Re: Pocketbikes
Außerdem:
Bei Pocketbikes handelt es sich um Kraftfahrzeuge im Sinne des Straßenverkehrs- und des Strafgesetzes (Als Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes (StVG) gelten Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein. § 1 Abs.2 StVG) Dabei gilt als Fahrzeug (allgemein) jedes Fortbewegungsmittel welches für den Transport von Personen, Tieren oder Gegenständen zu Wasser, zu Lande oder in der Luft vorgesehen ist, daher fallen Modellautos, Modellflugzeuge, Modelleisenbahnen und Modellschiffe i.d.R. nicht darunter.
Sobald man die Dinger im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb setzt, benötigt man eine ausreichende Fahrerlaubnis, eine Haftpflicht-Versicherung für das Ding und es muss natürlich zugelassen sein. Die letzten zwei Voraussetzungen wird man schwerlich erfüllen können. Die haben keine Betriebserlaubnis, ohne die gibts auch keine Versicherung.
Auch Waldwege oder Supermarktparkplätze sind öffentlicher Verkehrsraum. Auch wenns Privatbesitz wäre, sobald eine unüberschaubare Anzahl von Menschen, auch gegen Bezahlung, dort hin kann, wirds tatsächlich öffentlich (Parkhäuser usw.).
Plätze, wo man die Dinger erlaubtermaßen fahren darf, gibts nur ganz wenige, eventuell kann man ja auf einer Kartbahn fahren, wenns der Besitzer der Bahn erlaubt.
Abgesehen von der Materialgüte, die Dinger sind rausgeschmissenes Geld, wenn man keine Rennen fahren will oder ein riesiges Grundstück sein eigen nennt.
Wenn man Rennen fahren will gilt: Wer was gescheites will, muss dafür teuer Geld zahlen.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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