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Zitat von illmonkey
aber was is wenn ich nen getöntes visir habe und nen unfall baue.
kann dann die versicherung sagen das der unfall durch verminterte sicht verurschacht wurde.
also das ich den schaden dann alleine zahlen müsste?
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Solange du bei Tageslicht und ausreichend Sicht (kein Nebel, Starkregen, Schneetreiben

) unterwegs bist, sind die getönten Visiere zulässig und damit auch kein Grund für die Versicherung, dir fehlerhaftes Verhalten vorzuwerfen. Natürlich muss das Visier einwandfrei und ab Werk getönt und zugelassen sein, Tönungsfolien sind meines Wissens nicht zulässig.