Paragraph 54 der StVZO:
Der innere Rand der vorderen Blinkergläser sollen einen Mindestabstand von 100 Milimetern zum Scheinwerferrand und 170 Milimetern zur gedachten Senkrechten durch die Fahrzeugmitte aufweisen.
Der innere Rand der hinteren Blinkergläser muss mindestens 120 Milimeter Abstand aufweisen. Außerdem ist ein Mindestabstand von 35cm zur Fahrbahn einzuhalten.
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