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GS 500 U entdrosseln?
Servus,
ich heiße Christoph, 22 und komme aus Erfurt. ;) Habe meinen Motorradführerschein erst seit Juli 2011 und befinde mich derzeit folglich noch in der Probezeit (34 PS). Ich habe im Februar 2012 eine gebrauchte Suzuki GS 500 (U) erstanden, das gute Stück wurde vom Vorbesitzer nur wenig gefahren und hat in der Zeit von 2005 bis 2012 nur 4500 km gesammelt. Ich bin jetzt derzeit bei rund 12000 km, die Maschine ist derzeit eingewintert, aber da seit dem 01.01.2013 die neue Führerscheinregelung in Kraft getreten ist und Führerscheinbesitzer der Klasse A (beschränkt) nun Maschinen bis 48 PS fahren dürfen, möchte ich die Maschine (sobald es die Wetterlage im Frühjahr wieder zulässt) schnellstmöglich auf Ihre offene Leistung (46 bzw. 48 PS bringen). So könnte ich dann legal die volle Leistung der Maschine nutzen und sie, wenn ich ab Juli 2013 komplett offen fahren darf, auch besser verkaufen, da ja sie sich ja dann wieder perfekt für Neulinge eignen würde und vermutlich niemand eine Maschine mit nur 34 PS kaufen wird, wenn er nach neuer Regelung mit 48 PS unterwegs sein darf. Leider habe ich nach einigen Recherchen im Internet keine eindeutige Anleitung zu meinem Modell gefunden - also wie sie gedrosselt ist, wie ich die Drossel entferne oder ob ich ggf. einige Teile kaufen muss. Selber übernehme ich wartungsmäßig nur einfache Arbeiten wie eben einwintern, Öl- und Bremsflüssigkeitswechsel etc. pp ... als ich die Maschine gekauft hatte, war noch eine Vergaserreinigung notwendig, da dieser aufgrund der langen Standzeit beim Vorbesitzer völlig verharzt war - hier konnte mir ein Kumpel, der als Zweiradmechaniker arbeitet, unter die Arme greifen (hat auch Uhren etc. für anschließende Synchronisation usw. da). Da er aber auch nicht alles weiß und auch nicht immer Zeit hat, sich in immer wieder anders gedrosselte Maschinen reinzufuchsen, wäre es hilfreich, wenn mir hier evtl. jemand schon mal vorab ein paar Hinweise geben könnte. Gehört habe ich, dass die GS 500 U direkt ab Werk gedrosselt wurde und zwar angeblich nur über kleine Löcher in den Gasschiebern, die man einfach nur schließen muss? Das Baujahr der Maschine weiß ich leider nicht, wird aber wahrscheinlich 2004 oder 2005 sein, da die Maschine im April 2005 erstmals zugelassen wurde. Weitere Daten, die euch vielleicht weiterhelfen: Modellbezeichnung Garantiekarte: GS500UK4 Motornummer: M506-100536 Handelsbezeichnung (D.3): GS500U Hersteller-Kurzbezeichnung (2): Suzuki (E) Typenschlüssel: 2.1 - 7610; 2.2 - 106 0035 Ident-Nr.: VTTBK411100100270 Derzeit auf 25 kW eingetragen und Drossel soll wie gesagt entfernt werden. Falls Ihr noch irgendwas braucht an Angaben, gebt einfach Bescheid. Ansonsten bedanke ich mich schon mal im Voraus für eure Mithilfe! MfG Christoph |
Hi, wenn`s ne 04er ist brauch 2x 130er Düsen und 2x neue Gasschieber ohne Bohrung oder du machst das Loch zu. hier noch ein Hilfreicher Link: http://www.gs-500.info/index.php?tit..._2004_bis_2008
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Danke,
was würdest du eher empfehlen? Löcher abdichten (wenn ja womit? Epoxidharz oder ähnliches) oder lieber neue ohne Bohrung kaufen? Gerade mal nach 2 Schiebern + 2 Düsen im Netz geschaut ... entweder mach ich was falsch oder die Preise sind schon relativ happig, alles zusammen nicht unter 100 EUR gefunden. Ist das normal oder kennt ihr da günstige Bezugsquellen? Grüße Christoph |
Vor ein paar Jahren war das noch so um die 70.- zu bekommen........ ganz schön teuer geworden......
