@ Joergkuehl: LESEN!
Mit Halbwissen rummosern kann jeder!
Das erste Urteil stammt aus 2006! Die Revision in 2007 gestand dem Motorradfahrer 70% des geforderten Schadensersatzes zu. Es wurde eine Mitschuld von 30% festgestellt, weil der Motorradfahrer nicht genügend Sicherheitsabstand gehalten hatte.
In der Revision wurde weiter eindeutig festgestellt, dass Motorradfahren
kein grundsätzliches Verschulden gegen sich selbst ist!
Worüber regst du dich auf?
Nachtrag:
Zitat:
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Zitat von Joergkuehl
es sei den es ist ein kind dann müssen die Eltern dafür gerade stehen AUFSICHTSPFLICHT !
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Wenn du ein Kind anfährst, stehst du dafür auch gerade (es sei denn, es war unvermeidbar). Je nach Situation auch, wenn das Kind einen Unfall verursacht. Kinder geniesen besonderen Schutz und erfordern besondere Rücksicht. Du
musst mit Fehlverhalten von Kindern rechnen und entsprechend vorsichtig und bremsbereit sein!