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Alt 07.05.2012, 22:16:49   #17
majestic_morpheus
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Dass man (in jungen Jahren) mal zu schnell fährt, ist normal. Dass man dabei auch mal erwischt wird und Lehrgeld bezahlt, auch. Dass man aber nicht in der Lage ist zu erkennen, dass man bei berechenbarer Wiederholung erwischt werden muss, ist nicht Unfug, sondern gnadenlose geistige Unterentwicklung!

Btw. unterscheidet das Straßenverkehrsrecht für den motorisierten Straßenverkehr nicht nach Jugend- und Erwachsenenrecht. Das Erwachsenstrafrecht kann übrigens ab 18 angewendet werden, nach individueller psychologischer Prüfung.

p.s. Unter Vorsatz mit über 100 km/h durch einen viel befahrenen Tunnel, in dem 60 erlaubt sind, zu fahren gefährdet andere erheblich. Ich kenne die Stelle gut, war mein Arbeitsweg.
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