Kommt auf den Prüfer an, wie fähig und kullant der ist. Streng genommen muss da ein Leistungsgutachten, Abgasgutachten und ein Geräuschgutachten erstellt werden - das wird sehr teuer. Ein fähiger Prüfer würde auf das Leistungsgutachten verzichten, weil er weiß dass man bei der GS mit einem Auspuff nicht mehr als 5% Mehrleistung generieren kann - das liegt im gesetzlichen Rahmen und ist eintragungsfrei. Ein kullanter Prüfer könnte sich auf seine Ohren und die Unterlagen der Anlage zur Geräuschentwicklung verlassen, auch wenn sie nicht der e-Regelung unterliegen. Die AU muss man dann immer noch bestehen, aber das sollte bei der GS kein Problem sein.
|