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Alt 07.09.2006, 12:45:09   #32
majestic_morpheus
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@Berndy: Korrekte Einstellung So mache ich das auch und suche mir 1. deutsche Unternehmen (wegen deutschem Recht) und 2. große, seriöse Anbieter. Ich habe bisher nur einmal kurzen Ärger gehabt, den ich wie genannt geklärt habe.

@Ricky: Stimmt, bei 25€ macht ein Inkassounternehmen keinen Finger krum. Da verdienen die doch nichts. Dem Staatsanwalt ist es auch zu wenig.
(PS: Gemerkt? Ich habe dir Recht gegeben )

Da der Berndy mitliest, habe ich mal die relevanten Textpassagen aus dem Gesetz rausgesucht ( ):

Allgemein:

Zitat:
§§ 355 bis 357 BGB. Widerrufs- und Rückgaberecht und ihre Folgen

§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.

(3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist, bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ferner nicht, wenn der Unternehmer seine Mitteilungspflichten gemäß § 312c Abs. 2 Nr. 1 nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.
Rücksendekosten:

Zitat:
...die regelmäßigen Kosten der Rücksendung dem Verbraucher in zwei Fällen VERTRAGLICH auferlegt werden können:

1. Wenn der Preis der rückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt

ODER

2. Wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
EBAY:

Zitat:
BGH- \"Ebay-Urteil\" zum Widerrufsrecht vom 03.11.2004

Mit Urteil vom 03.11.2004 hat der achte Zivilsenat des Bundesgerichtshof entschieden, dass bei Auktionen im Internet (ebay u.a.) ein Widerrufsrecht nach § 312d BGB zur Anwendung kommen kann (BGH, Urteil vom 3. November 2004 ‑ VIII ZR 375/03 ‑). Dies setzt voraus, dass ein Verbraucher von einem Unternehmer etwas ersteigert hat.

Im zu entscheidenden Fall hatte ein Verbraucher bei einem gewerblchen Schmuckhändler ein Diamantenarmband ersteigert, dann aber den Vertrag widerrufen. Bereits in den Vorinstanzen hatte der Verbraucher Recht bekommen.
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