Dramatisiere das doch nicht so.
Im oben genannten Fall ist der Motorradfahrer durch eine Vollbremsung zu Fall gekommen und dadurch der Schaden entstanden. Das Gericht wertet die Möglichkeit, dass der Motorradfahrer dabei selbst einen Fehler begangen haben könnte und bei korrekter Bremsung eventuell kein Schaden entstanden wäre. In der 2. Instanz sind ihm ja 70% der geforderten (!) Schadenssumme zugesprochen worden.
Wäre es eine direkter Unfall gewesen, hätte er 100% seines Schadens erstattet bekommen. Insofern wird das wie beim Autounfall gehandhabt, direkte Schäden werden zu 100% ersetzt, indirekte nur anteilmäßig bis gar nicht.
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