Verkleidungsteile sind (bis auf sehr wenige Ausnahmen) ein- bzw. austragungspflichtig. Ist eine VVK serienmäßig verbaut, taucht die nicht als Eintragung auf dem Fahrzeugschein auf, ist aber trotzdem Teil der Betriebserlaubnis, welche erlischt wenn man die VVK entfernt.
Die GS mit serienmäßiger VVK trägt die Typbezeichnung GS 500 F.
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