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Zitat von ricky2000
Das einzige, was rechtlich nicht eindeutig zu sein scheint, sind die Hinsendekosten
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Die sind vorher ausgewiesen (bzw. müssen ausgewiesen sein), damit man weiß, worauf man sich einlässt. Erstatten muss der Verkäufer diese i.d.R. nicht. Daran kommt man also kaum vorbei...