Tja offensichtlich juckt das keinen wirklich...
Ich zitiere mal nen Freund, der Jura studiert
"Problematisch ist meines Erachtens hier die nachweisbarkeit der erhöhten geschwindigkeit. Und dieser nachweis ist elementar, um diesen Vorwurf zu erheben. Es ist nicht verboten sich in einer Kurve aufs Maul zu legen solange es nicht wg erhöhter geschwindigkeit ist. Mit der Beihilfe weiß ich nicht sorry"
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