Zitat:
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Zitat von Rocky
Es ist gängige Praxis den Vermerk "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis" pauschal bei allen Motorrädern in die neue Zulassungsbescheinigung zu schreiben .
Mit einer mitgeführten Kopie des Briefs bist du auf der sicheren Seite .
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Stimmt. Den Brief braucht man für die Reifen aber nicht, da die allg. Betriebserlaubnis der GS keine Reifenfabrikatsbindungen beinhaltet. Dass es so ist, muss man selbst nicht nachweisen.