Rate dir trotzdem neue Schieber zu kaufen. Selbst Abdichten ist nicht einfach und hält oftmals auch nicht gut...... Bezugsquelle für Schieber ist mir nur Suzuki bekannt. Möglicherweise bekommt man sie auch bei Mikuni Topham ( http://www.mikuni-topham.de/ ), aber ob die das billiger haben.......? |
Ok, muss ich mich noch mal umsehen ... wenn nicht halt teuer beim Händler :/
Die großen 3 und Motorrad-Ecke führen sowas leider nicht ... da hätte man sonst zu ner Aktion mal zuschlagen können. In einem anderen Thread habe ich jetzt noch gelesen, dass ein User mehrere Händler angerufen hatte und diese in ihrem Gutachten immer nur neue Gasschieber, aber keine neuen Düsen vermerkt hatten. Hier wäre der Wechsel ja auch nur von 135ern auf 130er laut deiner Aussage und dem, was bei gs-500.info steht. Achja, bei einigen Modellen ist wohl auch zusätzlich noch der Wechsel bzw. Umbau des Luftfilters notwendig, trifft auf meine Maschine nicht zu oder? Bin diesbezüglich ein Laie, aber meiner sieht eigentlich noch ziemlich neu und sauber aus... |
Hi und Willkommen!
Um das mal schnell richtig zu stellen, die neuen Führerscheinregelungen gelten erst AB 19.01.2013, NICHT 1.1.2013! Anleitung für die Baujahre 2001 - 2004 Die neueren Modelle sind über die Hauptdüsen und die Gasschieber auf die 34PS gedrosselt! Entdrosseln: 1.) 2 neue Schieber (haben keine Löcher "in Fahrtrichtung", desweiteren weichen sie geometrisch etwas ab - allerdings nur sehr wenig - im Zehntelbereich, könnte daher auch die normale Fertigungstoleranz sein.....) 2.). 2 Neue Hauptdüsen: #130 [statt #135 (>=K4) bzw. #115 (K1-K3)] Bei K1-K3 muss noch die Nadel auf die 3. Raststufe gesetzt werden und u.U. muss noch die Gemischregulierung abgestimmt werden (2 5/8 Umdrehungen raus statt 2 Umdrehungen)...... Das wars! Damit hat die GS ab 2001 45PS und ab 2004 48PS Demnach wird der LuFi nicht getauscht. |
Danke für die Antworten, dann werd ich mir mal die Teile besorgen und spätestens im März gehts los. :)
Maschine ist zwar ganzjährig angemeldet, ist jetzt trotzdem erstmal in der Garage eingewintert, da der richtige Winter letztes Jahr ja auch erst im Januar/Februar kam. Habe in eurem Forum noch einen Thread gefunden, in denen die Gutachten für den Umbau ausgetauscht werden. Was meint ihr? Ist eine Abnahme beim TÜV und eine Eintragung in den Fahrzeugschein wirklich zwingend notwendig oder reicht es, wenn man nur seine Versicherung über die Leistungssteigerung informiert? Prinzipiell ist es ja ab dem 19.01.2013 sowieso für mich erlaubt, mit 48 PS unterwegs zu sein und an der Besteuerung etc. ändert sich ja auch nichts. Auch an der Versicherungsprämie wird sich bei mir nichts ändern. MfG C. Hertel |
Du fährst aber ohne Betriebserlaubnis....... und das kann richtig teuer werden.
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Die Daten in den Papieren dokumentieren alle relevanten technischen Daten zum Fahrzeug. Es spielt doch keine Rolle, wo Grenzwerte für Steuer- und Versicherungseinstufungen liegen, die können sich jederzeit ändern. Wichtig ist, dass in den Fahrzeugpapieren die korrekten Daten zur Maschine stehen, sonst erlischt die Betriebserlaubnis.
