegenverkehrt war, nichts dran auszusetzen (würd ich mal sagen)
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in deutschland ist freie fahrspuren wahl und rechtsfahrgebot
heißt in meinen augen so viel, fahre so weit rechts wie du kannst und da konntest du halt nun mal nur auf der 4. spur vorbei ^^ war für dich also die rechteste zum links überholen |
Und was sagt der Berndy dazu? :wink:
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der sagt bestimmt, es waren nur 2 fahrspuren, also durfte nur 1 fahrzeug überholen ;)
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das erinnert mich an ostfriesland mit den straßen die 10km geradeaus führen und total breit sind. wo alle so weit rechts wie möglich fahren und die jenigen, die schneller unterwegs sein wollen gemütlich in der mitte durchfahren.
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2 Fahrspuren für beide Richtigen ?
Oder sogar baulich getrennt? Dann kannste nicht nur überholen, sondern auch mit 300 Sachen dran vorbeiziehen. Kein Limit auf Bundesstraßen. |
ne, eine fahrspur pro richtung, die aber mächtig breit...
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eine Fahrspur muss meines Wissens nicht mit einer Linie gekennzeichnet sein... Daherdenk ich: es sind mindestens 4 Spuren und von daher ok
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also bei uns in der nähe gibts ne ähnliche stelle. auch 2 fahrspuren aber jede so breit, dass es 2 sein könnten.
da bin ich neulich mit meinem fahrlehrer durchgefahren, und da hab ich ihn mal gefragt, wie das gilt, ob als eine spur oder als 2. und er meinte das wäre nur eine! |
naja, ob das eine is oder nich is ja eigentlich egal, die frage is, ob ich einen überholenden überholen darf
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Hey vielleicht hilft das ja bei der Lösungsfindung... bei uns gibt es die B6 und dort ist nur eine Fahrspur für jede Richtung. Auch ziemlich breit so das auch locker 2 Trucks nebeneinander fahren könnten... dort ist das Überholen erlaubt. Ich meine eine Fahrspur muss nicht unbedingt gekennzeichnet sein... Wenn die bei dir da nicht wollen das du da überholst, dann hätten sie ein Schild gesetzt. Nun weiß ich aber nicht wie das ist, in vierter Reihe zu überholen. Aber ich denke wenn das Überholmanöver dort niemanden gefährdet und genug platz ist, ist das schon in Ordnung. Ich hätte es auch so gemacht!
Gruß Daniel |
Hmm,solange kein Überhohlverbot besteht und der vorgeschriebene Seitenabstand zum Überholten eingehalten wird und der Gegenverkehr nicht gefährdet wird,könnte das ok sein...
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Ganz egal, ob erlaubt oder nicht, wichtiger ist wohl die Frage, obs gefährlich ist oder nicht. Und wenn schon ZWEI überholen glaub ich kaum, dass es so sicher ist, DANN noch zu überholen (brauch ja nur einer sch*** zu bauen)
Ganz ehrlich, die paar Sekunden kann wohl jeder warten... |
ja aber auf der Autobahn ist es ja das selbe...
wartest du da auch ne Sekunde? |
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Wer schreibt denn bitte vor, dass man zum Überholen die Fahrspur wechseln muss, solange der Sicherheitsabstand ausreichend ist. Ihr zieht doch auch nicht auf die Gegenfahrbahn, um ein Fahrrad zu überholen, oder doch? :wink: Zitat:
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ähm du darfst ja z.b. auch nen roller oder so SOGAR im überholverbot überholen wenn du in deiner spur bleibst und seitenabstand einhälst..
+täusche ich mich sagts mir... |
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Wer da überholt hat nicht mit Gegenverkehr zu rechnen. Des Weiteren ist jede einzele Spur auf der Autobahn breit genug für zwei Autos nebeneinander. Jemand der sag ma mal von der mittleren Spur auf die ganz linke wechselt, achtet auch auf die linke Spur (ob da jemand fährt bzw. von hinten kommt ect.). Solche Gegebenheiten (vor allem die letzte) hast du auf der Landstraße nicht, auch wenn sie breit genug ist. |
also, bis jetzt steht "fest":
legal, solange keiner gefährdet wird, und abstände und so, aber, das obligatorische "verantwortungsloß" klingt durch... soweit richtig? *g* |
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Mit Gegenverkehr braucht man da wirklich nicht rechnen... da gebe ich dir vollkommen recht... |
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Das Kriterium ist doch nur, dass ich nicht auf die Gegenfahrbahn komme, oder? |
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und ich darf also in zwoter, dritter, oder auch vierter reihe übeholen, solange ich nichts und niemanden gefährde?
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Fahrstreifen sind die, die durch Fahrstreifenbegrenzungen, Z 340 (Leitlinie) oder Z 295 (Fahrstreifen- oder Fahrbahnbegrenzung) abgeteilt sind. Eine Fahrspur ist allgemein der Platz, den ein Fahrzeug beim Fahren benötigt. Sind keine Fahrstreifen markiert und die Fahrbahn breit genug, kann man also unter Einhaltung eines ausreichenden Seitenabstandes (zu 2-Rädern in der Regel 1 Meter, zu mehrspurigen Fahrzeugen 0,5 Meter mehr ist natürlich besser) überholen, wenn das gefahrlos möglich ist. Beim Überholen darf man vom Rechtsfahrgebot abweichen, geht ja auch gar nicht anders. Dann darf man auch in 2., 3., 4., 5, ... Reihe, so viel wie Platz ist, überholen. Überholen aber nur, wenn während des Überholvorgangs jede Behinderung (natülich auch Gefährdung oder Schädigung) des Gegenverkehrs ausgeschlossn ist. Wenn der Gegenverkehr bremsen muss, hat man schon was falsch gemacht, etwas vom Gas gehen wird tolleriert. Außerdem darf man nur überholen, wenn die eigenen Geschwindigkeit wesentlich höher ist (natürlich unter Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit). Wichtig ist noch, dass man beim Überholen sicher sein muss, dass nichts passieren kann. Wenn man sich nicht sicher sein kann, ist das schnell eine unklare Verkehrslage und Überholen bei unklaren Verkehrslagen kostet ein Bußgeld, weils einfach verboten weils zu gefährlich ist. |
Überholen im Überholverbot:
MM hat recht. Im Überholverbot dürfen zwar mehrspurige Fahrzeuge einspurige überholen, sogar wenn sie über die Fahrbahnmitte fahren müssen aber nicht umgekehrt. Bitte die Fahrbahnmitte nicht gleichsetzen mit Fahrstreifenbegrenzung Z 295 (durchgezogene Linie), die darf nicht überfahren werden! Also mit dem Auto ein Motorrad oder dem Motorrad ein anderes Motorrad überholen ist ok. Mit dem Motorrad ein Auto überholen ist nicht erlaubt, egal ob du über die Mittellinie kommst oder nicht. |
Zitat:
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:oops: Entschuldigung, habs editiert.
Das war irgendwie die Macht der Gewohnheit. :wink: |
Zitat:
Und irgendwie hat es ja trotzdem gepasst.... :wink: |
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