Wenn es die originale Gabelbrücke der GS ist, gibt es dafür kein Einzelgutachten, sondern die Gabelbrücke ist in der BE des ganzen Motorrads inbegriffen.
Ein fähiger Prüfer wird die Brücke ohne weiteres akzeptieren und eintragen, da ja die GS ab 2001 im (dafür) wesentlichen baugleich zur alten GS ist - wenn du ihm das glaubhaft versichern kannst. Man benötigt heute nicht mehr zwingend ein Teilegutachten, um Bauteile abgenommen zu bekommen.
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