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Zitat von verbali
Ich lese da nur das es für Modelle die Nach 2007 in Betrieb gegangen wurden keine Reifenfabrikatsbindung mehr gibt.
Für ältere Modelle gilt das weiterhin.
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Das Gutachten gibt es jeweils für die WVBK/BK und auch für die GM51B, deckt also alle Baujahre ab. In beiden Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind für Diagonalreifen nur die Reifengrößen angegeben, keine Hersteller. Für Radialreifen ist bei der GM 51 B nur der Pirelli eingetragen, die späteren Baujahre dürfen auch da fahren was sie wollen.
Es sollte jedoch unbedingt erwähnt sein, dass bei anders lautenden Einträgen im Fzg-Schein entweder die Unbedenklichkeitsbescheinigung mitgeführt werden muss oder die aktuellen Angaben im Fzg.-Schein eingetragen werden müssen.