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Alt 18.03.2012, 20:35:53   #5
Raku
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Standlicht darf im Fahrbetrieb niemals leuchten!
Hab schonmal gehört, dass jmd. vonna Polizei angehalten wurde, weil er Standlicht anhatte, weil das ja quasi wie n Tagfahrlicht ist -> Eigentlich ja nicht sooo verkehrt.
Ich glaube, es hat irgendwas unter 20€ Strafe gekostet.

Die richtige Bezeichnung ist ja eigentlich "Parkpositionsleuchte". Damit wird ja klar, wofür - und wofür sie nicht ist.


(Wenn du zB. mit Parkpositionsleuchte anna Ampel stehst und einer an dir vorbei fahren will, dann kanns schonmal gefährlich werden. Du zeigst ja an, dass du parkst)
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