Re: Tüv Miniblinker Abstand
Es wird unterschieden, ob das Motorrad noch nach StVZO oder schon nach EG-Richtlinie zugelassen wurde.
Die StVZO schreibt einen Abstand von mindestens 340 mm (vorn) bzw. 240 mm (hinten) der Blinker zueinander und mindestens 100 mm Abstand zum Scheinwerfer (Reflektor) vor. Die EG-Rili ist da etwas toleranter, sie schreibt nur 240 mm (vorn) bzw. 180 mm (hinten) der Blinker zueinander vor, einen Mindestabstand zum Scheinwerfer gibt es nicht.
Wenn man vorn 40er Blinkerarme verbaut, ist man bei der GS noch immer leicht unter der EG-Rili. Allgemein sind die Prüfer jedoch relativ tolerant, solange man den Mindestabstand nicht zu sehr unterschreitet. Auch messen sie (wenn überhaupt) oft nach EG-Rili und beachten die StVZO nicht. Solltest du Probleme mit deinem Prüfer haben, hilft es oft, einfach zu einem anderen zu fahren.
|