Zur Drossel einmal mehr der Hinweis: Erst in die Vergaser schauen und kontrollieren, was da überhaupt drin ist und erst dann die benötigten Teile für die Entdrosselung kaufen. Nicht jeder Vergaser ist so gedrosselt wie er soll, außerdem gibt es ja noch die Zubehördrossel von Alpha-Technik. Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass alles korrekt verbaut und/oder eingetragen ist. |
Fahren ohne Betriebserlaubnis 80€ seit 2013 ;)
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Meine Versicherung will auch zum umtragen ne Kopie vom geänderten Fahrzeugschein haben.
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Leute, mal kurz zwischendurch..
Stimmt das wirklich, dass man, wenn man den Lappen vorher gemacht hat, ab 19.01 offen fahren darf? Das wäre ja der Oberhammer :) |
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http://www.motorradonline.de/recht-u...ab-2013/387737 |
"Offen" ist ja sowieso relativ... :lol:
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Kurzfassung:
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Das sowieso... |
Ich hab wohl wirklich verschlafen, weil ich hier nur hin und wieder mal mitlese.
Dann hab' ich ja wohl Geburtstag :) Die GS hat ja offen die erlaubten 48 PS und und das passende Leistungsverhältnis. Ich werd' mal gleich morgen alles besorgen, was ich brauche. |
ok, ich hau auch mal ne Frage raus, zum entdrosseln.
Muss bei meiner 95'er Ansaugstutzen und Hauptdüsen von 130er auf 122,5 und 125 tauschen. Brauch ich für den Wechsel der Hauptdüsen NUR die Schrauben??? ggf. die Kerbe des Klemmrings wechseln, aber ich kann die alte (ich nenn sie mal) Stange noch benutzen? Grüße:-P |
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Die Stange alias Düsennadel bleibt es sei denn sie ist verschlissen... |
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Wo auch die zahl druff steht.. Klar?:D |
Brauch ich für den Wechsel der Hauptdüsen NUR die Schrauben???
In dem Satz steht schon der Name für die "Schrauben" :D Das sind die Hauptdüsen ;) Bitte unbedingt einen passenden Schlitzschraubendreher benutzen, die sind recht weich. Und ja nur die brauchst du. |
Zitat:
Will ja, dass meine GS nach dem Umbau auch noch gut läuft:-P Erfahrung beim Entdrossen bzgl. der Gemischregulierungsschraube? Einfach lassen oder mit beschäftigen? |
http://forum.gs-500.de/showthread.php?t=10261
Lade dir da die Drossel Faq runter. Steht alles drin ;) |
Bei den 94-95er'n brauchst zum entdrosseln aber auch noch 34er ansaugstutzen und nen neuen luftfilter...
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Zitat:
luftfilter brauch ich dann noch.. Langt der http://www.amazon.de/Meiwa-2080472-L.../dp/B0075GUDMM? Gruß |
Ja Luftfilter passt und sofern du jetzt den 01D00 drin hast und dieser noch gut ist brauchst du den auch nicht zu wechseln.
Danke Schrolli, hatte mich im Baujahr Versehen, war wohl zu früh heut morgen ;) |
"Die Modelle von 89-95 und ab 2004 fahren offen wie gedrosselt den 01D00."
http://forum.gs-500.de/showthread.php?t=10261 Also wieso Luftfilter tauschen?? //Kein Thema Willow ;) |
Zitat:
Was für Zündkerzen kauft ihr? Achtet ihr darauf, dass es Iridium oder Platin sind? Oder die Günstigen? Gruß |
Ganz normale, das GS Zündsystem kann diesen ganz neu modischen Schwachsinn gar nicht.
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Vielen Dank für die Antworten, habe mit euren Infos noch mal Suzuki direkt angeschrieben, um die Teilenummern zu erfahren und die haben mir diese dann direkt mit einem TÜV-Gutachten zugesendet.
Für alle, die es ggf. auch brauchen: Hauptdüsen #130: 09491-26016 Gasschieber: 13501-29FA0 Übrigens: Wenn ich das TÜV-Gutachten jetzt schon habe, muss ich dann trotzdem noch dort hin, um das abnehmen zu lassen? Oder kann ich mit dem Wisch direkt zur Zulassungsstelle, um den Fahrzeugschein ändern zu lassen? |
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Schließlich soll er ja bescheinigen dass die Änderungen entsprechend dem Gutachten erfolgt sind und eine Einbaubescheinigung / Rechnung einer Werkstatt, über die Arbeiten kann ja nicht vorlegen. Nein! Du kannst Mit dem Gutachten nicht direkt zur Zulassungsstelle gehen. Die benötigen die Besscheinigung der Änderungsabnahme (Begutachtung nach §19 Abs. 3 StVZO) eines Prüfunternehmens, für die Änderung Deiner Fahrzeugpapiere. |
Zur Info: Alle benötigten Teile inklusive der Teilenummern stehen in den FAQ (PDF öffnen) und im Wiki.
