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Alt 15.04.2011, 10:00:08   #4
klassikfon
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Zitat:
Zitat von Räuber Beitrag anzeigen
Und wieso soll er bitte nicht als Hauptscheinwerfer zugelassen sein? Hat doch ein E drauf
Ein Blinker hat auch ein E drauf, darfst Du trotzdem nicht als Scheinwerfer verwenden.

Zitat:
Zitat von Räuber Beitrag anzeigen
Er hat doch Fernlicht und der Nebelscheinwerfer ersetzt das Abblendlicht oder?
Nein. Ein Nebelscheinwerfer ist eben kein Abblendlicht. Ist ganz anders aufgebaut.


Zitat:
Zitat von Räuber Beitrag anzeigen
Und kann mir nicht vorstellen, dass die Ausbeute des Lichts so schlecht ist??!
Ich frage mich wirklich, warum Du hier nachfragst. Scheinst es ja besser zu wissen. Bau die Rollerfunzel dran, wirst schon sehen.
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