weil grad viele am Motorrad kaufen sind, der Unterschied der oben genannten Begriffe. Ich meine im Kopf zu haben, dass wenn man was gebraucht, aber beim Händler kauft, es "nur" Gewährleistung gibt. Garantie gibt es glaub ich nur vom Hersteller selber (in dem Fall Suzuki) und auch nur auf Materialien (also beispielsweise bei 10 Jahre gegen Durchrostung, eben auf den Unterboden [beim Auto]). Gewährleistung dürfte demnach auf Arbeitsleistung gelten, etwa wenn man was repariert.
Wenn man was gebraucht gekauft ist offiziell 2 Jahre Gewährleistung. Beim ersten Jahr muss der Händler dem Käufer beweisen, dass der Fehler unvermeidbar war, und ab dem 2. Jahr ist es umgekehrt (was sehr sehr schwer ist). Darum gilt: 1 Jahr Gewährleistung bei Händlerkauf. (hoffe ich habs noch halbwegs richtig im Kopf)
edit: jetzt ab ich grad gelesen dass Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben ist, und Garantie was freiwilliges ist (aber dass das damit nur vom Hersteller gemacht werden kann, stimmt wenigstens

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