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Hab jetzt auch noch ne frage zu dem thema und zwar möchte ich meine gs (bj 93) die Tage auch entdrosslen. Hatte jetzt vor das selbst zu machen, kann ich das dann einfach so beim tüv umtragen lassen oder brauch ich da noch eine bestätigung o.ä?
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ok frage hat sich gerade erledigt :razz:
habe die entsprechene antwort gerade gelesen:-P |
Bei nem ordentlichen Tüv Prüfer sollte es auch ohne eine Einbaubestätigung gehen.
Am besten zeigst du ihm die alten Teile, die du ausgebaut hast. |
Die Versicherung nicht vergessen
Der Versicherung sollte man die Leistungsänderung auch mitteilen da es ein Auswirkung auf die Prämie und den Versicherungsvertrag haben kann.
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OK danke,
werd am besten einfach bei tüv Prüfer meines vertrauens einmal nachfragen. |
Eine Sache hätt ich jetzt doch noch,
Wenn ich jetzt keine Bescheinigung brauch würde ich die Maschine gern selber entdrosseln, fahre eine Gs 500 eu -gm 51 b (bj: 93) Bin mir jetzt aber nicht ganz sicher wie sie gedrosselt ist, hab gehört im Ansaug ne Verengung und die Vergasernadel muss verstell werden. Wenns hierzu schon was gibt wärs super wenn mir jemanden nen link o.ä schicken könnt. Ansonsten wärs nett wenn mir jemanden ein bisschen weiter helfen könnte. |
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@ Kopilot: Es gibt hier den Gutachten-Thread. Dort bekommst du auch das Gutachten, wenn du lieb fragst ;)
Ich hab das 93er auch grad erst verschickt |
Zitat:
http://forum.gs-500.de/attachment.ph...3&d=1242574267 FAQ, ist immer ein Blick wert! Noch mal zum Ablauf: Gutachten für die Leistung (Teile / Vergaser) benötigt der Prüfer für die Änderungsabnahme. ( Rechnung für die neuen / verbauten Teile und die augebauten Teile sollte man zur Änderungsabnahme beim Prüfer mitnehmen. Sollte schon mal eine offne Leistung eingetragen gewesen sein, ist es auch sinnvoll die alten Unterlagen - Fahrzuegbrief mitzunehmen.) Änderungsabnahme machen lassen und mit der Bescheinigung der Prüforgansiation zur Zulassung. Hier Zulassungsbescheinigung ändern lassen, Änderung eintragen lassen. Die neuen Daten der Versicherung mitteilen. |
Perfekt vielen Dank :up:
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obwohl viele medien davon berichten, möchte nur kurz darauf hinweisen dass die neue regelung für den 19.01.13 noch gar nicht zu 100% in kraft treten wird.
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gehts etwas genauer?:-D
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http://www.bikerschool.de/aktuelles-...heinrecht.html
Ich habe eigentlich keine Bedenken mehr das sich da noch etwas ändern wird.... |
genauer leider nicht, mein ehemaliger fahrlehrer meinte dass das nur nen gesetzesvorschlag ist und dieser (so geplant) am 19.01.13 in kraft treten soll, welches aber noch nicht zu 100% sicher ist da es noch keine offiziele bestätigung gibt.
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http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Ar...hein-2013.html
So das ist direkt vom Ministerium, hat noch wer Zweifel? Nein? Dann ran ans entdrosseln! |
Wie könnte der Bericht einer Änderungsabnahme aussehen?
http://forum.gs-500.de/attachment.ph...7&d=1290100717
http://forum.gs-500.de/attachment.ph...9&d=1290100893 http://www.motor-talk.de/bilder/alut...204142146.html Somit dürfte der Unterschied zum Gutachten ersichtlich sein. |
:up:
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