Eingriffe in die Abgasanlage lassen automatisch die BE erlöschen (auch das Entfernen eines db-Killers). Fahren ohne BE ist meines Erachtens etwas teurer.
Weiterhin sind die maximalen Fahrgeräuschwerte festgeschrieben, da darfst du so oder so nicht darüber kommen (auch nicht mit Serienanlagen!). Es darf auch eine Messung bei TÜV, Dekra usw. angeordnet werden.
Die von dir beschriebene Gesetzeslücke soll noch im August geschlossen werden.
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